Dresden, 27. April 2023 | (ks)
Dass Autofahrer durch Staus ausgebremst werden, gehört zum Autofahrerleben dazu. Aber das ist nicht das einzige Ärgernis, vor allem in den Städten. In vielen Fällen kommt es vor, dass Autofahrer im Straßenverkehr durch Behinderungen am Weiterfahren gehindert werden. Das reicht vom Falschparken bis hin zu Sitzblockaden durch Aktivisten. Vor allem wer es eilig hat, von A nach B zu kommen, verliert in solchen Situationen schnell die Nerven. Wichtig zu wissen ist, wann Autofahrer zur Selbsthilfe greifen dürfen und welche Maßnahmen erlaubt sind.
Die Rechtsprechung zu Behinderung / Parken / Falschparken und Nötigung im Straßenverkehr ist teilweise widersprüchlich. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.
Der Klassiker – Behinderung durch Zuparken
Wieder einmal hat ein Falschparker Ihre Grundstückszufahrt versperrt. Oder Sie wollen Ihren privaten Parkplatz nutzen, aber dort steht schon ein anderes Auto. Oder Ihr Auto wurde so zugeparkt, dass Sie auch mit vorsichtigem Rangieren nicht mehr aus der Parklücke kommen. Die Zeit drängt, die Nerven liegen blank. Trotzdem sollten Sie Ruhe bewahren und ein paar Minuten warten, ob der Verursacher zurückkommt. Lautes Hupen ist übrigens verboten. Laut Straßenverkehrsordnung darf nur bei Gefahr gehupt werden.