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  • Schlittschuhläuferin auf zugefrorenem See

    Wann kann man vereiste Gewässer gefahrlos betreten?

Dresden, 7. Dezember 2023 | (ks)
 
Es ist Winter. Schnee, frostige Temperaturen und manchmal auch Sonnenschein laden zum Schlittenfahren, Winterwandern, Schlittschuhlaufen und Eishockeyspielen ein. Vorsicht ist vor allem für Schlittschuhläufer geboten. Wer nicht auf einer Kunsteisbahn, sondern auf zugefrorenen Gewässern seine Runden dreht, könnte im Eis einbrechen. Auch nach einigen Tagen Frost kann das Eis immer noch zu dünn und Leichtsinn lebensgefährlich sein. Nachfolgend einige Tipps für Ihr sicheres Wintervergnügen.
 

Vereisung von Gewässern - ein natürlicher Vorgang

Das Wissen darüber, wie natürliche Gewässer zufrieren, hilft bei der Beurteilung, ob Eisflächen gefahrlos betreten werden können. Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen: "Sobald Frost einsetzt und der Gefrierpunkt des Wassers erreicht ist, bildet sich Eis auf den Gewässern. Wie schnell sich das Eis bildet, hängt vor allem von der Fließgeschwindigkeit ab. Zuerst frieren strömungsarme Bereiche zu. Eisflächen, die sich auf Gewässern bilden, sind daher meist unterschiedlich dick. Außerdem kann die Eisbildung unter anderem durch den Wechsel von Frost- und Tauperioden beeinflusst werden. Hinzu kommen weitere Einflüsse wie die Temperatur des zufließenden Wassers und die Beschaffenheit des Gewässergrundes".

Tragfähigkeit - wann Sie Eis gefahrlos betreten können

vereister See mit Warnschild nicht betreten
Grundsätzlich gilt: Betreten von Eisflächen auf eigene (Lebens)Gefahr! Insbesondere Eisflächen von Wasserspeichern wie zugefrorene Talsperren, Speicher und Stauseen dürfen laut Landestalsperrenverwaltung nicht betreten oder befahren werden. Hier kann sich der Wasserspiegel unter der Eisdecke absenken, sodass darunter ein Hohlraum entsteht. An diesen Stellen kann das Eis leicht brechen. Rettungsaktionen bei hohlen Eisdecken sind sehr schwierig.

Die Festigkeit und Tragfähigkeit von natürlichen Eisflächen sind für Laien schwer abzuschätzen. Schnee auf dem Eis kann Schwachstellen verdecken. Die Eisdicke kann schwanken. Sie wird von Faktoren wie Wind, Wassertiefe, Temperatur-Unterschiede von Luft und Wasser, Pflanzenwuchs unter Wasser, sich ändernde Wasserstände sowie Strömungen - unter anderem von einmündenden Flüssen, Bächen oder Quellen, beeinflusst.
 
Fachleute wie DLRG oder die Feuerwehren empfehlen nur Eisflächen zu betreten, die offiziell von lokalen Behörden freigegeben sind. Was aber ist, wenn eine große Eisfläche zum Winterspaß lockt, jedoch keine behördliche Freigabe vorliegt? Ab wann ist Eis tragfähig?
Als sicher gilt: Bei stehenden Gewässern muss die Eisschicht 15 Zentimeter dick sein, bei fließenden Gewässern 20 Zentimeter. Dann ist das Eis tragfähig und Sie können die Eisfläche betreten. Diese Eisstärken werden erst nach ca. 14 Tagen Dauerfrost erreicht.
 
Ab 18 Zentimetern könnte theoretisch ein Auto das Eis befahren. Bei über 20 Zentimetern gilt das Eis als dick genug, um große Gruppen von Menschen und schwere Lasten wie Essens- und Glühweinstände zu tragen.
Loch im Eis-Eisangeln
Die Frage ist nur, woher man ohne behördliche Genehmigung weiß, dass das Eis jetzt durchgehend die erforderliche Stärke erreicht hat. Ein Loch ins Eis zu bohren und zu messen wäre eine eher vage und unsichere Möglichkeit.

Vorsicht! Aus Sicherheitsgründen muss das Eis mindestens 15 Zentimeter dick sein. Nicht weniger! Zwar wird, wie man auch lesen kann, die Mindestdicke des Eises mit fünf Zentimetern angegeben, um einen Erwachsenen tragen zu können. Ab acht Zentimetern soll eine kleine Gruppe von Personen das Eis betreten können. Leichtsinn! Erstens gibt es schwere und leichte Erwachsene. Und zweitens: Wo ein Erwachsener ist, kommen schnell weitere hinzu. Auch beim Betreten zugefrorener Gewässer ist der menschliche Herdentrieb zu beobachten.
 
Besonders auf Kinder üben zugefrorene Gewässer eine große Anziehungskraft aus. Eltern, Lehrer und Erzieher sollten Kinder unbedingt über die Gefahren beim Betreten von Eisflächen aufklären. Erwachsene müssen Vorbild sein.
 

Diese Tipps sollten Sie auf Eisflächen beachten

  • Betreten Sie das Eis nicht an den ersten kalten Tagen oder bei Tauwetter.
  • Achten Sie auf Warnhinweise, die in den Medien veröffentlicht werden.
  • Gehen Sie nicht alleine aufs Eis. Es ist ratsam, mindestens zu zweit zu gehen. Dann kann jemand helfen und den Notruf wählen.
  • Wenn das Eis knistert und knackt, wenn es Risse aufweist oder wenn schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: Nicht betreten.
  • Wenn Sie sich bereits auf dem Eis befinden Flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen. Möglichst langsam und gleichmäßig zum Ufer robben. Ruckartige Bewegungen können das Eis zum Brechen bringen.
  • Wichtig: Kinder sollten nie ohne erwachsene Begleitperson auf einem zugefrorenen See sein - es sei denn, der See wurde von den Behörden freigegeben. Aber auch dann sollten Kinder nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

Eiseinbruch - was zu tun ist

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Eiseinbruch kommen, empfehlen der Deutsche Feuerwehrverband e. V. und die Wasserwachten folgende Verhaltensweisen:
 
  • Wer einbricht, sollte sich laut mit Hilferufen bemerkbar machen.
  • Sie sollten möglichst nicht wild zappeln, da der Körper bei Bewegung schneller auskühlt.
  • Kommen Sie keinesfalls unter das Eis. Sie verlieren schnell die Orientierung.
  • Versuchen Sie, sich am Rand der Bruchstelle festzuhalten und – wenn möglich – auf dickeres Eis hochzuziehen.
  • Wenn das Eis beim Versuch darauf zu klettern, weiter bricht, arbeiten Sie sich langsam Richtung Ufer vor, indem Sie mit Ellenbogen oder Fäusten die Eisfläche zerschlagen. Dies bis zum Ufer oder bis Sie aufs Eis klettern können.
Wichtig: Möglichst ruhig bleiben und nicht in Panik verfallen. Auch wenn das schwierig ist, denn im kalten Wasser erhöhen sich sofort die Atmung und die Anzahl der Herzschläge.
 
  • Helfer/Zeugen: Die eingebrochene Person beruhigen und ihr Mut zusprechen.
  • Rufen Sie im Unglücksfall sofort über den Notruf 112 Hilfe oder organisieren Sie, dass jemand einen Notruf absetzt! Vor allem bei unübersichtlichem Gelände kann ein Einweiser an einer verabredeten Stelle die Anfahrt der Rettungskräfte erleichtern.
  • Für die Fremdrettung gilt der Grundsatz: Nicht zu nah an den Unfallort herangehen mit dem Risiko, selbst einzubrechen. Eigensicherung beachten (Leinen, Schwimmweste, Rettungsring).
  • Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun, Hockeyschläger, umgedrehter Schlitten) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel kann man der eingebrochenen Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste machen die Rettung leichter. Hilfreich können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.
Wichtig: Bei niedrigen Temperaturen kann der Eingebrochene schnell das Bewusstsein verlieren und ertrinken. Rasches und überlegtes Handeln ist daher erforderlich.
 
  • Gerettete bis zum Eintreffen des Notarztes in trockene Kleidung oder warme Decken (Rettungsdecke) hüllen, vorsichtig erwärmen. Nicht als „Hausmittel“ mit Schnee abreiben.
  • Die Person möglichst wenig bewegen.
  • Ist der Gerettete bewusstlos, muss er in die stabile Seitenlage gebracht werden.
  • Hat er einen Herz-Kreislauf-Stillstand, muss umgehend mit der Wiederbelebung begonnen werden.
  • Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben. Möglichst warmen Tee reichen.
Wichtig: Unterkühlung ist auch nach der Rettung lebensbedrohlich. Bis zum Eintreffen des Notarztes bei der geretteten Person bleiben und die Vitalfunktionen überwachen.
 
Tipps zum richtigen Verhalten rund um Eiseinbruch und Eisrettung zeigt die PULS Reportage des BR im folgenden Video.
Unfälle können leider auch langfristige gesundheitliche Folgen haben. Es kann in der Folge zu körperlichen oder geistigen Einschränkungen kommen. Betroffene müssen sich dann oft auch noch mit finanziellen Nöten auseinandersetzen, wenn nach der Lohnfortzahlung das Gehalt wegfällt. Eine  private Unfallversicherung hilft nicht nur mit finanzieller Unterstützung sondern auch mit umfangreichen Hilfsleistungen (Assistance).

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