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Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler sinnvoll?
Dresden, 06.08.2019 | (ks)
Warum sollten Eltern eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler abschließen, wenn diese noch gar nicht arbeiten und somit kein Einkommen beziehen? Was es nicht gibt, kann schließlich nicht wegfallen, oder? Ist die Empfehlung zum frühen Einstieg in die Absicherung der Arbeitskraft sinnvoll oder ein Marketingtrick der Versicherer?
Wir nennen Ihnen die wichtigsten Fakten als Entscheidungshilfe und behaupten: Wer bereits als Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließt, ist klar im Vorteil.
- Guter Gesundheitszustand in der Jugend
Es lohnt sich, bereits für ein zehnjähriges Kind eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) abzuschließen. Die meisten Schüler sind aufgrund ihres jungen Alters gesund und haben keine Einschränkungen. Deshalb sind sie günstig zu versichern. Der Gesundheitszustand kann sich im Laufe der Jahre verschlechtern - auch von heute auf morgen, zum Beispiel durch einen Unfall. Davon können auch junge Erwachsene betroffen sein, zum Beispiel nach einem Kreuzbandriss beim Skifahren oder Fußballspielen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit von Beitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen bei einem späteren Eintritt in die BU.
- Psychische Belastungen nehmen zu
Oft wird übersehen, dass die psychischen Belastungen bereits bei Schülern und Studenten sehr hoch sind. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind Depressionen, Burn-out oder andere psychische Probleme Hauptursachen für Berufsunfähigkeit. Zunehmend sind Kinder im Schulalter betroffen. Über die Hälfte aller psychischen Erkrankungen soll mittlerweile bereits vor dem 19. Lebensjahr entstehen. So ist auch nach einem Report der gesetzlichen Krankenkassen jeder sechste Student psychisch erkrankt.
- Unfälle können Spätfolgen haben
Unfälle in der Freizeit stellen für Kinder und Schüler ein unmittelbares Verletzungs- und Gesundheits-Risiko dar. Spätfolgen können noch nach Jahren zur Berufsunfähigkeit führen.
- Fehlende Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung
Schüler und junge Erwachsene sind über die gesetzliche Rentenversicherung bei Verlust der Erwerbsfähigkeit nicht oder nur unzureichend abgesichert.
- Versicherte Schulunfähigkeit
Schüler üben noch keinen richtigen Beruf aus. Ihr "Arbeitgeber" ist quasi die jeweilige Schule. Entsprechend ist mit der BU die "schulische Tätigkeit" versichert. Das heißt: Ein Anspruch auf Leistung besteht dann, wenn der Schüler aus gesundheitlichen Gründen bereits über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann. Oder wenn er dem Unterrichtsstoff ohne besondere Hilfe nicht mehr folgen kann.
- Eltern können Verdienstausfall kompensieren
Eltern sind ihren Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Müssen sie sich um ein dauerhaft erkranktes Kind kümmern, fällt oft ein Teil des Einkommens weg. Oder es entstehen zusätzliche Kosten, zum Beispiel für eine Betreuung. Die monatliche Berufsunfähigkeits-Rente des Kindes ist auch ein finanzieller Schutz für die Eltern und entlastet sie finanziell.
- Ist auch als Geschenk innerhalb der Familie denkbar
Bis der Jugendliche oder junge Erwachsene die Kosten für die Versicherung selbst tragen kann, können neben den Eltern auch die Großeltern oder andere Verwandte die Beiträge zahlen. Die Absicherung des zukünftigen Einkommens ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Geschenk fürs Leben.
- Lohnt es sich mit der Absicherung zu warten?
Ein klares Nein. Die Summe der Beiträge während des Erwerbslebens für eine monatliche Berufsunfähigkeits-Rente von beispielsweise 1.000 EUR ist gleich hoch, egal ob man mit 15 oder erst mit 25 Jahren mit der Absicherung beginnt. Der 15-Jährige hat aber 10 Jahre mehr finanzielle Sicherheit im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Unser Tipp:
Bei Berufsunfähigkeits-Versicherungen gibt es viele verschiedene Tarife. Auf einige Punkte müssen Sie besonders achten. Nur dann lohnt sich der Abschluss schon im Schulalter.
- Berufswechsel ohne Verschlechterung des vereinbarten Beitrages
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Wechseln die Heranwachsenden von der Schulbank aufs Gerüst, zahlen sie weiterhin den günstigen "Schülerbeitrag". Entscheiden sie sich für eine akademische Ausbildung, dann besteht sogar die Möglichkeit von der neuen Berufseinstufung zu profitieren und ab dann einen niedrigeren Beitrag zu zahlen. Für beide Fälle gilt: Es ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf versichert, ohne der Verpflichtung zur Meldung eines Berufswechsels.
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- Eine abstrakte Verweisung darf nicht im Vertrag stehen
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Eine gute BU für Schüler sollte auf jeden Fall auf die abstrakte Verweisung verzichten. Ohne abstrakte Verweisung wird die Berufsunfähigkeitsrente bereits gezahlt, wenn der Versicherte noch fähig ist in einem anderen Beruf als dem eigenen zu arbeiten.
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- Nachversicherungsgarantie muss möglich sein
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Eine BU für Schüler sollte unbedingt eine Nachversicherungsgarantie enthalten. Sie ermöglicht, dass Schüler als Erwachsene die monatliche BU-Rente nachträglich – ohne erneute Gesundheitsprüfung – erhöhen können. Das kann bei steigendem Einkommen, Heirat, Nachwuchs oder dem Erwerb einer Immobilie sinnvoll sein.
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- Versicherungs- und Leistungsdauer geht bis zum Rentenalter
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Eine BU sichert mit einer Rentenzahlung wegfallendes Arbeitseinkommen ab. Deshalb sollte auch eine BU-Police für Schüler einen Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr vorsehen, also wenn mit dem Eintritt in die reguläre Altersrente zu rechnen ist.
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Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits-Versicherung für Ihr Kind abschließen möchten, holen Sie sich am besten professionelle Hilfe in einer Sparkasse oder Agentur. Testsiegel, die eine unabhängige Bewertung durch Experten belegen, können dabei ein hilfreicher Wegweiser zu einer guten Police sein. Einig sind sich Experten darin: Es ist sinnvoll und – falls gesund – auch am einfachsten, sich so früh wie möglich um den Schutz der Arbeitskraft und somit des Einkommens zu kümmern.
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