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    Was Sie bei Autofahrten ins Ausland wissen müssen

Dresden, 16.07.2019; letzte Aktualisierung: 3. Mai 2023 | (hm)
 
Ferienzeit ist Hauptreisezeit. Am liebsten fahren die Deutschen immer noch mit dem eigenen Auto in den Urlaub. Insbesondere wenn die Reise ins Ausland führt, sollte man sich gut vorbereiten. Bei unvorhergesehenen Ereignissen und bei Unfällen hilft die Vorbereitung, in fremder Umgebung ruhig zu bleiben und alle notwendigen Unterlagen zur Hand zu haben.

Das sollten Sie bei Autofahrten ins Ausland wissen und mitnehmen:

  • Europäischer Unfallbericht

Es kann nichts schaden, wenn Autofahrer stets einen Europäischen Unfallbericht (EUB) m Auto mitführen. Das europaweit einheitliche Formular erleichtert das Protokollieren eines Unfalls im In- und Ausland. Es hilft, Sprachbarrieren zu überwinden und ist allen europäischen Sprachen erhältlich. In zwei inhaltlich identischen Teilen füllen die Unfallbeteiligten alle Punkte gemeinsam aus, unterschreiben den Bericht und tauschen die Durchschriften aus.
 
Den Europäischen Unfallbericht können Sie über die Seite des Zentralrufs der Autoversicherer herunterladen und ausdrucken. Auf der Seite des ADAC werden auch die Versionen in allen anderen europäischen Sprachen angeboten. Eine mehrsprachige Ausfüllanleitung (in Broschürenform und inklusive Formular in deutscher Sprache) kann ab einer Menge von 10 Exemplaren kostenpflichtig per Mail unter drucksachen(at)gdv-dl.de bestellt werden. 
 
Kunden der Sparkassen-Versicherung Sachsen können den EUB über die Beraterbox rechts per E-Mail bestellen oder unter der Telefonnummer 0351 4235-0 ordern.
 

  • Grüne Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte ist der schriftliche Nachweis für den Versicherungsschutz. Korrekt heißt sie Internationale Versicherungskarte (IVK). Die Karte erhalten Sie bei Ihrem Kfz-Versicherer (siehe Kfz-Service). Das Dokument ist zwar in der EU nicht mehr vorgeschrieben. Dank des Kennzeichenabkommens reicht das vorhandene amtliche Kennzeichen als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung aus. In Italien ist es empfehlenswert, die Karte doch dabei zu haben. Hier wird das Abkommen nicht überall anerkannt. Wenn Sie die Karte generell mitnehmen, machen Sie nichts falsch und sie erleichtert die Schadenabwicklung erheblich.
 

  • Kfz-Schutzbrief

Ein Kfz-Schutzbrief schont die Nerven und den Geldbeutel. Er enthält viele Leistungen und Services, die bei einem Unfall, einer Autopanne oder bei Diebstahl weiterhelfen und das schnell und unbürokratisch. Abschleppkosten, Kosten für Reparaturen, Ersatzwagen oder Übernachtungen werden beispielsweise von einem Schutzbrief übernommen. In den meisten Kfz-Versicherungen wie zum Beispiel bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen ist bereits ein Schutzbrief ohne Aufpreis enthalten. Oder er kann für kleines Geld ergänzend zur Autoversicherung abgeschlossen werden.
 

  • Service Hotlines

Unfälle und Pannen verursachen Stress. Haben Sie die Service-Hotline-Nummer Ihrer Versicherung dann noch im Kopf? Meist steht sie auf einem Aufkleber, der im Auto liegen sollte. Im Schadenfall bekommen Sie rund um die Uhr Hilfe und Beratung. Kunden der Sparkassen-Versicherung Sachsen wählen dafür 0351 42 35-777 (Inland) oder +49 351 42 35-777 (Ausland).
 

  • Zentralruf der Autoversicherer

Falls es Schwierigkeiten, insbesondere bei Unfällen im Ausland gibt, berät der Zentralruf der Autoversicherer. Er ermittelt die zuständige Versicherung des Unfallverursachers. Für im Ausland versicherte Fahrzeuge ermittelt der Zentralruf den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland.
 
Das ist möglich in allen Staaten der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.
 
Telefon (aus dem Inland):  0800-250 260 0
Telefon (aus dem Ausland): Mo.-Fr.: 8 bis 20 Uhr  +49 40 300 330 300
 

  • Europäischer und internationaler Führerschein

In einigen Ländern (Asien, Afrika, Neuseeland sowie Mittel- und Südamerika) benötigen Sie zusätzlich zum nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Autofahren zu dürfen. Dabei handelt es sich um ein Zusatzdokument, das nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist. Für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist ein EU-Kartenführerschein Voraussetzung. Dieser kann gleichzeitig beantragt werden, benötigt aber mehr Zeit. Gültige deutsche Führerscheine werden innerhalb der EU und des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) anerkannt.
 

  • Weitere Tipps:

Überprüfen Sie vor Fahrtantritt, ob Sie ein Warndreieck (empfohlen werden zwei Stück), Warnwesten, einen gültigen Verbandskasten und ein Abschleppseil im Auto haben. Empfohlen wird, für jeden Passagier im Auto je eine Weste mitzunehmen.
 
Informieren Sie sich über die Verkehrs- und Mautregeln (Vignettenpflicht) Ihres Reiselandes. Selbst in Europa gilt kein allgemein gültiges Verkehrsrecht. Die Länder haben unterschiedliche Verhaltensvorschriften und unterschiedlich hohe Strafen bei Verstößen. Das gilt insbesondere für Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahren unter Alkohol, Fahren mit Licht am Tag usw.
 
Beschäftigen Sie sich mit der Infrastruktur zum Tanken, den örtlichen Benzinsorten und -preisen.
Gut vorbereitet, steht einem erholsamen Urlaub nichts mehr im Wege. Wir wünschen Ihnen allseits gute Fahrt.

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