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    Was verbessert sich bei Erwerbsminderungsrenten

Dresden, 24. Februar 2023; letzte Aktualisierung: 27. April 2023 | (ks)
 
Erwerbsminderungsrenten sind eine staatliche Sozialleistung für Menschen, die entweder dauerhaft zu krank zum Arbeiten oder zumindest in ihrer Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt sind. Dabei fallen Erwerbsminderungsrenten eher mager aus, denn meist fehlen viele Beitragsjahre in der eigenen Rentenbiografie. Um Bezieher und Bezieherinnen von Erwerbsminderungsrenten finanziell etwas besserzustellen, hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren einige Reformen beschlossen, die schrittweise wirksam werden.
 
Auch wenn der Staat bei Erwerbsminderung hilft - ohne zusätzliche private Absicherung kann eine Erwerbsminderungsrente das bisherige Erwerbseinkommen nicht ersetzen. Die 1,8 Millionen Menschen, die in Deutschland eine Erwerbsminderungsrente beziehen, erhalten bisher (Stand 2021) durchschnittlich 877 Euro im Monat. Bei denjenigen, die 2021 erstmals erwerbsgemindert sind, liegt die durchschnittliche Rente etwas höher. In Westdeutschland erhalten Männer 972 Euro und Frauen 859 Euro monatlich auf ihr Konto überwiesen. In Ostdeutschland waren es 891 Euro (Männer) und 984 Euro (Frauen). Nach Angaben des Sozialverbands VdK gelten rund 40 Prozent der Haushalte mit Erwerbsminderungsrente als armutsgefährdet.

Was wurde verbessert?

Anhebung der Zurechnungszeiten für Neurentner

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Grundlage sind die persönlichen Entgeltpunkte. Vor allem junge Menschen, die erwerbsgemindert werden, bekämen dann nur eine ganz kleine Rente. Um fehlende Beitragsjahre für die Rentenzahlung zu kompensieren, wird Erwerbsminderungsrenten (EM-Rente) eine sogenannte Zurechnungszeit angerechnet. Dabei wird simuliert, die antragstellende Person hätte bis zu einem gewissen Alter weitergearbeitet und dafür Beiträge aus ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bezahlt. Seit 2019 wird die Länge dieser Zurechnungszeit schrittweise erhöht und damit an das reguläre Rentenalter angepasst. Wer 2023 in die Erwerbsminderung eintritt, hat eine Zurechnungszeit bis zum Alter von 66 Jahren. 2031 wird sie bei 67 Jahren liegen. Das Alter, in dem eine Erwerbsminderung eintrat, spielt dabei keine Rolle. 
 

Die Renten für Bestandsrentner steigen ab 2024

Gut für Neurentner, dass die Erwerbsminderungsrenten seit 2014 durch mehrere gesetzlichen Verbesserungen deutlich erhöht wurden. Bestandsrentner, die schon länger eine EM-Rente bezogen, wurden davon jedoch nicht oder nur teilweise erfasst. So gingen auch bei der Anpassung der Zurechnungszeiten alle EM-Rentnerinnen und Rentner leer aus, die bereits vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente bezogen. Deshalb hat der Gesetzgeber im Juni 2022 nun Verbesserungen für diese benachteiligte Gruppe auf den Weg gebracht.
 
Rentnerinnen und Rentner, deren EM-Rentenstart zwischen dem 1.1.2001 und dem 31.12.2018 lag, erhalten ab 1. Juli 2024 einen Zuschlag in unterschiedlicher Höhe.
 
  • Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30.6.2014 erstmalig seine EM-Rente bezogen hat, erhält 7,5 Prozent mehr.
  • Wer zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 erstmalig seine EM-Rente bezogen hat, erhält 4,5 Prozent mehr.
 
Altersrentnerinnen und -rentner, die zuvor EM-Rente bekamen, profitieren ebenfalls von dem Zuschlag. Gleiches gilt für  Witwen und Witwer, die eine Hinterbliebenenrente erhalten. 
 
Auf seiner Website zeigt der Sozialverband VdK dazu zwei Beispiele:
 
  • Thomas Müller hat seit 2013 eine Erwerbsminderungsrente bezogen, die 2020 in eine Altersrente umgewandelt wurde. Darauf erhält er nun einen Zuschlag von 7,5 Prozent.
  • Heide Lorenz erhält eine Hinterbliebenenrente. Ihr verstorbener Mann hatte vor seinem Tod eine Erwerbsminderungsrente bezogen, und zwar ab 2015. Heide Lorenz erhält einen Zuschlag auf ihre Witwenrente in Höhe von 4,5 Prozent.
 
EM-Bestandsrentner müssen nichts beantragen. Die erhöhte Rente wird ab 1. Juli 2024 automatisch überwiesen.
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Gut zu wissen: Die jährliche Rentenanpassung, die jeweils am 1. Juli erfolgt, hat nichts mit diesem Gesetz zu tun. Von ihr profitieren alle Erwerbsminderungsrentnerinnen und Erwerbsminderungsrentner, egal ob Bestands- oder Neurentner.

Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2023 um 4,39 Prozent in Westdeutschland und 5,86 Prozent in Ostdeutschland.

Hinzuverdienstgrenzen für EM-Renten steigen

Zum einen möchte der Gesetzgeber EM-Rentnern ermöglichen, die EM-Rente mit Zusatzverdienst aufzubessern. Zum anderen sieht er diese Möglichkeit als eine "Brücke zurück ins Erwerbsleben". Wer eine EM-Rente bezieht, darf also grundsätzlich nebenher arbeiten, sofern es sein Gesundheitszustand zulässt und im Rahmen seines festgestellten Restleistungsvermögens. Zu beachten sind außerdem die Hinzuverdienstgrenzen. Diese unterscheiden sich nach der Rentenart volle oder teilweise Erwerbsminderung.
 
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen neu geregelt. Der anrechnungsfreie Hinzuverdienst wird jetzt dynamisch angelegt und ändert sich jährlich entsprechend der Lohnentwicklung.
 
  • Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (arbeitsfähig weniger als sechs Stunden am Tag) ergibt sich 2023 eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro.

    Dieser Betrag ist die Mindest-Hinzuverdienstgrenze. Darüber hinaus wird bei dieser Rentenform eine individuell-dynamische  Hinzuverdienstgrenze pro Einzelfall ermittelt. Sie richtet sich nach dem höchsten Gehalt aus den letzten 15 Arbeitsjahren. 
 
  • Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung (arbeitsfähig maximal drei Stunden am Tag) liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei rund 17.820 Euro.

    Wird diese Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente gekürzt.
Zu beachten ist: Trotz der erhöhten Hinzuverdienstgrenzen darf ein Versicherter nur im Rahmen des festgestellten Restleistungsvermögens hinzuverdienen. Dies sind bei voller Erwerbsminderung maximal drei Stunden täglich, bei teilweiser Erwerbsminderung maximal sechs Stunden. Wird der Hinzuverdienst in einem zeitlichen Umfang erzielt, der nicht dem festgestellten Restleistungsvermögen entspricht, kann es zu einer Überprüfung und in der Folge zum Wegfall des Rentenanspruchs kommen. Hier sollte man sich von seinem Rentenversicherungsträger beraten lassen.

Fazit:

"Gesichert in die Zukunft blicken – wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Selbst als Berufsanfänger sind Sie auf diese Weise geschützt." schreibt die Deutsche Rentenversicherung und meint es gut.
 
Trotz aller Verbesserungen der letzten Jahre, die Realität sieht leider anders aus. Bei einer vollen Erwerbsminderung liegt die zu erwartende EM-Rente bei ca. 30-40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente bekäme man die Hälfte, also ca. 15-20 Prozent. Das Einkommen aus Rente deckt nur noch das Notwendigste ab, zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel.
 
Jeder sollte deshalb sein Einkommen zusätzlich privat absichern, denn nichts ist wertvoller als die eigene Arbeitskraft.
Wir empfehlen je nach individueller Situation:
 

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