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  • Baby-Eichhörnchen aus dem Nest gefallen

    Tierrettung in Deutschland – Was Sie wissen sollten

Dresden, 13. Juni 2025 | (ks)
 
In Deutschland rückt das Thema Tierrettung oft erst in den Fokus, wenn etwas passiert. Ob es sich um den eigenen Vierbeiner, einen verletzten Greifvogel am Straßenrand, einen streunenden Kater oder Baby-Eichhörnchen in Not handelt, hier sagt das Herz sofort: „Helfen!” Doch wie funktioniert das rechtlich und praktisch? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick.
 

Tierrettung zwischen Feuerwehr, Ehrenamt und Spezialisten

verußter Feuerwehrmann mit Katze
Die Feuerwehr hilft Menschen und Tieren in Not
Wer rettet eigentlich Tiere in Deutschland? Die Antwort ist bunter, als viele denken. Die Feuerwehr rückt aus, wenn ein Haus- oder Wildtier in akuter Lebensgefahr schwebt. Wenn ihm also eine Verletzung oder der Tod droht. Beispielsweise, dass es in einem Schacht feststeckt oder in einem brennenden Gebäude eingeschlossen ist. Ist die Situation nicht so offensichtlich, ist die „Lebensgefahr” allerdings interpretierbar. Ein typisches Beispiel ist die Katze auf dem Baum. Sehr oft findet diese unbeschadet den Weg nach unten, auch wenn das dauern kann.

Einige Berufsfeuerwehren verfügen über speziell ausgebildete Teams und Spezialfahrzeuge für besondere tierische Notfälle. Dazu zählen beispielsweise Pferde, die in Gräben stürzen, oder Kühe, die in Güllegruben stecken bleiben. Allerdings gibt es diese Spezialisten längst nicht überall.
 
Doch nicht nur die Feuerwehr greift ein, wenn ein Tier in Not ist. In vielen Regionen übernehmen Tierrettungs-Organisationen diese Aufgabe. Sie arbeiten dabei eng mit der Feuerwehr, der Polizei und anderen Institutionen zusammen.
 

Wertvolle ehrenamtliche Tierhelfer - Tierrettungs-Organisationen

Tierrettungs-Organisationen sind übrigens keine klassischen Tierschutz-Vereine. Sie organisieren vor allem Einsätze für akute Tier-Notfälle. Dabei stehen sie den Findern beratend zur Seite. Oder sie organisieren den Transport des tierischen Notfalls zu Pflegestellen oder zu einer medizinischen Versorgung. Meist arbeiten sie mit ehrenamtlichen Helfern zusammen und sind auf Spenden und Fördermitglieder angewiesen. Auch neue Mitglieder sind willkommen, um die Einsätze personell abdecken zu können. Viele Tierrettungsorganisationen bieten praktische Kurse an, in denen vermittelt wird, wie man sich in Notsituationen von Tieren richtig verhält.
 

Wer zahlt eigentlich die Rettung?

Diese Frage stellt sich häufig auf nach einem Einsatz. Wer kommt für die Kosten auf? Einsatz der Feuerwehr: Die Bundesländer regeln in ihren Landesfeuerwehr- oder Brandschutzgesetzen unterschiedlich, wer die Kosten für den Rettungseinsatz eines Tieres tragen muss. Nicht in jedem Bundesland gehört die Tierrettung zur Pflichtaufgabe der Feuerwehr.
 
Nur Bayern hat in seinem Feuerwehrgesetz ausdrücklich festgelegt, dass für Einsätze, zur Rettung oder Bergung von Tieren, kein Kostenersatz verlangt werden darf. In allen anderen Bundesländern darf die Feuerwehr dem Tierhalter die Kosten einer Tierrettung grundsätzlich in Rechnung stellen. Ob sie das tut – auch bei akuter Lebensgefahr – liegt in ihrem Ermessen beziehungsweise dem der Gemeinde.
 
Einsatz von Tierrettungs-Organisationen: Auch Tierrettungs-Organisationen können Einsatzgebühren erheben. Träger kostenpflichtiger Einsätze ist gemäß gesetzlicher Grundlage stets der Tierhalter.
 
Hundewelpe mit Buch auf dem Kopf
„Besser noch mal nachlesen, bevor ich mich in Gefahr bringe“, mag sich dieses Fellbündel denken
Im Jahr 2014 gab es einen spektakulären Fall wie unter anderem der Tagesspiegel berichtete. In Berlin musste die Besitzerin eines Foxterriers 10.000 Euro bezahlen. Dieser verschwand in einem Dachs-Bau und kam allein nicht wieder heraus. In einem siebenstündigen Großeinsatz befreite ihn die Feuerwehr aus seiner misslichen Lage.


Ist ein Einsatz für den Halter kostenpflichtig, muss er auch dann zahlen, wenn jemand Fremdes wegen seines Tiers die Feuerwehr zu Hilfe ruft. Stellt sich allerdings nach dem Einsatz heraus, dass die Hilfsaktion unnötig war, kann der Anrufer unter Umständen auf der Rechnung sitzen bleiben.
 
Bei herrenlosen Haustieren wird der Einsatz entweder von der Gemeinde bezahlt oder es wird gar keine Rechnung gestellt. Auch Tierhalter, die sich einen Einsatz nicht leisten können, dürfen auf Kulanz der Gemeinde setzen. Bei Wildtieren ist es komplizierter, denn sie haben keine Besitzer. Feuerwehr oder Tierretter kümmern sich auch um Wildtiere. Gegebenenfalls übernimmt die Kommune die Kosten. Es hat jedoch schon Fälle gegeben, wo der Anrufer (Stichwort: Enten-Retterin aus Häcklingen) die Rechnung bekam, weil sich das Tier in Not auf seinem Grundstück befand. Die Kommune hatte ein Einsehen und übernahm die Kosten. Vor allem bei Wildtieren ist die Lage etwas unübersichtlich, wer für ihre rettung zahlt und je nach Bundesland verschieden.
 
Die Kosten eines Einsatzes sind in den Gesetzen der Länder sowie in den jeweiligen Gebührensatzungen der Kommunen festgelegt. Für einen Einsatz können schnell einige Hundert Euro zusammenkommen. Dies hängt davon ab, wie viel Personal und Gerät im Einsatz war und wie lange dieser dauerte. Die Einsätze sind meist aufwendig und zeitintensiv. Ihre Zahl steigt seit Jahren an.
 
Gut zu wissen: Ein Einsatz zur Tierrettung darf allerdings nicht mit der Situation verwechselt werden, wo ein Tier selbst zur Gefahr wird. Solche Fälle gehen immer wieder durch die Medien. So büchsen beispielsweise Schnappschildkröten und Giftschlangen aus oder werden gar ausgesetzt. Die Kosten für Einsätze in solchen Situationen trägt der Tierhalter, sofern er ermittelt werden kann.
Übrigens: Eine Tierversicherung kann finanzielle Sorgen im Ernstfall abfedern. Sie kommt zum Beispiel für die Behandlungskosten bei Krankheit oder Unfall auf. Auch wenn das Tier verloren geht, ersetzt sie die Anschaffungskosten für ein neues. Die Kosten für eine Tierrettung übernimmt sie nicht.

Wildtiere in Not – was tun?

Hände halten einen kleinen Igel
Schwierig einzuschätzen: Ist die kleine Stachelkugel nun hilfsbedürftig oder nicht?
Ein junger Igel, der tagsüber orientierungslos durch den Garten tappt. Ein verletzter Vogel, der nicht mehr fliegen kann. Oder ein Baby-Eichhörnchen, das hilflos unter einem Baum liegt. Die Begegnung mit verletzten Wildtieren ist oft überraschend und emotional bewegend.
 
Nahezu alle Wildtiere stehen unter strengem Natur- und Artenschutz. Menschen dürfen sie nicht stören, fangen oder töten. Befinden sich Wildtiere in einer akuten Notsituation, dürfen Menschen jedoch die Tiere für eine kurze Zeit in Obhut nehmen. Ziel ist, sie gesund zu pflegen und anschließend in die Freiheit zu entlassen.
Hände halten jungen Vogel
Wildvögel haben spezielle Bedürfnisse. Wer einen hilfsbedürftigen Vogel findet, kann ihn in fachkundige Hände in Pflege geben.
Hier gilt jedoch: Nicht jedes Tier braucht tatsächlich menschliche Hilfe. Insbesondere, wenn es unverletzt ist. Ein scheinbar „verlassenes“ Jungtier wird oft noch von den Elterntieren gefüttert. Diese sind für Stunden auf Nahrungssuche und deshalb nicht zu sehen. Wenn wir eingreifen, können wir mehr Schaden anrichten als helfen.
 
Im Zweifel lohnt sich ein Anruf bei einer Wildtierstation, dem örtlichen Tierschutzverein oder direkt beim zuständigen Veterinäramt. Die Organisation „Wildtierschutz Deutschland e. V“ listet bundesweit Organisationen und Netzwerke für Wildtiere auf. Sie gibt über ihre Website hilfreiche Ersteinschätzungen, wann ein Eingreifen sinnvoll ist. Außerdem können Sie sich bei den fachkundigen Stellen beraten lassen, wie Sie einen tierischen Findling in Not richtig behandeln. Alternativ erfahren Sie, wo sie ihn in fachkundige Hände geben können.
 
Kommt es zu einer lebensbedrohlichen Situation, zum Beispiel durch ein Wildtier im Straßenverkehr, kann auch die Polizei verständigt werden. Diese ist berechtigt, mit den zuständigen Stellen wie dem Jagdpächter Kontakt aufzunehmen.
 

Tierrettung beginnt im Alltag

Tierrettung ist mehr als der große dramatische Moment. Sie beginnt im Kleinen. Indem wir unsere Hunde nicht im Sommer im Auto lassen. Indem wir unsere Katzen chippen lassen. Und indem wir mit offenen Augen durchs Leben gehen. Oft genügt ein kurzer Moment der Aufmerksamkeit und ein Anruf, um Leben zu retten. So wie unsere Kollegin Maria neulich eine Taube auf ihrem Balkon entdeckte, die über Stunden dort ausharrte. Es war eine ermattete Brieftaube, die für den Weg zurück zu schwach war. Die Stadttauben-Initiative Dresden e. V. brachte das Tier in Sicherheit. Und uns brachte Marias Erzählung auf die Idee, über dieses wichtige Thema zu schreiben.

Hilfreiche Adressen in Sachsen:

Nur für Informationen - keine Tierabholung:
 
  • Verein Netzwerk Wildtierhilfe Sachsen e.V.
    04416 Markkleeberg
    info@wildtier-netzwerk.de
  • NABU (Naturschutzbund Deutschland)
    Landesverband Sachsen e. V.
    04347 Leipzig
    landesverband@NABU-Sachsen.de
 
Anlaufstellen für die häufigsten Fundarten von Wildtieren:
 
Hund und Katze schlafen gemeinsam.

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