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  • Ein Schlagloch in der Sraße ist mit Absperrung und Warnkegel gesichert.

    Schlaglochschäden am Auto - Wer zahlt?

Dresden, 18.03.2021 | (ks)
 
Nach extremen Wetterperioden wie Frost oder Hitze kommt es vielerorts zu erheblichen Straßenschäden. Große Schlaglöcher in der Fahrbahndecke sind ein gefährliches Ärgernis für Autofahrer, Radfahrer aber auch Fußgänger. Verursacht ein Schlagloch Schäden am Auto, stellt sich immer wieder die Frage, wer für die Reparaturkosten haftbar gemacht werden kann.
 
Um es gleich zu sagen: In der Regel bleiben betroffene Autofahrer auf ihren Kosten sitzen, sofern sie keine Vollkaskoversicherung besitzen. Von Einzelfällen abgesehen gilt laut Straßenverkehrsordnung das Prinzip: Der Fahrer hat seine Fahrweise und Geschwindigkeit an die jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnisse anzupassen. Er trägt also selbst die Verantwortung dafür, so zu fahren, dass Schäden durch Schlaglöcher möglichst vermieden werden.
 

Warum entstehen nach dem Winter immer wieder Schlaglöcher?

In altem, sprödem oder schlecht repariertem Asphalt gibt es Risse und Löcher, durch die Wasser eindringen und sich unter der Fahrbahndecke sammeln kann. Bei niedrigen Temperaturen gefriert das Wasser, dehnt sich aus und hebt den Asphalt nach oben. Dann entstehen beispielsweise Frostaufbrüche. Taut das Eis wieder auf, bilden sich unter der Fahrbahndecke Wasserlachen, die den Untergrund aufweichen. Fahren dann Autos über diese Stellen, können diese mit ihrem Gewicht die Fahrbahndecke zerbröseln und Löcher entstehen.
 
Aber auch große Hitze, jenseits der 30-Grad-Marke, kann zu gefährlichen Fahrbahnschäden führen, vor allem auf Autobahnen. Es kommt dabei zu sogenannten "Blow-ups". Die aufgeheizte Fahrbahn wölbt sich und kann schließlich aufplatzen.
 

Wer ist für den Zustand der Straßen verantwortlich und haftet damit für Schäden?

Grundsätzlich sind Bund, Land, Kreis und Kommunen (Straßenbaulastträger) für den Zustand der Straßen zuständig und haben aufgrund ihrer Verkehrssicherungspflicht auch eine Kontrollpflicht. Wenn sie Schäden feststellen, müssen sie die Gefahrenstellen beseitigen oder sichern, beispielsweise mit einem Warnschild.
Warnschild Straßenschaeden

Als Straßenbaulastträger haften die genannten Eigentümer nur für Schäden, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben. Mit dem Aufstellen eines Warnschildes für Straßenschäden können sie in aller Regel nicht mehr haftbar gemacht werden.

Die Frage, ob Kommunen für Schäden am Fahrzeug aufkommen müssen, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Auch der Klageweg besitzt eher vage Erfolgsaussichten, denn Gerichte urteilen zu diesem Thema unterschiedlich. Am ehesten hat eine Klage Erfolg, wenn die Behörde nicht durch ein Warnschild auf die Gefahr hingewiesen hat.
 

Welche Schäden am Auto sind möglich?

Autos sind Gebrauchsgegenstände und darauf ausgelegt, einiges an Beanspruchung auszuhalten. Von daher kommt es nicht immer gleich zu einem Schaden, wenn man durch ein Schlagloch fährt. Erwischt man aber mit hoher Geschwindigkeit ein tiefes Exemplar, kann es zu teuren Schäden kommen. Das sind beispielsweise:
 
  • aufgeschlitzter Reifen und beschädigte Karkasse (Unterbau des Reifens),
  • verbogener Felgenrand,
  • Schäden an der Radaufhängung,
  • Schäden an der Ölwanne.
 
Hat es also mal heftig gerumpelt und gekracht, ist es besser einen Fachmann in der Werkstatt nach möglichen Schäden schauen zu lassen. Diese sind für Laien nicht unbedingt erkennbar.
 

Was ist zu tun, wenn es aufgrund eines Schlagloches zu einem Unfall kommt?

  • Zur Beweisführung Schäden am Auto, das Schlagloch und die Beschilderung vor Ort fotografieren.
  • Hilfreich ist auch, Zeugenaussagen anderer Verkehrsteilnehmer und deren Adresse plus Telefonnummer zu notieren.
  • Polizei informieren, damit der Schadenshergang und die Situation vor Ort protokolliert wird.
  • Kostenvoranschlag von der Werkstatt einholen.
  • Zur Erstattung der anstehenden Reparaturkosten die für die Straße zuständige Behörde kontaktieren und die Unterlagen einreichen.
 

Welche Versicherung kommt für Schlaglochschäden auf?

Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt die Vollkaskoversicherung. Und falls das Missgeschick doch ein juristisches Nachspiel hat, hilft eine Rechtsschutzversicherung weiter.
 

Darf man Schlaglöcher selbst ausbessern?

Die Behebung von Schlaglöchern kann dauern. Gerade in kleinen Nebenstraßen ärgert man sich dann als Anwohner, wenn man ewig und drei Tage einen Schlagloch-Vermeidungs-Parcours fahren muss. Selbst ist der Bürger mag sich mancher denken und greift beherzt zu Schippe und Zement. Das ist verboten. Schlagloch-Flicken ist Behörden-Aufgabe im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht.
Auf privaten Grundstücken dagegen ist es selbstverständlich erlaubt, Schlaglöcher selbst auszubessern. In aller Regel empfiehlt es sich allerdings, einen Experten mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Wo kann man Straßenschäden melden?

Städte und Kommunen können Schäden nur beheben, wenn sie ihnen bekannt sind. Gerade nach einem frostigen Winter kommen sie aufgrund der Vielzahl an Schäden mit der Erfassung kaum hinterher. Bürger*innen können die Baulastträger in ihrer Kontrollpflicht unterstützen, indem sie erhebliche Fahrbahnschäden melden. In vielen Städten und Bundesländern, so auch in Sachsen, ist das nicht nur telefonisch, sondern auch online möglich. Auf der Seite amt24.sachsen.de findet man nach der Ortseingabe die je nach Straßenart zuständigen Ämter.
 
In einigen sächsischen Städten und Kommunen kann man auf Schlaglöcher, aber auch auf Dreck oder defekte Straßenbeleuchtungen über das Online-Beteiligungsportal "Mängelmelder" hinweisen. Das geht via App auch fix mit dem Smartphone. Vorteil der App-Lösung ist zum einen, dass die Position gleich per GPS-Daten mitgeliefert wird und dass man den Status seiner Meldung sehen kann (erledigt/offen). 

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