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    Frühstart-Rente

    Lieber Frühstarter als Spätzünder.

    Sichern Sie sich monatlich 10 Euro vom Staat für Ihr Kind. 

Legen Sie jetzt den Grundstein für die Rente Ihrer Kinder

Früh starten lohnt sich: Die Bundesregierung hat eine neue geförderte Altersvorsorge für Kinder beschlossen. 
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Übernehmen Sie Verantwortung für die finanzielle Basis Ihrer Kinder im Rentenalter.  

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Wenn Sie sich anmelden, informieren wir Sie, wenn die Anlage möglich ist. So können Sie und Ihr Kind gleich von Beginn an von der Förderung profitieren. 
 

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Informationen zur Frühstart-Rente

Was ist die Frühstart-Rente?
  • Die Frühstart-Rente ist ein von der Bundesregierung geplantes Modell der Altersvorsorge, bei dem für jedes Kind ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, monatlich 10 Euro vom Staat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt wird. 
    Ziel ist es, den jungen Menschen zu ermöglichen, frühzeitig Vermögen für die Altersvorsorge aufzubauen. Wer früh mit dem Sparen beginnt, profitiert durch die lange Laufzeit und den Zinseszinseffekt. Darüber hinaus soll die finanzielle Eigenverantwortung gestärkt werden. 
Was ist die Frühstart-Rente der Sparkassen-Versicherung Sachsen?
  • Die Frühstart-Rente ist unser Angebot, das Sie ab Inkrafttreten der Regelung in den sächsischen Sparkassen sowie den Agenturen der Sparkassen-Versicherung Sachsen erhalten.
Wann geht es genau los?
  • Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist der 1. Januar 2026 als Starttermin festgehalten. Der tatsächliche Start verschiebt sich auf den 1. Januar 2027 für den Geburtsjahrgang 2020. Jedoch soll die Frühstart-Rente zum 1. Januar 2026 rückwirkend ausgezahlt werden.
    Ab dem Jahr 2029 werden weitere Jahrgänge von bis dahin nicht förderberechtigten Kindern hinzukommen.
Wer ist anspruchsberechtigt und wie erfolgt die Beantragung?
  • Das Geld soll für Kinder zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, gezahlt werdenAls Nachweis gilt ein Wohnsitz in Deutschland und Anspruch auf Kindergeld.
In welche Produkte können die monatlichen Gelder fließen?
  • Der Staat zahlt 10 Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot ein. 
    Die individuellen Depots sollten möglichst bürokratiearm und kostengünstig sein sowie eine chancenreiche Kapitalanlage sicherstellen. Damit auch Kinder von der Frühstart-Rente profitieren, deren Eltern kein individuelles Altersvorsorgedepot eröffnen, werden die nicht abgerufenen Förderbeträge kollektiv bei der Bundesbank angelegt.
    Eltern können den für ihr Kind angelegten Betrag jederzeit auf ein individuelles Altersvorsorgedepot übertragen.
Was passiert nach dem 18. Lebensjahr?
  • Ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt kann der angesparte Betrag durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die konkrete Höhe dieses Höchstbetrages steht noch nicht fest.
    Hatten die Eltern bis zur Volljährigkeit kein Altersvorsorgedepot für ihr Kind eröffnet, können Kinder ihren Anspruch an die kollektive Anlage ab Volljährigkeit als Startkapital in einen von ihnen selbst abgeschlossenen Altersvorsorgevertrag überführen.
Wann erfolgt die Auszahlung des angesparten Kapitals?
  • Das Sparkapital wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt. 
Sind die Erträge steuerfrei?
  • Die Erträge werden bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. 
Ist das Kapital vor staatlichem Zugriff geschützt?
  • Das Sparkapital wird vor staatlichem Zugriff geschützt. 
Warum schon so früh mit der Altersvorsorge starten?
  • Je früher man mit der Altersvorsorge startet, desto einfacher ist der Vermögensaufbau. Durch den Zinseszins-Effekt wird aus monatlichen Beiträgen im Laufe der Jahre systematisch eine größere Summe. 
    Wie das genau funktioniert, finden Sie in diesem Artikel aufbereitet: "Der Zinseszins-Effekt - ein mächtiger Helfer beim Sparen".
Ich möchte nicht warten und jetzt schon für mein Kind sparen. Was kann ich tun?
  • Frühzeitiges Sparen lohnt sich schon jetzt, ob mit regelmäßigen oder mit einmaligen Beiträgen.  
    Lassen Sie sich in den sächsischen Sparkassen oder einer Agentur der Sparkassen-Versicherung Sachsen beraten.  
Wo erhalte ich weitere Informationen?
  • Melden Sie sich über unser Kontaktformular an und wir informieren Sie, sobald die Anlage möglich ist. So können Sie und Ihr Kind gleich von Beginn an von der Förderung profitieren: Jetzt anmelden.
Wie funktioniert der Zinseszins-Effekt?
Nützliches Wissen rund ums Sparen und für den Nachwuchs finden Sie im Blog der Sparkassen-Versicherung Sachsen.

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