Welche Auszahlungsformen geplant sind
Künftig können Sparerinnen und Sparer zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr wählen. Ein Auszahlungsplan kann zwar höhere monatliche Beträge ermöglichen. Er bringt aber auch das Risiko mit sich, dass das angesparte Kapital bei einem längeren Leben nicht bis zum Lebensende reicht.
Steuerlich bleibt vieles wie bisher
Während der Ansparphase bleiben Einzahlungen, Erträge und Zulagen steuerfrei. Die Beiträge und die Zulagen können weiterhin als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung, ob Ihnen ein noch über den Zulageanspruch hinausgehender Steuervorteil zusteht. Erst die Auszahlungen im Alter müssen mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.