Ein Wasserschaden kommt meist völlig unerwartet. Plötzlich tropft es von der Decke und der Teppich saugt sich wie ein Schwamm voll. Das geliebte Sofa steht auch im Wasser. Ein solches Ereignis belastet nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Nerven. Zum Glück gibt es Versicherungen, die in solchen Momenten für Sie da sind. Damit Sie für den Ernstfall gewappnet sind, finden Sie nachfolgend einen Überblick, was Sie zum Thema Wasserschaden und Versicherung wissen müssen.
Aus der Praxis: Wenn die Katze den Wasserhahn bedient
Die Bandbreite der Wasserschäden, mit denen sich Versicherungen in der Regulierungspraxis auseinandersetzen müssen, ist groß. Ganz nach dem Motto: Es gibt nichts, was es nicht gibt. Oft hat eine kleine oder kuriose Ursache schwerwiegende Folgen.
Nicht jede Katze ist wasserscheu...Ein Beispiel aus unserer Regulierungspraxis in der Wohngebäudeversicherung: Eine Katze spielt in der Küche mit der beweglichen Hebelmischbatterie, während das Frauchen arbeitet. Ob aus Durst oder Langeweile, sei dahingestellt. Der Delinquent auf vier Pfoten hat die Aussage verweigert. Den Schwenkarm hochdrücken – ah, Wasser fließt. Das ist spannend. Den Schwenkarm nach hinten drücken – ah, das Wasser fließt weiter. Jetzt aber nicht mehr ins Becken, sondern hinter die Küche. Als das Frauchen nach Hause kam, stand nicht nur die Küche unter Wasser. Auch die darunter liegende Wohnung war bereits durchnässt. Im Ergebnis wurde eine umfassende Beseitigung des Wasserschadens mit diversen Sanierungsmaßnahmen notwendig. Die Schadensumme beläuft sich bisher auf über 89.000 Euro.
Dieses Beispiel zeigt eindringlich: Wasserschäden können sehr teuer werden, weshalb ein ausreichender Versicherungsschutz notwendig ist.
Was genau ist eigentlich ein Wasserschaden?
Nicht jedes nasse Malheur fällt automatisch in die Rubrik "versicherter Wasserschaden". In der Versicherungswelt spricht man davon, wenn Leitungswasserbestimmungswidrig austritt. Also wenn es dort fließt, wo es nicht hingehört. Beispiele sind eine undichte Waschmaschine, ein geplatztes Rohr oder ein übergelaufenes Waschbecken.
Wichtig: Regenwasser, das durch ein offenes Fenster eindringt, oder Hochwasser nach einer Flut verursachen zwar einen Wasserschaden. Versicherungstechnisch handelt es sich dabei jedoch um unterschiedliche Fälle. Schäden durch Regenwasser sind beispielsweise nicht versichert. Hochwasserschäden sind nur versichert, wenn Elementarrisiken in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung eingeschlossen sind.
Ob und welcher Versicherungsschutz bei einem Wasserschaden greift, hängt also von Art und Ursache des Schadens ab. Die Versicherer prüfen außerdem die Umstände des Einzelfalls.
Welche Versicherung zahlt bei welchem Wasserschaden?
Die gute Nachricht ist, für fast jeden Fall gibt es einen passenden Schutz.
Die Hausrat-Versicherung, der Schutz für Ihre persönlichen Dinge
Wenn Ihr Sofa durchnässt ist, Ihr Bücherregal aufgequollen oder Ihr Laptop kaputtgeht, greift die Hausrat-Versicherung. Sie ersetzt Schäden an Ihrem beweglichen Eigentum. Also an allem, was Sie mitnehmen würden, wenn Sie umziehen.
Die Wohngebäude-Versicherung, der Schutz für Eigentümer
Wenn Sie Hausbesitzer oder Eigentümer einer Wohnung sind, benötigen Sie eine Wohngebäude-Versicherung. Sie springt bei Schäden am Gebäude selbst ein, also an Wänden, Decken, Böden oder fest eingebauten Einbauten wie der Einbauküche.
Naturgefahren-Versicherung, der Schutz für Risiken durch Naturgewalten
Wenn Ihr Zuhause von Hochwasser, Überschwemmung oder starkem Rückstau betroffen ist, hilft nur eine Versicherung gegen erweiterte Naturgefahren. Diese wird auch als Elementarschadenversicherung bezeichnet. Bei älteren Verträgen muss sie zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. In neueren Policen ist sie als Baustein „Weitere Naturgefahren” bereits enthalten. Gerade angesichts zunehmender Extremwetterlagen ist diese Versicherung kein Luxus, sondern oft ein Muss.
Die private Haftpflicht-Versicherung, der Schutz vor Schadenersatz-Ansprüchen Dritter
Wenn Sie einen Wasserschaden bei Dritten verursachen, springt Ihre Haftpflicht-Versicherung ein, sofern Sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Ein Beispiel hierfür wäre: Sie schalten Ihre Waschmaschine an und gehen zur Arbeit. Das Gerät hat keinen AquaStop. Es ist undicht und läuft aus, sodass die darunter liegende Wohnung beschädigt wird. Wenn bei Ihnen das Wasser von der Decke tropft, weil die Badewanne Ihres Nachbarn darüber überläuft, könnte dessen private Haftpflichtversicherung zuständig sein. Wenn er nebenbei seine Bratkartoffeln wendet und vergisst, dass er sich gerade ein Bad einlässt, handelt er fahrlässig und haftet deshalb.
Wie sieht das bei Wasserbetten und Aquarien aus?
In ein mittelgroßes Aquarium passen 200 Liter WasserOb Nässeschäden in Ihrem Zuhause durch ein undichtes Wasserbett oder ein geplatztes Aquarium versichert sind, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages ab. In der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung der Sparkassen-Versicherung Sachsen sind solche Schäden eingeschlossen.
Ein aufgequollenes Parkett würde in einem solchen Fall von der Wohngebäudeversicherung übernommen werden. Einen ruinierten Teppich bezahlt hingegen die Hausratversicherung.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Ein Wasserschaden bedeutet Stress, das ist klar. Aber Ruhe zu bewahren, ist das A und O.
Wasser abstellen, um Schlimmeres zu verhindern. Sind Stromquellen in der Nähe, diese zuerst abstellen.
Hab und Gut sichern.
Schäden mit Fotos, Videos, Notizen dokumentieren, je mehr, desto besser.
Beschädigte Gegenstände als Beweis aufbewahren.
Zeitnah die Versicherung informieren. Mieter informieren auch den Vermieter.
Wenn Versicherer einen Sachverständigen/Gutachter schicken will, diesen vor weiteren Maßnahmen abwarten
Reparaturen erst nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer durchführen.
Was bedeutet die Schadenminderung im versicherungsrechtlichen Sinne?
Die Schadenminderungspflicht gehört zu den Obliegenheiten eines Versicherungsnehmers. Das heißt, er muss notwendige Maßnahmen ergreifen, um einen eingetretenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Schnelle und fachmännische Hilfe ist entscheidend, um Schäden zu begrenzenBei einem Wasserschaden bedeutet das beispielsweise, das ausgetretene Wasser aufzuwischen oder abzuschöpfen. Oder er kann die Feuerwehr beauftragen, große Wassermengen abzupumpen. Auch kann er einen erkennbaren Rohrbruch sofort reparieren lassen. Die dabei entstehenden Kosten übernimmt in der Regel der Versicherer.
Versicherungsnehmer sind auch dazu verpflichtet, den Weisungen ihres Versicherers zur Schadensminderung und -abwendung zu folgen. Dies gilt allerdings nur, solange Sie sich dabei nicht selbst gefährden.
Fazit: Ein Wasserschaden ist wie ein ungebetener Gast, der plötzlich alles auf den Kopf stellt. Mit dem richtigen Versicherungsschutz können Sie im Ernstfall darauf vertrauen, dass Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.