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    Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug – was bedeutet das für Sie?

Dresden, 22. August 2025 | (ks)
Wer mit dem Auto unterwegs ist, trägt Verantwortung. Für sich selbst, für Mitfahrende und für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Und doch passiert es: Ein Augenblick der Unachtsamkeit, der Fuß etwas zu schwer auf dem Gaspedal, das Handy in der Hand und schon flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus. Während man über den Betrag auf dem Papier schnell hinwegsieht, schrecken zwei Begriffe besonders auf: Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis.
 
Sie klingen ähnlich, unterscheiden sich rechtlich jedoch grundlegend. Und sie haben völlig unterschiedliche Konsequenzen.
fahrverbot-fahrerlaubnisentzug-bußgeldbescheid
Behördenbrief mit Schreckmoment, ein Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot

Fahrverbot – die kurze Denkpause

Ein Fahrverbot bedeutet, dass Sie Ihr Auto oder Motorrad für einen bestimmten Zeitraum nicht bewegen dürfen. Meist müssen Sie dann für ein bis drei Monate laufen. Wird ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei einer Straftat verhängt, kann es bis zu sechs Monate dauern.
 
Der Führerschein bleibt im Schrank der Behörde, nicht in Ihrer Brieftasche. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen Sie das Dokument ohne Antrag, zusätzliche Prüfungen oder Formalitäten zurück. Sie können es einfach bei der Behörde abholen oder sich kostenpflichtig nach Hause schicken lassen.
 

Ein Fahrverbot wird typischerweise verhängt bei:

  • Geschwindigkeitsverstößen, wenn Sie zum Beispiel innerorts deutlich über dem Limit lagen.
  • Rotlichtvergehen, sobald die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot stand.
  • Handy am Steuer, wenn dabei andere gefährdet wurden.
  • Abstandsverstößen auf der Autobahn.
 
Man könnte sagen: Das Fahrverbot ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Denkzettel. Es soll wachrütteln und disziplinieren, aber niemanden dauerhaft von der Straße verbannen.
Fahrverbote sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wer sich trotz Fahrverbots ans Steuer setzt, riskiert nicht nur eine Geldstrafe. Er riskiert auch den endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis.

Entzug der Fahrerlaubnis – das harte Los

Ganz anders sieht es beim Entzug der Fahrerlaubnis aus. Hier reicht die Strafe tiefer. Sie verlieren das Recht, überhaupt ein Kraftfahrzeug zu führen. Der Führerschein wird eingezogen. Nach Ablauf der Sperrzeit (mindestens sechs Monate, oft länger) beginnt nicht automatisch eine neue Fahrt ins Leben. Sie müssen den Führerschein erst neu beantragen. Manchmal müssen Sie außerdem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren.
 

Wann passiert das?

  • Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,1 Promille oder wenn schon mit weniger eine erhebliche Gefährdung entsteht.
  • Bei Drogen am Steuer.
  • Bei wiederholten massiven Verstößen, die Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges begründen.
  • Nach schweren Unfällen, die durch grobes Fehlverhalten verursacht wurden.
 
Kurz gesagt: Entzug bedeutet Vertrauensbruch. Der Staat zweifelt, ob eine Person geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Wer zurück ans Steuer will, muss sich diese Eignung erst wieder verdienen.
 

Rechtliche Grundlagen kurz erklärt

In Deutschland gibt es zwei Wege, wie man den Führerschein verlieren kann: durch die Fahrerlaubnis-Behörde oder durch ein Strafgericht. Beide verfolgen dasselbe Ziel: Nur wer geeignet und zuverlässig ist, soll am Straßenverkehr teilnehmen. Der Unterschied liegt im Weg dorthin.
 
  1. Entzug durch die Fahrerlaubnisbehörde
Hier geht es nicht um Bestrafung, sondern um Vorsorge. Die Behörde greift ein, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Dies kann beispielsweise bei Alkohol- oder Drogenproblemen, gesundheitlichen Einschränkungen oder wiederholten Auffälligkeiten im Straßenverkehr der Fall sein. Manchmal reicht bereits ein Muster kleinerer Verstöße, um das Vertrauen zu erschüttern. Das Ganze läuft meist ohne Gericht, per Bescheid. In der Regel prüft die Behörde zunächst die Fahreignung, beispielsweise durch Gutachten oder ärztliche Nachweise. Erst wenn sich die Zweifel bestätigen, wird die Fahrerlaubnis tatsächlich entzogen. Wer sich wehren will, muss den Verwaltungsrechtsweg beschreiten.
 
  1. Entzug durch das Strafgericht
Anders sieht es aus, wenn jemand im Rahmen einer Straftat auffällt, beispielsweise bei einer Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder gefährlicher Fahrweise. In solchen Fällen urteilt das Strafgericht. In der Gesamtschau von Tat und Täter prüft es außerdem, ob diese Person generell geeignet ist, verantwortungsvoll zu fahren. Deshalb kann es neben einer Strafe den Führerschein entziehen und eine Sperrfrist verhängen. Diese Entscheidung hat Gewicht und steht im Urteil. Sie ist Strafe und Signal zugleich.
 

Hier noch einmal beide Wege im Überblick:

tabelle-entzugsverfahren fahrerlaubnis.jpg
 

Die praktischen und emotionalen Folgen für den Alltag sind enorm

Das eine wie das andere trifft Betroffene hart. Ein Fahrverbot fühlt sich für viele wie ein langer Stau an. Er ist lästig, aber irgendwann rollt der Verkehr wieder. In dieser Zeit helfen Bus, Bahn, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften, von A nach B zu kommen.
 
Ein Entzug gleicht hingegen einer Vollsperrung. Da gibt es kein Durchkommen ohne Umwege. Diese Umwege können teuer und nervenaufreibend sein. Es fallen Verwaltungsgebühren an und es müssen Nachweise erbracht sowie gegebenenfalls ärztliche Gutachten eingeholt werden. Der Weg zurück auf den Fahrersitz ist kein Spaziergang.
 
Wer seinen Führerschein verliert, merkt oft erst, wie selbstverständlich dieser Teil des Alltags war. Die Kinder zum Sport bringen, Einkäufe erledigen oder zur Arbeit  fahren – plötzlich gerät der mobile Alltagstrott ins Stocken. Für Fahrer, deren Führerschein Teil der beruflichen Tätigkeit ist, kann dessen Verlust erhebliche negative Folgen, wie beispielsweise Umsatzeinbußen, haben. Berufskraftfahrern drohen unter Umständen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Kündigung.
 

Was zu tun ist, wenn es passiert

Anwalt im Beratungsgespräch
Droht der Verlust des Führerscheins, ist anwaltlicher Rat wichtig und kostenlos mit Verkehrs-Rechtsschutz
Prüfen Sie zunächst genau, ob der Bescheid rechtmäßig ist. Ein Einspruch kann sinnvoll und wichtig sein. Hier lohnt sich der Gang zum Fachanwalt. Falls Sie eine Rechtsschutz-Versicherung mit Verkehrs-Rechtsschutz abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die Anwaltskosten. Der Rechtsschutz-Versicherer der Sparkassen-Versicherung Sachsen ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG.

Seien Sie außerdem ehrlich zu sich selbst. Handelt es sich um einen Ausrutscher oder steckt ein Muster dahinter? Manchmal ist der Entzug des Führerscheins auch ein Weckruf. Er kann wie ein Spiegel wirken und zeigen, dass sich etwas ändern muss. Wer klug reagiert, rechtzeitig Hilfe sucht und Verantwortung übernimmt, kann später meist wieder Auto fahren. Mit mehr Bewusstsein und vielleicht sogar mit mehr Gelassenheit.
 
Quellen:
bussgeldkatalog.org
Posikow und Kehren Rechtsanwälte
 

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