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    Fragen zum Führungszeugnis?

Dresden, 12. Oktober 2023 | (ks)
 
Wer sich um eine Stelle bewirbt, kann damit konfrontiert werden, dass der künftige Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangt. Für Bewerberinnen und Bewerber, insbesondere für Berufsanfänger, kann dies einige Fragen aufwerfen. Warum muss ich das vorlegen? Was ist eigentlich ein Führungszeugnis? Was steht darin und wo bekomme ich es? Antworten gibt dieser Blogartikel.

Was ist ein Führungszeugnis?

Der Name mag etwas irreführend sein. Denn es handelt sich nicht um ein Zeugnis im Sinne einer Beurteilung oder einer Bewertung mittels Noten. Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde mit Bundesadler. Sie bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht, also die Unbescholtenheit. Das Dokument ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, das vom Bundesamt für Justiz (BfJ) geführt wird.  Dabei handelt es sich um ein zentrales Strafregister für jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Jede Bürgerin/jeder Bürger über 14 Jahren kann also ein Führungszeugnis beantragen.
fuehrungszeugnis-muster
Quelle: "Bundesamt für Justiz"

Welche Arten gibt es?

Das Führungszeugnis gibt es in unterschiedlichen Ausführungen je nachdem, wofür es gebraucht wird. 
 
  • Ein Führungszeugnis für Privatpersonen ("einfaches Führungszeugnis", früher auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt) wird für persönliche Zwecke benötigt, zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber. Das Führungszeugnis wird vom BfJ ausgestellt und dem Antragsteller zugesandt. Verurteilungen wegen „Bagatelldelikten“ werden nicht in das Führungszeugnis aufgenommen, sofern es sich um einmalige Verurteilungen handelt.

  • Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- und Jugendbereich (zum Beispiel in Schulen oder Sportvereinen) tätig werden wollen. Es enthält auch Eintragungen, die für die Prüfung der Eignung zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen von besonderer Bedeutung sind. Dies hat zur Folge, das bestimmte „kleinere“ Verurteilungen unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 BZRG zwar nicht zwingend im einfachen Führungszeugnis, wohl aber im erweiterten Führungszeugnis erscheinen können. So jede Verurteilung wegen einer Sexualstraftat oder einer Straftat gegen die persönliche Freiheit, auch wenn sie „nur“ zu einer Jugendstrafe oder „nur“ zu einer begrenzten Geldstrafe geführt hat. Damit geht das erweiterte Führungszeugnis über das einfache Führungszeugnis hinaus.

  • Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zum Beispiel zur Erteilung einer Fahrerlaubnis) enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (zum Beispiel Widerruf einer Gewerbeerlaubnis oder Widerruf eines Waffenscheins). Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird direkt an die Behörde übersandt.

  • Ein Europäisches Führungszeugnis wird Personen erteilt, die neben oder anstelle der deutschen die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzen. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis auch Eintragungen in das Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates. Vorausgesetzt, dass dieser eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Das Europäische Führungszeugnis wird - je nach Antrag - als Privatführungszeugnis, als Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder als erweitertes Führungszeugnis erteilt.
 

Was steht im Führungszeugnis?

Zunächst enthält es die vollständigen Personalien. Welche Daten über Verurteilungen und Strafen im Einzelnen in das Führungszeugnis aufgenommen werden, regelt das Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Dazu gehören unter anderem:
 
  • Strafgerichtliche Verurteilungen
  • Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
  • gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfähigkeit 
  • sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen zum Beispiel zu Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmittelabhängigkeiten
 

Was steht NICHT im einfachen Führungszeugnis?

Ordnungswidrigkeiten werden nicht in ein Führungszeugnis eingetragen. Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit ein leichter Rechtsverstoß. Er kann mit einer Geldbuße – auch Bußgeld genannt – geahndet werden. Gleiches gilt für kostenpflichtige Verwarnungen, umgangssprachlich das "Knöllchen" etwa für Parkverstöße.
 
Piktogramm Hand mit erhobenem Zeigefinger für wichtige Info
 Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können jedoch im Fahreignungsregister "Punkte in Flensburg" eingetragen werden. Informationen dazu finden Sie in unserem Blogartikel "Wann verschwinden die Punkte in Flensburg"
Auch Eintragungen zu Jugendstrafen von nicht mehr als zwei Jahren, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt sind, sind – im Privatführungszeugnis – nicht enthalten.
 
Ebenso werden Verurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten, nicht im Privatführungszeugnis eingetragen. Dies gilt, solange im Bundeszentralregister keine weitere Strafe vorhanden ist.
 
Auch wenn die beiden vorgenannten Eintragungen nicht im privaten Führungszeugnis stehen, sind sie trotzdem im Bundeszentralregister aufgeführt.
 

Wann werden die Daten wieder gelöscht?

Die Tilgungsfristen für Eintragungen im Führungszeugnis sind ebenfalls im BZRG geregelt. Sie richten sich nach der Art der Strafe. Eintragungen werden dann ein Jahr nach der sogenannten Tilgungsreife von Amts wegen gelöscht. Bei Verurteilungen wegen schwerer Straftaten wie Mord, lebenslanger Freiheitsstrafe oder Sicherungsverwahrung wird eine Eintragung lebenslang nicht getilgt.
 
Es besteht die Möglichkeit, einen Eintrag im Führungszeugnis auf Antrag vorzeitig löschen zu lassen. Voraussetzung ist, dass die Eintragung tilgbar ist und seitdem keine weitere Verurteilung erfolgte.
 

Darf ein Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen?

Ein Führungszeugnis darf zunächst einmal nicht obligatorisch vom Arbeitgeber verlangt werden. Das ergibt sich aus § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes. Denn ein Führungszeugnis kann auch Daten über das Verhalten des Betroffenen enthalten, die in keinem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
 
Davon gibt es allerdings Ausnahmen, die vor allem Art und Bereich einer Beschäftigung geschuldet sind. Arbeitgeber müssen also grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an einem Führungszeugnis haben.
 
Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise bei Beschäftigungen vor,  
 
  • bei denen mit größeren Geldsummen und Sachwerten des Unternehmens umgegangen wird (Vertrauenspositionen),
  • wenn Zugriff auf sensible und persönliche Daten anderer besteht,
  • es um die Unversehrtheit und das Eigentum Dritter geht.
Zu denken ist hier beispielsweise an Banken, Versicherungen sowie Wach- und Sicherheitsunternehmen. Für Tätigkeiten, bei denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, muss die erforderliche Eignung sogar zwingend durch ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis nachgewiesen werden.
 
Da das Thema in der Regel bereits im Bewerbungsprozess angesprochen wird, kann sich jede Interessentin und jeder Interessent gegen eine Stelle entscheiden, für die er die Urkunde vorlegen muss.
 

Benötige ich ein Führungszeugnis, wenn ich für die Sparkassen-Versicherung Sachsen arbeiten möchte?

Ja, die Sparkassen-Versicherung Sachsen ist ein Unternehmen der Finanz- und Versicherungsbranche. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Versicherungsunternehmens müssen nicht nur entsprechend qualifiziert, sondern in ihren sensiblen Positionen auch vertrauenswürdig und zuverlässig sein sowie in geordneten Vermögensverhältnissen leben. Hintergrund ist das Unternehmen als auch die Versicherten vor Schäden zu bewahren. Die Vorlage eines Führungszeugnisses dient der SV Sachsen als ein Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit.
 
Das Dokument muss
 
  • im Original vorgelegt werden und
  • darf nicht älter als drei Monate sein.
 

Wo bekomme ich ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis können Sie entweder in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz (BfJ) direkt online beantragen:
 
 
Für den Online-Antrag benötigen Sie:
  • Ihren aktivierten Online-Personalausweis
  • ein NFC-fähiges Smartphone
  • eine Software (zum Beispiel die kostenlose AusweisApp2 des Bundes).
Weiterführende Informationen zum Online-Antrag und die AusweisApp2 zum Download finden Sie auf www.bundesjustizamt.de.
Weiterführende Informationen, wie Sie die Online-Funktion Ihres Ausweises aktivieren können, finden Sie in unserem Blogartikel "Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises"
 

Was kostet ein Führungszeugnis?

Für die Beantragung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13 Euro erhoben. Die Gebühr ist bereits mit dem Antrag bei der zuständigen Meldebehörde oder online zu entrichten.
Mitarbeiter der Sparkassen-Versicherung Sachsen

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