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Nachbarschaftshilfe - Wer haftet bei Schäden?
Wer haftet bei Schäden durch gefällige Hilfe?
Im Falle von Nachbarschaftshilfe oder Freundschaftsleistungen gilt: Wer unentgeltlich eine Nachbarschaftshilfe leistet, kann bei einem Sach- oder Personenschaden nur im Falle der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftbar gemacht werden. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass man unentschuldbare Pflichtverletzungen über das gewöhnliche Maß hinaus begeht. Unter Vorsatz versteht man, dass man etwas extra beschädigt oder Dinge unterlässt, die offensichtlich sind.
Kein Haftungsanspruch bei leichter Fahrlässigkeit bedeutet auch, kein Versicherungsanspruch. Das heißt, die private Haftpflichtversicherung des Helfenden (sofern er eine besitzt) würde diesen Schaden im Allgemeinen nicht übernehmen.
Grob fahrlässig kann teuer werden
Die Umfrage-Daten wurden von der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag der öffentlichen Versicherer bereitgestellt. An der Befragung zwischen dem 04.06. und dem 06.06.2018 nahmen 2055 Personen teil. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab einem Alter von 18 Jahren.
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