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Was tun bei Schäden durch Starkregen?
Dresden, 02.04.2019 | (hm)
Starkregen verursachen in vielen Regionen Deutschlands immer wieder große Schäden. Auch Sachsen war schon mehrfach betroffen. Als hätte jemand einen Eimer Wasser ausgeschüttet, fallen dann in kurzer Zeit meist lokal begrenzt ungewöhnlich große Regenmengen. Vor allem im Sommer bei anhaltend heißem Wetter steigt die Unwettergefahr durch Extrem-Regengüsse.
Wetterextreme als Boten des Klimawandels?
Diese Wetter-Extreme häufen sich seit einigen Jahren. Zumindest gefühlt, denn statistisch ist die Zunahme laut Deutschem Wetterdienst (DWD) schwer nachzuweisen. Dennoch sei die beobachtete Häufung solcher Ereignisse in den Jahren 2017 und 2018 ein Indiz für die Annahme vieler Klimaforscher, dass extreme Wettersituationen mit weiter steigenden Temperaturen zunehmen dürften. Der DWD rechnet für die Zukunft mit mehr Stürmen, extremen Regenfällen und Hitzewellen aufgrund der Klimaerwärmung.
Manche Menschen sind sehr erfinderisch, wenn es darum geht, ihr Hab und Gut zu sichern, wie das folgende Video zeigt.

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Weiter zu YoutubeNützliche Tipps für Betroffene
Gerade Schäden, die Starkregen verursacht, können jeden treffen. Wenn der Himmel seine Schleusen öffnet sind ruckzuck Straßen über- oder unterspült und Keller geflutet. Selbst ursprünglich winzige Rinnsale treten plötzlich als reißende Flüsse über die Ufer und sorgen für Überschwemmungen.
Ist das Unwetter abgezogen und der erste Schreck verdaut, sollten Sie folgende Tipps beachten, falls Sie betroffen sind:
Tipp 1: Dokumentieren Sie Schäden
Am besten Sie fotografieren die Schäden. Das erleichtert Ihrer Versicherung die Arbeit. So können Schäden schneller reguliert werden. Schreiben Sie eine Aufstellung, in der alle beschädigten Gegenstände aufgelistet sind. Hilfreich ist es, wenn sie entsprechende Kaufbelege mit einreichen können. Falls Sie keine haben, notieren Sie den ungefähren Zeitpunkt der Anschaffung und den Neupreis.
Extra-Tipp: Gerade für wertvolle Sachen sollten Sie Quittungen, Rechnungen und Garantiebelege immer aufheben. Diese können Sie auch einscannen und auf einem Stick oder anderen Datenträgern platzsparend an einem sicheren Ort aufbewahren.
Tipp 2: Minimieren Sie Schäden
Direkt nach einem Unwetter sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten werden. In vielen Versicherungsverträgen ist diese Schadenminderungspflicht als sogenannte Obliegenheit des Versicherungsnehmers auch schriftlich verankert. Beispiel: Direkt nach einem Unwetter sollten zerstörte Fenster provisorisch abgedichtet werden, um das Eindringen von Regenwasser und damit größere Schäden zu verhindern.
Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen, sollten Hausbesitzer möglichst zügig wegräumen. Wichtig ist zu wissen, dass Grundstückseigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen müssen. Das heißt, sie müssen auch nach einem Unwetter dafür sorgen, dass von ihrem Grundstück keine weiteren Gefahren ausgehen.
Tipp 3: Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer
Sie sollten umgehend Ihre Versicherungsgesellschaft über die entstandenen Schäden informieren und sich zur weiteren Vorgehensweise beraten lassen. Dies ist in der Regel unbürokratisch und schnell, rund um die Uhr möglich. Kundinnen und Kunden der Sparkassen-Versicherung Sachsen wählen einfach die Soforthilfe-Nummer 03514235-777.
Auch ein Online-Formular auf der Website steht Ihnen für eine elektronische Schadenmeldung zur Verfügung. Sämtliche Belege rund um die Schäden können dort mit hochgeladen werden. Die schnelle Schadenmeldung ist auch über die Service-App vom Smartphone aus möglich und Unwetterwetter-Warnungen erhalten Sie über die MehrWetter-App.
Bitte beachten Sie dass Sie Schäden melden müssen, bevor Sie beispielsweise Aufträge an Handwerker zur Schadensbeseitigung vergeben. Auch müssen Sie vor einer endgültigen Reparatur einen Kostenvoranschlag bei Ihrer Versicherung einreichen und diesen genehmigen lassen. Entsorgen Sie auf keinen Fall beschädigte Gegenstände, zum Beispiel Möbel. Diese müssen Sie für die Versicherung als Beweis des Schadens vorerst aufbewahren.
Mieterinnen und Mieter sollten sich im Schadenfall ebenfalls unverzüglich an ihren Vermieter wenden.
Welche Versicherungen bei Schäden zahlen
Gut zu wissen: Schäden am Haus durch Starkregen oder Überschwemmung sind über die Wohngebäudeversicherung mit erweitertem Naturgefahrenschutz beziehungsweise Elementarschutz abgedeckt. Mieter können in ihrer Hausratversicherung Elementargefahren einschließen lassen. Unwetterschäden am Auto durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, aber auch durch Starkregen und Überschwemmung werden durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Zum Schluss: Vermeiden Sie riskante Handlungen!
Das Wertvollste, was Sie besitzen, ist Ihr Leben und Ihre Gesundheit. Vermeiden Sie riskante Handlungen, um Ihr Hab und Gut zu schützen. Denn dafür sind Versicherungen da, um finanzielle Schäden zu begrenzen.
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