Sie sind hier: Startseite /Service /Blog
  • Senior fährt seine lachende Frau in der Schubkarre spazieren

    Einflussgrößen der Rentenerhöhung 2023

Dresden, 23. März 2023 | (ks)
 
Es ist amtlich. Rentnerinnen und Rentner in den alten Bundesländern erhalten zum 1. Juli diesen Jahres 4,39 Prozent mehr Rente. In den neuen Bundesländern dürfen sich die Seniorinnen und Senioren im Ruhestand über eine Renten-Steigerung von 5,86 Prozent freuen. Das gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Grundlage der nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund bekannt. Mit dieser Erhöhung wird die Ostrente ein Jahr früher an die Westrente angeglichen als gesetzlich vorgeschrieben. Ab Juli gilt ein einheitlicher Rentenwert von 37,60 Euro in Ost und West. Berufstätige profitieren ebenfalls von der Rentenerhöhung. Ihre angesammelten Rentenpunkte sind mehr wert und damit ihre zukünftige Rente.
 
 

Rentensteigerung gleicht Inflation nicht aus

Die tatsächliche Rentensteigerung fällt höher aus, als noch im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung im November 2022 prognostiziert wurde. Dieser war von einer Rentenanpassung 2023 in Höhe von 3,5 Prozent (West) und 4,2 Prozent (Ost) ausgegangen. Das erfreuliche Mehr an Rente relativiert sich allerdings durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die Inflationsrate in Deutschland auf Grundlage des Verbraucherpreisindex (VPI) lag im Februar bei plus 8,7 Prozent. Laut BMAS ist die Kostenlücke eine "Momentaufnahme". Die Renten sind an die Löhne gekoppelt. Sie folgen mit einjähriger Verzögerung der Entwicklung der Bruttolöhne der aktiv Versicherten. Da derzeit abgeschlossene Tarifverträge „durchaus beachtliche Lohnerhöhungen“ vorsehen, werden sich diese dann in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden.
 
Den höchsten Aufschlag auf die Renten seit Jahrzehnten gab es im Jahr 2022 mit 6,12 Prozent für Ostrenten und 5,35 Prozent für Westrenten. 2021 dagegen hatte sich die Corona-Krise auch auf die Rentenanpassung ausgewirkt. Im Osten gab es 0,72 Prozent mehr, im Westen wurde die Rente 2021 nicht erhöht. (Im Zuge der sukzessiven Rentenangleichung Ost an West lag die Rentenerhöhung im Osten immer mindestens bei 0,7 Prozent, selbst in Nullrunden.) Theoretisch hätte es eine Rentenminderung geben müssen. Praktisch ist eine Rentenkürzung gesetzlich ausgeschlossen.
 
Mann blickt nachdenklich
Wieso fallen die Rentenanpassungen jedes Jahr unterschiedlich aus und wie berechnen sie sich?

Einflussgrößen der Rentenanpassungsformel

In die Berechnung der Rentenanpassung (Rentenanpassungsformel) fließen verschiedene Faktoren ein. Diese Faktoren können erhöhend auf Rentenanpassungen oder dämpfend wirken. Dazu gehören:
 
  • Der Lohnfaktor bildet die Lohnentwicklung des vergangenen Jahres ab. Laut BMAS stiegen die Löhne um 4,5 Prozent in den alten Ländern und 6,78 Prozent in den neuen Ländern. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). In die relevante Lohnentwicklung fließt auch die Entwicklung der zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Entgelte ein. In den Lohnfaktor wird ein Korrekturfaktor eingerechnet. Da die relevanten Daten zur Lohnentwicklung erst mit etwas Verzögerung feststehen, fängt dieser Korrekturfaktor eine mögliche Diskrepanz auf und lässt sie in die Rentenanpassung mit einfließen.

  • Der Nachhaltigkeitsfaktor. Steigt die Zahl der Rentner schneller als die Zahl der Beitragszahler, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Dieses zahlenmäßige Verhältnis zwischen Rentenbeziehern und Beitragszahlenden findet seinen Niederschlag im Nachhaltigkeitsfaktor. Laut BMAS dämpft der Faktor die Rentenerhöhung in 2023 mit minus 0,1 Prozent.

  • Der Beitragssatzfaktor (auch Faktor Altersvorsorge-Aufwendungen oder Riester-Faktor genannt) hat im Jahr 2023 keine Auswirkungen auf die Rentenanpassung, da der Beitragssatz (18,6 Prozent) in der allgemeinen Rentenversicherung unverändert geblieben ist. Sollten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte monatlich einen höheren Beitrag in die Rentenkasse einzahlen müssen, erhöht sich ihre Abgabenlast. Dann wirkt der Beitragssatzfaktor dämpfend auf die Rentenanpassung. In einer Variante der Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichtes soll der Beitragssatz bis zum Jahr 2026 mit weiterhin 18,6 Prozent stabil bleiben. Zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2036 könnte er mit zwischenzeitlichen Steigerungen bei 21,3 Prozent liegen.

  • Der Nachholfaktor (auch Ausgleichsfaktor, Anpassungsfaktor oder Ausgleichsbedarf genannt). Dieser Faktor ist für die Rentenanpassung 2023 nicht zur Anwendung gekommen.

    Der Nachholfaktor ist ein Bestandteil der sogenannten Schutzklausel, auch als Rentengarantie bekannt. Bei sinkenden Löhnen verhindert die Rentengarantie, dass die Altersbezüge ebenfalls sinken. Im schlimmsten Fall kommt es zu Nullrunden wie im Jahr 2021. Durch eine nicht vollzogene Rentenkürzung entsteht ein Ausgleichsbedarf. Der Nachholfaktor soll bei wieder steigenden Löhnen diese verhinderte Rentenkürzung rechnerisch ausgleichen. Der Betrag der Rentenanpassung wird folglich gekürzt, jedoch maximal halbiert. Rentenanstiege fallen damit geringer aus. Im Jahr 2022 kürzte er die Rentenanpassung um 1,17 Prozent in West und Ost. Denn 2022 wurde der Nachholfaktor von der aktuellen Bundesregierung wieder in Kraft gesetzt. Die große Koalition hatte ihn eigentlich bis 2025 ausgesetzt.

  • Die Niveausicherungsklausel. Das Rentenniveau darf gesetzlich bis 2025 nicht unter 48 Prozent fallen. Diese sogenannte Haltelinie wird auch als Niveausicherungsklausel bezeichnet. Bei Rentenanpassungen muss der Bund diese Haltelinie im Blick haben und bei einer drohenden Unterschreitung die Renten entsprechend erhöhen. Das Rentenniveau beziffert, wie sich die Renten im Verhältnis zu den Löhnen entwickeln, und zwar im Verhältnis von Standardrente des sogenannten Eckrentners zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten.

Was sagt der Rentenwert aus

Für die Beiträge, die man in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhält man Rentenpunkte (Entgeltpunkte oder Rentenanwartschaften). Um einen Rentenpunkt pro Jahr zu bekommen, muss man 2023 in den alten Bundesländern ein Durchschnittsentgelt von 43.142 Euro erreichen und in den neuen von 41.967 Euro. Der Rentenwert bestimmt, wie viel ein Rentenpunkt wert ist. Zum 1. Juli 2023 liegt er erstmals einheitlich in Ost und West bei 37,60 Euro. Die Anzahl der gesammelten Rentenpunkte und ihr Wert zum Zeitpunkt des Renteneintritts bestimmt maßgeblich die Höhe der Altersrente. Die gesetzliche Rentengarantie verhindert, dass der Wert eines Rentenpunkts gesenkt wird. 

Von einer Rentenerhöhung und dem damit gestiegenen Rentenwert profitieren nicht nur Rentnerinnen und Rentner, sondern auch Berufstätige. Sie schlägt sich in den Rentenansprüchen dieser zukünftigen Rentenbezieher nieder. Denn der Wert ihrer angesammelten Entgeltpunkte steigt ebenso um die prozentuale Rentenerhöhung.

Warum gab es für Ost und West unterschiedliche Rentenwerte?

Mit der Wiedervereinigung wurden bei der Rente für die neuen Bundesländer andere Berechnungsgrößen beschlossen als für die alten Bundesländer. Grund dafür waren die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse. Seit 2018 wurden die Rentenwerte Ost schrittweise an die Rentenwerte West angeglichen. Mit dem einheitlichen Rentenwert für Ost und West ist dieser Prozess nun ein Jahr früher als geplant abgeschlossen. Nur die Beitragsbemessungsgrenze, also die Einkommensgrenze, bis zu der man Rentenpunkte gutgeschrieben bekommt, ist in Ostdeutschland noch etwas geringer. Sie steigt jedoch ebenfalls schrittweise an.
 

Rentenerhöhungen ersetzen keine zusätzliche Altersvorsorge

Bis auf das Jahr 2021 gab es in den letzten Jahren deutliche Rentenerhöhungen. Nur im Jahr 2010 mussten Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Finanzkrise auf ein Rentenplus verzichten. Eine Garantie, dass die gesetzlichen Altersbezüge jährlich steigen, gibt es, wie die genannten Faktoren der Rentenanpassungsformel zeigen, nicht. Der Euro-Betrag, der selbst bei einer üppigen Rentenerhöhung ausgezahlt wird, relativiert sich, wenn die Ausgangsrente bereits mager ist. Und in Zeiten hoher Inflation bleibt aufgrund der allgemein gestiegenen Kosten vom Geldzuwachs wenig übrig.
 
Zudem stellt der demografische Wandel das System der gesetzlichen Rentenversicherung vor große Herausforderungen. Immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentenbezieher. Das Rentenniveau wird deshalb ohne tiefgreifende Reformen zukünftig sinken.
 
Hand steckt Muenze in Sparschwein

Die Frage, ob trotz steigender Renten eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig ist, kann daher eindeutig mit Ja beantwortet werden. Eine betriebliche oder private Zusatzrente ergänzt die staatliche Rente und ermöglicht es, den Lebensstandard im Ruhestand weiter zu halten. Auch wenn die Altersvorsorge idealerweise bereits zu Beginn des Berufslebens beginnen sollte, ist es für sie auch in späteren Lebensphasen nie zu spät. Hier gilt es, die passenden Produkte zu wählen und sich über individuelle Vorsorgekonzepte beraten zu lassen.

 

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Altersvorsorge und Vermögen

Ihre Altersvorsorge gestalten Sie individuell und flexibel. Von der späteren Rentenzahlung versteuern Sie nur einen geringen Anteil. Bei Kapitalzahlungen ist die Hälfte der Erträge meist steuerfrei. Da lohnt sich das Sparen.

mehr...

Betreuer in Ihrer Nähe finden

Betreuer in Ihrer Nähe finden

Service Telefon

Forum

Diskutieren Sie über diesen Artikel

 
Piktogramm Sprechblase
Nutzername
Noch keine Kommentare vorhanden.