-

Fünf Dinge, die Hausbesitzer vor dem Urlaub falsch machen
Dresden, 02.07.2019 | (uo)
Die sommerliche Haupt-Reisezeit, die schönsten Wochen des Jahres, steht bevor. Damit die Urlaubslaune nicht durch einen Schaden getrübt wird, sollten Mieter und Eigentümer einige Vorkehrungen treffen. Und dann erst entspannt wegfahren.
Fünf Dinge, die man beim Verlassen des Zuhauses für mehrere Wochen beachten sollte:
1. Wasser und Strom anlassen
In Deutschland kommt es Jahr für Jahr zu rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden. Meist sind veraltete oder falsch verlegte Rohre die Ursache. Das austretende Wasser kann sowohl das Gebäude als auch die Einrichtung der Wohnung schwer beschädigen. Je länger ein Leck unbemerkt bleibt, desto gravierender sind die Folgen. Deshalb gilt insbesondere bei längeren Abwesenheiten: Am besten stellt man den Hauptwasserhahn ab. Gibt es dennoch einen Wasserschaden, übernehmen die Wohngebäude- und Hausratversicherung die Kosten.
Alle Stromverbraucher, die während der Abwesenheit nicht benötigt werden, sollten vom Netz genommen werden. Einfach den Stecker ziehen! Dazu zählen auch der Router und das Antennenkabel des Fernsehers. Durch diese Maßnahme können Schäden durch Überspannung vermieden werden, die durch Blitzeinschlag in Strom-, Telefon- oder Antennenleitungen entstehen.
2. Wucht der Natur unterschätzen
Viele denken beim Sommer an Sonne und blauen Himmel. Doch es ist auch die Zeit vieler Gewitter, die mit Hagel und Starkregen einhergehen. Um Sachschäden zu vermeiden und Nachbarn sowie Passanten zu schützen, sollte das Eigenheim vor der Abreise wetterfest gemacht werden. Das bedeutet vor allem, alle Fenster und Kellerschächte fest zu schließen. Außerdem sollte überprüft werden, ob Dachziegel locker sind, ob Dachrinnen oder Regenfallrohre beschädigt oder verstopft sind.
Um sein Haus vor Überschwemmungen durch heftige Niederschläge zu schützen, können mobile Systeme genutzt werden. Dammbalken vor Kellereingängen, Fenstern, Hauseingängen und Zufahrten bieten beispielsweise zusätzlichen Schutz vor Starkregen. Und der kann jeden Hausbesitzer treffen. Für Schäden durch Starkregen und Überschwemmung benötigen Hausbesitzer eine Elementarschaden-Versicherung. Diese kann in Verbindung mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden.
3. Gartenmöbel und -geräte stehen lassen
Es braucht nur einen einzigen starken Windstoß und schon schlagen Outdoormöbel, Pavillons, Gießkannen, Pflanzkübel und Sonnenliegen im Haus des Nachbarn ein. Oder sie landen auf der Straße. Für entstehende Schäden haftet grundsätzlich der Eigentümer. Deshalb sollte alles, was sich bewegen lässt, während des Urlaubs ins Haus beziehungsweise in den Schuppen geräumt werden. Auch Trampoline, die dem Wind besonders viel Angriffsfläche bieten, sollten am besten abgebaut oder sicher im Boden verankert werden.
4. Einbruchrisiko ignorieren
Urlaubszeit ist Einbruchszeit. Leer stehende Häuser und Wohnungen sind für Diebe besonders attraktiv. Deshalb sollte vor der Abreise sichergestellt werden, dass Fenster und Türen richtig verschlossen sind. Bestenfalls verfügen sie über zusätzliche mechanische Sicherungen. Trotz Abwesenheit sollte man den Eindruck erwecken, dass das Haus bewohnt ist. Sinnvoll ist beispielsweise eine automatische Zeitschaltuhr, mit der sich das Licht im Haus steuern und täglich aktivieren lässt. Den gleichen Effekt haben elektrische Rollläden mit Zeitschaltuhr. Sie lassen sich so programmieren, dass sie sich tagsüber öffnen und nachts schließen.
Auch Tageszeitungen sollten für die Dauer des Urlaubs abbestellt und der Briefkasten vom Nachbarn geleert werden. Wer seine Reise öffentlich in sozialen Netzwerken ankündigt, macht es Dieben zu einfach. Die Anschrift sollte ebenfalls nicht öffentlich im sozialen Profil sichtbar sein.
5. Nicht mit den Nachbarn reden
Nicht nur die Pflanzen freuen sich über einen Nachbarn, der während der Abwesenheit zum Gießen kommt. Auch der Briefkasten wird entlastet. Außerdem schreckt Bewegung in Haus und Wohnung potenzielle Einbrecher ab und täuscht – was besonders wichtig ist – regelmäßige Anwesenheit vor. Und falls doch einmal etwas passiert, ist ein Ansprechpartner vor Ort. Ist ein Schaden entstanden, kann der Nachbar den Reisenden bestenfalls unter seiner Mobilfunknummer erreichen.
Schreiben Sie einen Kommentar
Forum
Diskutieren Sie über diesen Artikel

Noch keine Kommentare vorhanden.

