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    Omikron: Neue Quarantäne- und Isolationsregeln beschlossen

Dresden, 13. Januar 2022 | (ks)
 
In den Ausläufern der vierten Corona-Delta-Welle baut sich die fünfte Infektionswelle mit steigenden Inzidenzen auf. Verursacher ist Omikron, eine weitere SARS-CoV-2-Mutation. Für Experten stellt sich nicht mehr die Frage ob, sondern wann sie voll zuschlägt. Spätestens Ende Januar könnte es in Deutschland soweit sein. Nach derzeitiger Studienlage soll diese Virusmutation zwar weniger schwere Krankheitsverläufe verursachen, aber Omikron ist weitaus ansteckender als Delta. Unter Omikron könnten sich also zu viele Menschen gleichzeitig in Isolation oder Quarantäne befinden. Befürchtet werden daher Personalengpässe in Bereichen der sogenannten Kritischen Infrastruktur, etwa in Krankenhäusern, der Pflege oder bei Polizei und Feuerwehr.
 
Deshalb müssen einige Corona-Regeln an mögliche Omikron-Szenarien angepasst werden. Bund und Länder haben am 7. Januar auf einem gemeinsamen Corona-Gipfel unter anderem verkürzte und vereinfachte Quarantäne-/Isolationsregeln beschlossen. Die sollen einheitlich bundesweit gelten. 
 

Neue Quarantäne- und Isolationsregeln

Die Absonderungsfristen für Infizierte und Kontaktpersonen wurden – siehe Grafik – verkürzt. Die allgemeine Dauer sinkt von 14 auf 10 Tage und kann per Testung bereits nach sieben beziehungsweise fünf Tagen beendet werden. Zugelassen sind PCR-Tests und zertifizierte Antigen-Schnelltests. Bedeutet, mit einem Selbsttest zu Hause kann man sich nicht freitesten.
 
Neu ist auch, dass für bestimmte Gruppen – siehe Grafik – die Quarantäne entfällt. Dies gilt ausschließlich für Kontaktpersonen und nicht für Infizierte. Und nur, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine Infektion hindeuten könnten.
 
Quelle und Bildrechte: Bundesregierung/Grafik BR

Experten empfehlen, dass auch von der Quarantäne befreite Kontaktpersonen sich regelmäßig zu Hause selbst testen. Ausbrüche in anderen Ländern haben gezeigt, dass selbst Geboosterte sich anstecken können. Bei Omikron besteht die Gefahr, dass viele Menschen eine Corona-Infektion gar nicht als solche wahrnehmen und lediglich von einer Erkältung ausgehen. Die häufigen Geruchs- und Geschmacksstörungen früherer Virusvarianten sollen bei einer Omikron-Infektion nicht mehr auftreten.
 

Sind die verkürzten Fristen eine Gefahr?

Die verkürzten Absonderungsfristen zielen insbesondere auf Beschäftigte der kritischen Infrastruktur ab, von denen viele in sensiblen Bereichen mit Menschen arbeiten. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach gab in einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) Entwarnung zu möglichen Risiken:
"Die Verkürzung basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Studien zeigen, dass die Generationszeit – also die Phase, in der sich das Virus im Körper ausbreitet und die Phase, in der ein Mensch ansteckend ist – bei Omikron viel kürzer ist. Wir können also die Quarantänezeit verkürzen, ohne ins Risiko zu gehen."
 

Regelung noch nicht in Kraft getreten

Unklar ist, ab wann die neuen Regeln gelten sollen. Der gemeinsame Beschluss vom 7. Januar enthält lediglich den Hinweis, dass "Bund und Länder die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Regelungen zeitnah vornehmen" werden.
 
Voraussichtlich werden die neuen Regeln frühestens am kommenden Wochenende (15./16. Januar) in Kraft treten. Denn zur Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse muss zunächst die sogenannte COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung geändert werden. Bundestag und Bundesrat müssen dem zustimmen. Im Anschluss müssen dann die Länder die neuen Regeln teilweise noch mit eigenen Verordnungen umsetzen. Eine deutschlandweite Umsetzung der neuen Absonderungsregelungen steht bis dahin unter Vorbehalt.
 
Zumindest aus den 2G+-Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz für die Gastronomie sind bereits zwei Länder (Sachsen-Anhalt und Bayern) faktisch per Protokoll-Notiz und praktisch in der Umsetzung ausgeschert.

Das gilt in Sachsen:

Alle Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen werden die Regelungen zur Absonderung für auf SARS-CoV-2 positiv getestete Personen und enge Kontaktpersonen einheitlich am 23. Januar 2022 anpassen.
 
In Sachsen überwiegen derzeit noch die Infektionen mit der Delta-Variante. Daher gelten bis zum 23. Januar 2022 noch die aktuellen Regelungen für die Absonderung.
 
Weitere Informationen unter Quarantäne-Regeln in Sachsen - sachsen.de

Unterschied zwischen Quarantäne und Isolierung

Bei einer Infektion oder dem Verdacht darauf verhindert man eine weitere Verbreitung des Virus am effektivsten, indem man Kontakte zu anderen Menschen weitestgehend vermeidet. Zwischen den Begriffen, die eine Absonderung beschreiben – Quarantäne und Isolierung – gibt es einen Unterschied. Kurz gesagt, Infizierte begeben sich in Insolation. Kontaktpersonen, die möglicherweise angesteckt wurden, begeben sich vorsorglich in Quarantäne. In der Praxis läuft es letztendlich auf dasselbe hinaus.
Laut Bundesministerium für Gesundheit ist eine …
    • Isolierung eine behördlich angeordnete Maßnahme bei Erkrankten mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion. Je nach Schwere der Erkrankung kann diese sowohl zu Hause als auch im Krankenhaus erfolgen. Die Entlassung aus der Isolierung erfolgt nach festgelegten Kriterien. In der Regel ist dies der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass die Person nicht mehr ansteckend ist. Mit den neuen Beschlüssen – siehe Grafik – soll das nunmehr deutschlandweit einheitlich geregelt sein. Isolierung (oder auch Isolation) bedeutet eine räumliche Trennung von Erkrankten zu Gesunden, die in der Regel 10 - 14 Tage beträgt. Dadurch soll die Ansteckung von Gesunden vermieden werden. Die Isolierung kann im Krankenhaus erfolgen oder – solange die Symptomatik es zulässt, zuhause.
    • Quarantäne ist eine befristete Absonderung von Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht oder von Personen, die möglicherweise das Virus verbreiten können. Dabei handelt es sich meist um Kontaktpersonen von Erkrankten sowie um Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten. Die Quarantäne kann sowohl behördlich angeordnet sein als auch freiwillig erfolgen. Die Quarantäne kann sich auf einzelne Personen in deren häuslichen Bereich beschränken oder auch die Bevölkerung einer ganzen Region betreffen. Dies geschieht über die maximale Dauer der Inkubationszeit – im Falle des Coronavirus also maximal (bisher) 14 Tage – jetzt für Omikron 10 Tage.

Hinweis:

Beschäftigte, die eine Quarantäne durch eine Impfung vermeiden könnten und dies nicht nutzen, haben seit November 2021 keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Ausnahmen gelten für Personen, die sich aus medizinischen Gründen (Attest nötig) nicht impfen lassen können. Das gilt auch für Personen, die zu einem Personenkreis gehören, für den es bis zu acht Wochen vor der Quarantäne keine öffentliche Impfempfehlung gab. Hinweise zu Quarantäne finden Sie auch in unserem Blogartikel "Was Arbeitnehmer rund um Quarantäne wissen müssen".

Kritische Infrastrukturen und Systemrelevanz

Dass es eine Kritische Infrastruktur gibt, hat man im Alltag weniger auf dem Schirm. Denn in Deutschland ist man daran gewöhnt, dass in der Regel alles reibungslos funktioniert. In den Lockdowns des Jahres 2020 tauchte im Sprachgebrauch der Begriff systemrelevante Berufe auf, wenn es um die Notbetreuung von Kindern ging. Welche Bereiche zur Kritischen Infrastruktur gehören, wird von Bund und Ländern festgelegt.
 
Volkstümlich ausgedrückt, gehören zur sogenannten Kritischen Infrastruktur (KRITIS) Unternehmen und Einrichtungen sowie deren Beschäftigte, die das öffentliche Gemeinwesen, die Versorgung und den Schutz der Bevölkerung aufrechterhalten. Also Institutionen wie Krankenhäuser, Feuerwehr, Polizei sowie Gas-, Wasser, Stromversorger. Lebensmittelgeschäfte aber beispielsweise auch Banken, die die Bargeldversorgung sicherstellen. Es geht um alltägliche Dinge, die lebensnotwendig sind.
 
Systemrelevanz meint im Kontext kritischer Infrastrukturen Teilbereiche (oder Systemkomponenten), die dazu beitragen, die Kritische Infrastruktur einschließlich Kritischer Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Im Bereich öffentlicher Dienste ist zum Beispiel das Gesundheitsamt systemrelevant, jedoch nicht das Grundbuchamt. Systemrelevant ist auch die Kinderbetreuung, damit Eltern mit Berufen im Bereich der Kritischen Infrastrukturen arbeiten können.
 

Sicherheitsvorsorge

Die Gewährleistung des Schutzes Kritischer Infrastrukturen ist eine Kernaufgabe staatlicher und unternehmerischer Sicherheitsvorsorge. Das gilt auch aber nicht nur für Pandemien. Aus diesem Grund wurden auch durch den Bund-Länder-Beschluss die Absonderungsfristen reduziert, um die Kritische Infrastruktur arbeitsfähig zu halten. Die entsprechenden Unternehmen und Institutionen haben außerdem ihre Pandemiepläne entsprechend den Szenarien von Masseninfektionen geprüft beziehungsweise angepasst. Weitere Schritte durch den Bund und die Länder könnten folgen. 
Neun Sektoren der Kritischen Infrastrukturen
Wer noch umfangreicher ins Thema einsteigen will, findet Informationen auf den Seiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
 

Service und Versicherungsschutz gewährleistet

Die Sparkassen-Versicherung Sachsen ist für kritische Situationen kampferprobt und #GemeinsamAllemGewachsen. Ob Wellen durch Elbefluten oder Omikron, die Betreuung und der Service für unsere Kundinnen und Kunden und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist jederzeit gewährleistet.

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