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    Blitzer- und Radarwarner: Sparen Sie sich die 75 Euro

Dresden, 2. März 2023, letzte Aktualisierung: 9. März 2023 | (ks)
 
Selbst regelkonforme Autofahrerinnen und Autofahrer sind manchmal schneller unterwegs als gerade erlaubt. Prompt werden sie geblitzt. Ärgerlich, denn mittlerweile werden für Geschwindigkeitsübertretungen drastische Bußgelder fällig. Die Versuchung, Blitzer-Apps und Radarwarner zu nutzen, um rechtzeitig den Fuß vom Gas zu nehmen, könnte daher groß sein. Vorsicht! Die Nutzung eines technischen Geräts zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen ist verboten und bußgeldbewehrt. Das gilt nicht nur für ein aktiviertes Gerät des Fahrers, sondern auch für aktivierte Geräte von Mitfahrern, wie kürzlich das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 7. Februar 2023 entschieden hat.
 

Welche Geräte sind verboten?

Das Gesetz (StVO § 23) spricht von folgenden technischen Geräten:
 
  • Radarwarn- oder Laserstörgeräte, die Geschwindigkeitsmessungen anzeigen oder stören können.
  • Geräte, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können. Dazu gehören Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen und Blitzer-Apps auf dem Smartphone
 
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Sie dürfen die Geräte/Funktionen während der Fahrt nicht betreiben und nicht betriebsbereit mitführen beziehungsweise aktivieren. Vorab können Sie sich durchaus im Zuge der Routenplanung über die Standorte der mobilen und stationären Blitzer informieren. Diese Informationen dürfen Sie ausdrucken und im Auto mitführen.

Wie werden Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen?

Behörden und Polizei überwachen den Verkehr mit unterschiedlichen Maßnahmen, die auf verschiedenen Systemen beruhen. Zum Einsatz kommen:
 
  • Radar
  • Laser
  • Lichtschranke

Wie funktionieren die einzelnen Geräte?

Blitzerwarner warnen in der Regel vor Standblitzern und können mit zusätzlicher Software auch mobile Messgeräte erkennen. 
Radarwarner messen Radarwellen und können so auch gleich mobile Messungen erkennen. Im Einzelnen funktionieren die Geräte wie folgt:
 
  • Radarwarner als eigenständiges Gerät
    Diese Geräte suchen in der Umgebung nach Radarstrahlen. Ihre Reichweite beträgt mehrere Hundert Meter. Sie können vor stationären und mobilen Radarfallen warnen. Befindet sich eine Radarfalle in der Nähe, wird der Fahrer mit einem optischen und/oder akustischen Signal gewarnt. Installiert wird das Gerät entweder außen am Auto oder im Fahrzeuginnenraum. Auf Induktionsstreifen im Asphalt oder Lichtschranken reagiert das Gerät nicht. Bei GPS-basierten Radarwarnern sind in deren Datenbank die Koordinaten von Blitzern abgespeichert. Radarwarner gibt es ab fünf Euro. Spitzengeräte liegen zwischen 300 und 500 Euro. Im Mittel muss man um die 40 bis 60 Euro ausgeben.
  • Laserstörgeräte
    Eine Lasermessung kann von normalen Warngeräten wie handelsüblichen Radarwarnern nicht erkannt werden. Hierfür werden spezielle Geräte benötigt, die sehr kostenintensiv und zudem höchst illegal sind, da sie die Messung stören. Angeblich so sehr, dass eine Geschwindigkeitsmessung nicht möglich ist.
  • Lichtschranken-Störer
    Sogenannte Lichtschranken-Störer sind technische Geräte, die zur Störung der Messungen vorne am Kennzeichen des Fahrzeugs montiert werden können. Die Geräte werden auch ESO-Störer genannt und sorgen dafür, dass der Fotoblitz des Aufnahmegerätes nicht auslösen kann. Der Verkehrssünder kann also nicht aufgezeichnet werden. Die Geräte sind mit mehreren hundert Euro, die beim Kauf zu berappen sind, kostenintensiv.
  • Navigationsgeräte mit Radarwarner
    Auf die Navis können Datenbanken mit den Positionen von stationären Blitzern geladen werden. Meist lassen sie sich von der Website des Herstellers herunterladen. Zudem gibt es Navis, die bereits ab Werk mit einem solchen System ausgestattet sind. Der Fahrer wird durch ein Symbol auf der Karte und einen Signalton auf den nahenden Blitzer hingewiesen.

    Oftmals nutzen Navis die POI-Funktion, die in vielen Ländern, wie beispielsweise Frankreich, verboten ist. Darauf weist der Bußgeldkatalog hin. POI ist ein Akronym für Points of Interest, also Orte von Interesse. Ursprünglich sollte die Funktion Tankstellen oder Cafés in der Nähe des Fahrers anzeigen. Eine Erweiterung ermöglicht es jedoch, die POI-Funktion auch auf mobile und feste Messanlagen zu eichen.

    Google Maps hat sein kostenloses Navigationsprogramm ebenfalls mit einem Radarwarner ausgestattet. Darauf weist die Auto-Zeitung hin. In Deutschland ist die Funktion allerdings nicht freigeschaltet.
  • Blitzer-Apps als Radarwarner
    Blitzer-Apps können auf dem Smartphone installiert werden und warnen frühzeitig vor festen und mobilen Blitzern. Sie greifen meist auf eine riesige Datenbank an Blitzer-Standorten in Deutschland und Europa zu, die täglich von Nutzern gepflegt wird. Die App zeigt das erlaubte Tempo, die Entfernung zum Blitzer und den Blitzertyp an, sodass Sie rechtzeitig die Geschwindigkeit anpassen können. Zusätzlich warnt sie akustisch. Die Blitzer-App benötigt jedoch eine ständige GPS-Verbindung. Zudem kann sie zusätzliche Kosten verursachen, da die Software eine fortwährende Internetverbindung benötigt.
Wer also einen von vornherein für diesen Zweck ausgelegten aktiven Radar- oder Blitzerwarner beim Autofahren nutzt, handelt explizit gegen das Verbot der StVO. Mit dem Smartphone ist ein regelwidriges Verhalten auch klar belegbar. Denn Sie müssen die App öffnen, um sie nutzen zu können. Etwas kniffliger wird es bei einem Navigationssystem mit Warnfunktion. Selbst mit einem installierten Radarwarnsystem ist ein Navigationsgerät in erster Linie zur Routenführung während der Fahrt gedacht. Verboten ist demnach nicht die Nutzung des Gerätes selbst, sondern die Software. Empfohlen wird, eine vorinstallierte Warnfunktion auf dem Navi abzuschalten. Damit setzen Sie sich bei Kontrollen nicht dem Verdacht aus, die verbotene Funktion zu nutzen. Wenn Sie Probleme bei der Deaktivierung haben, können Sie sich an den Hersteller des Gerätes wenden.
 

Darf im Radio vor Blitzern gewarnt werden?

Technische Geräte sind verboten, aber Radiosender in Deutschland berichten regelmäßig über Radarfallen? Ja, und sie dürfen das ganz legal. Denn die Radiomeldungen warnen Verkehrsteilnehmer ganz allgemein mit einem eher groben Hinweis, wo die Messung stattfindet. Der genaue Standort der Radarfallen wird nicht genannt. Und die Meldung erfolgt unabhängig vom Standort des eigenen Autos. Dieser Verfahrensweise schreibt die Politik einen präventiven Charakter zu. Autofahrer sollen mit den Blitzermeldungen für eine angemessene Fahrweise sensibilisiert werden. Zu wissen, die Polizei ist für Messungen unterwegs, diszipliniert.
 

Dürfen andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden?

Sie dürfen andere Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern vor Radarfallen warnen. Diese dürfen dadurch nicht behindert oder ablenkt werden.
 
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Mit der Lichthupe vor Blitzern zu warnen, ist allerdings nicht erlaubt. Die Lichthupe dient zur Warnung vor Gefahren, was eine Radarfalle im verkehrstechnischen Sinn nicht ist. Die Verwendung der Lichthupe könnte zudem ein plötzliches Abbremsen provozieren. Ein Missbrauch wird mit einem Bußgeld von 5 Euro geahndet.

Sind Blitzer-Apps auch für Beifahrer verboten?

Diese Frage ist seit Februar 2023 unmissverständlich geklärt. Die StVO verbietet zwar nur dem Fahrer das Mitführen eines aktiven oder betriebsbereiten Gerätes. Was ein Beifahrer darf, war bisher nicht so ganz klar und viele wähnten sich rechtlich sicher.
 
"Ein Fahrzeugführer begeht auch dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit seiner Billigung auf dessen Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 7. Februar 2023 entschieden (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23)"
 
Polizisten hatten nämlich die laufende Blitzer-App auf dem Handy der Beifahrerin entdeckt, als sie eine Verkehrskontrolle wegen der auffälligen Fahrweise des Fahrers durchführten. Als dieser deshalb einen Bußgeldbescheid bekam, klagte er. Die Richter sahen das fallabschließend anders. Ein Verstoß gegen das Verbot von Blitzer-Apps liegt nicht nur dann vor, wenn der Fahrer diese auf seinem Handy selbst aktiviert hat. "Verbotswidrig und damit bußgeldbewehrt sei vielmehr auch, wenn sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze mache. Das gelte unabhängig davon, ob sie auf seinem oder dem Gerät eines Mitfahrenden installiert sei."
 

Welche Strafe droht, wen man mit aktiven Radarwarngeräten erwischt wird?

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Kostet 75 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Wer das Handy während der Fahrt zur Nutzung einer Blitzer-App oder eines Radarwarners in der Hand hat, muss sogar mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei schweren Verstößen könnte sich das Bußgeld noch mal verdoppeln.
 

Darf die Polizei Radarwarner sicherstellen?

Hierzu schreibt der ADAC: Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen betriebsbereiten, ausschließlich zu diesem Zweck gedachten Radarwarner, kann sie diesen sicherstellen und sogar vernichten lassen. Ob das aber auch bei Navigationsgeräten oder Mobiltelefonen möglich ist, darf man bezweifeln. Weil diese Geräte vorrangig andere Funktionen erfüllen, wären diese Maßnahmen wohl eher unverhältnismäßig. Dem ADAC sei bisher noch kein Fall bekannt, dass Smartphones und Navis einkassiert und vernichtet wurden. Geräte, die eine gültige Geschwindigkeitsmessung verhindern, indem sie die Signale der Radar-Messung stören, darf und wird die Polizei wohl beschlagnahmen und vernichten.
 

Achtung Neuheit: "Handy-Blitzer"

Handy-Blitzer sind ein neues System, das in den Niederlanden entwickelt wurde. Sie sehen Tempo-Blitzern sehr ähnlich, funktionieren aber anders. Von einer Autobahnbrücke aus werden zunächst alle vorbeifahrenden Autos per Video aufgenommen. Nur dann, wenn eine spezielle Auswertungssoftware beim Fahrenden ein Handy oder eine typische Handhaltung für Handynutzung erkennt, werden die Bilder auch gespeichert.
 
Handy-Blitzer wurden bisher nur in einem Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz für drei Monate eingesetzt. Für einen dauerhaften und flächendeckenden Einsatz fehlt dem System noch die entsprechende Rechtsgrundlage.
 

Sind Blitzerwarner im Ausland erlaubt?

In Europa gibt es keine einheitliche Regelung über ein Benutzungsverbot von Radarwarngeräten. Die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister (CEMT) hat lediglich eine Empfehlung verabschiedet, wonach die Verwendung solcher Geräte untersagt werden soll. Der ADAC hat – ohne Gewähr – auf seiner Website eine Übersicht über die Regelungen der einzelnen europäischen Länder zusammengestellt. In vielen Ländern sind die Bußgelder bei einem Verstoß wesentlich höher als in Deutschland.
 
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Unser Tipp: Gute Autoversicherungen  sind erlaubt. Zum Beispiel die, die auch bei grober Fahrlässigkeit bezahlen. Oder die, die Ihnen ein rabattiertes Fahrsicherheitstraining anbieten kann.

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