Sie sind hier: Startseite /Service /Blog
  • Junge Frau sitzt im Auto und zeigt ihren Führerschein im Scheckkartenformat.

    Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen

Dresden, 01.10.2019; aktualisiert: 28.02.2023| (ks)
 
Wer sich in Deutschland hinters Lenkrad eines Fahrzeuges setzt, braucht drei Dinge: Das Fahrzeug selbst benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Und der Fahrer muss für unterschiedliche Kraftfahrzeugklassen die Fahrerlaubnis besitzen. Um das nachzuweisen, benötigt er einen gültigen Führerschein. Der Führerschein wird gern auch als "Lappen" oder sächsisch "Flebben" bezeichnet.

Pflichtumtausch für 43 Millionen Führerscheine

Die Europäische Union (EU) bittet nun zum Pflichtumtausch aller vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine. Demzufolge sind auch Führerscheine betroffen, die bereits das Scheckkartenformat haben. Insgesamt müssen sukzessive 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden – ob man will oder nicht. Der Grund dafür: Spätestens ab 19.1.2033 müssen alle EU-Führerscheine einheitlich und fälschungssicher als Plastikkarte ausgestellt sein. Außerdem werden laut ADAC ab 2033 alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu verhindern. Der neue EU-Führerschein ist nur begrenzt gültig – 15 Jahre.
 
Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 einem Stufenplan mit Umtauschfristen für deutsche Führerscheinbesitzer zugestimmt, welcher EU-Vorgaben nachkommt. Die zeitliche Staffelung soll den administrativen Aufwand für die zuständigen Behörden verteilen.
 
Die Jahrgänge 1953-1958 mussten bereits im Jahr 2022 ihren Führerschein umtauschen. Sie bekamen aufgrund der Corona-Pandemie eine Fristverlängerung bis zum Juli. Jetzt, im Jahr 2023, wurde es für die Jahrgänge 1959 bis 1964 ernst. Sie mussten sich zwingend den neuen Führerschein zum Stichtag 19.1.2023 besorgen. Wer die Frist verpasst hat, muss den Umtausch nachholen und zahlt eventuell ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Größere Probleme könne es, so der ADAC, mit veraltetem Führerschein bei Verkehrskontrollen im Ausland geben.
 
Die längste Umtauschfrist haben übrigens die Jahrgänge vor 1953. Sie sind eine Ausnahme und haben deshalb bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Tausch.
 
Ein freiwilliger Umtausch, unabhängig von den Fristen für die Jahrgänge, ist jederzeit möglich. Da der Andrang auf die Ämter jeweils kurz vor Ablauf der Fristen groß sein dürfte, wird das sogar empfohlen.

Folgende gestaffelte Umtauschfristen gelten

  • Papierführerschiene (die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind) werden gestaffelt nach Alter der Autofahrer umgetauscht. Unter diesen Staffelplan fallen übrigens auch die alten DDR-Führerscheine.
 
  • Scheckkarten-Führerscheine (die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind) werden gestaffelt nach Ausstellungsjahr umgetauscht.
 

Wer nicht betroffen ist

Für alle, die nach dem 19. Januar 2013 ihren Führerschein bekommen haben, gilt der Umtausch nicht. Sie müssen sowieso pauschal nach 15 Jahren ihren Führerschein aktualisieren.

Informationen zum Umtausch 

Eine bundesweit einheitlich durchdigitalisierte Verwaltung gibt es noch nicht. Mittlerweile ist es wohl bei vielen Führerscheinstellen nicht mehr notwendig, persönlich zu erscheinen. Manche bieten bereits ein reines Online-Verfahren über ein Service-Portal an. Bei anderen kann man den Umtausch über den Postweg abwickeln. Das Prozedere ist von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Am besten informiert man sich im Internet, wie der Umtausch für den eigenen Wohnort vonstatten gehen kann.
 

Welche Unterlagen beim Umtausch benötigt werden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • aktueller Führerschein
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift
 
Wurde der alte (rosa oder graue) Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.
 

Welche Klassen in den neuen Führerschein eingetragen werden

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (z. B. grauer, rosafarbener oder DDR-Führerschein) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Ausführliche Informationen rund um den Umtausch und die Führerscheinklassen finden Sie hier.

Kosten und Verwarnungsgeld 

Die Aktion wird Sie vermutlich drei bis fünf Nervenstränge (Fotograf, Warteschlange etc.) kosten. Da viele Fahrerlaubnisbehörden um Online-Terminvereinbarung bitten, hält sich die Wartezeit für die, die persönlich zum Amt gehen wollen, vielleicht in Grenzen. Darüber hinaus sind mindestens 24 Euro Gebühr (Sachsen: 24,30 Euro) zu berappen. 
 
Wer seinen Führerschein nicht umtauscht und erwischt wird, muss zehn Euro Verwarnungsgeld zahlen. Diese Ordnungswidrigkeit hat nichts mit dem Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" zu tun, der höhere Strafen nach sich ziehen würde.
 
Bei Lkw- und Busfahrern wird ein unterlassener Umtausch laut ADAC als Straftat gewertet. Außerdem kann es passieren, dass es bei Einreisen in andere Länder zu „erheblichen Problemen kommen kann", schreibt der ADAC.

Kleiner Exkurs zu Führerschein und Fahrerlaubnis 

Mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist verliert der Führerschein seine Gültigkeit, nicht die Fahrerlaubnis. Im Alltag werden die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis oft verwechselt oder synonym verwendet.
 
Die Fahrerlaubnis muss erworben werden. Sie ist die staatliche Zulassung einer Person zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Dagegen ist der Führerschein nur das amtliche Dokument darüber, dass die darin genannte Person eine Fahrerlaubnis für die ausgewiesenen Kraftfahrzeugarten besitzt. Außerdem sprechen wir im Alltag meist von Führerscheinklassen, die also korrekterweise Fahrerlaubnisklassen sind.
 
Autofahrer müssen ihren Führerschein stets im Original dabeihaben. Auf Verlangen müssen sie ihn einer zur Überwachung zuständigen Person, zum Beispiel einen Verkehrspolizisten, aushändigen.

Fazit – zumindest für langjährige Autofahrer 

Adieu unbefristeter alter Lappen, adieu geliebte Flebben, einst mit schweißnassen Händen stolz errungen. Seufz! Trösten wir uns damit, dass wir wenigstens keine erneute Fahrprüfung ablegen müssen, denn die Fahrerlaubnis bleibt ja unangetastet. Ein Plastikdings bekommt wenigstens keine Eselsohren und sieht alle 15 Jahre aus wie neu. Unbefristet gilt: Kommen Sie gut ans Ziel!

Schreiben Sie einen Kommentar

Forum

Diskutieren Sie über diesen Artikel

 
Nutzername
Noch keine Kommentare vorhanden.

Sparkassen-Autoversicherung

Flexibel wie der fahrbare Untersatz. Wenn Sie als Fahrzeughalter Wert auf Ihre individuelle Absicherung und besonderen Service legen.

mehr...

Betreuer in Ihrer Nähe finden

Betreuer in Ihrer Nähe finden

Service Telefon