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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Behütet wie ein Vogel im Nest.
Eine Immobilie besitzen und sich rundum sicher fühlen können.
Es ist keine schöne Vorstellung, wenn auf Ihrem Grundstück Passanten zu Schaden kommen. Beispielsweise weil der Zugangsweg schadhaft ist oder weil es glatt war. Oder weil ein Ziegel vom Dach stürzte oder der Weg schlecht beleuchtet war. Geschädigte können sich mit ihren Ansprüchen jetzt an Sie als Eigentümer des Grundstücks wenden.
Nicht umsonst heißt es in Artikel 14 des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet.“ Niemand soll dadurch zu Schaden kommen. Wenn dies doch eintritt, sind Sie als Eigentümer verpflichtet, dafür aufzukommen. Für Haus- und Grundbesitzer können damit unkalkulierbar hohe Kosten verbunden sein.
Wenn Sie ein Haus besitzen, das Sie nicht selbst bewohnen, oder ein unbebautes Grundstück, sind diese Risiken nicht über Ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie benötigen dafür eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung. Diese bietet Ihnen finanziellen Schutz, wenn jemand – egal, ob Mieter oder Besucher – auf Ihrem Grundstück oder in Ihrer Immobilie einen Schaden erleidet und von Ihnen Schadenersatz verlangt.
Vorteile der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung auf einen Blick
Gemeinsam mit Ihnen stellen wir das für Sie passende Sicherheitskonzept zusammen – ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf.
Persönlichen Berater finden
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- Was ist versichert
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Klärung der Haftpflichtfrage
- Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen.
- Berechtigte Ansprüche begleichen wir.
- Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – auch vor Gericht. Die Kosten dafür tragen selbstverständlich wir.
Schadenersatz ...
Müssen Sie haften, leisten wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme:- 2 Millionen Euro bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden oder
- 3 Millionen Euro bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden oder
- 5 Millionen Euro bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
... bei Sachschäden
Reparaturkosten und eventuell Ersatz der Wertminderung beschädigter Sachen (wenn Reparatur nicht vollständig möglich ist), Wertersatz (Zeitwert), weitere Kosten (zum Beispiel Anwaltskosten)... bei Personenschäden
Ersatz der Heilkosten (zum Beispiel Arztkosten, Arzneien, Krankenhauskosten), Verdienstausfall beziehungsweise entgangener Gewinn, Kosten für Nachteile durch Invalidität (zum Beispiel Invaliditätsrente)Günstig bei Neubauten
- Bis zu zwei Jahre lang haben Sie automatisch Schutz als Haus- und Grundbesitzer über Ihre Bauherren-Haftpflichtversicherung – ohne zusätzlichen Beitrag.
- Erst mit Abschluss der Bauarbeiten benötigen Sie einen separaten Vertrag.
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- Besonderer Pluspunkt
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Ohne zusätzlichen Beitrag ist der Besitz einer Photovoltaik-Anlage einschließlich der Abgabe von Energie an Dritte mitversichert.
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- Unser Tipp
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- Schäden am Gebäude selbst sind nicht über die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hierfür benötigen Sie eine separate Gebäudeversicherung.
- Wenn Sie nur einzelne Zimmer, beispielsweise eine Einliegerwohnung, in Ihrem Einfamilienhaus vermieten oder das Haus ab und zu als Ferienhaus anbieten, genügt dafür die private Haftpflichtversicherung.
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Wer haftet?


Wer? Wann? Wie oft?

Was Hausbesitzer tun sollten

