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Sparkassen-Privat-Haftpflichtversicherung
Wertvoll wie umsichtige Mitmenschen.
Die Gewissheit finanziell abgesichert zu sein, falls ein Missgeschick teure Folgen hat.
Persönlichen Berater finden
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Vor persönlichem Missgeschick ist niemand sicher.
Schnell ist etwas passiert …
Eine Unachtsamkeit kann schlimme Folgen haben.
Einfach erklärt

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Weiter zu Youtube- Klärung der Haftpflichtfrage
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- Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen.
- Berechtigte Ansprüche begleichen wir.
- Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab - auch vor Gericht. Die Kosten dafür tragen natürlich wir.
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- Schadenersatz
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- Müssen Sie haften, leisten wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme von 5, 15 oder 50 Mio. EUR pauschal bei Personen-, Sachund Vermögensschäden.
- Vorsorgeversicherung: Neu dazu kommende Haftpflicht-Risiken, z. B. wenn Sie sich einen Hund anschaffen, sind automatisch mitversichert, bis Sie Ihre nächste Beitragsrechnung erhalten.
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- Sicherheit für die ganze Familie
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Neben Ihnen selbst, sind im Familien-Tarif auch Ihre Angehörigen automatisch abgesichert:
- Ehegatte / eingetragener Lebenspartner / Lebensgefährte im selben Haushalt
- Minderjährige Kinder
- Volljährige, unverheiratete Kinder während Schule, Lehre / Studium, Zweitausbildung innerhalb von zwölf Monaten, Grundwehr-/ Bundesfreiwilligendienst, sozialem / ökologischem Jahr
- Pflegebedürftige Familienangehörige im selben Haushalt
- Vorübergehend im Haushalt eingegliederte Personen (z. B. Au-pair, Austauschschüler)
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- Sicherheit auch im Ausland
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Wenn Sie oder Ihre Angehörigen bei einem Aufenthalt im Ausland jemandem einen Schaden zufügen, ist das ebenfalls versichert:
- In Europa unbegrenzt
- Weltweit zwei Jahre lang
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- Erweitern Sie Ihren Schutz selbst – flexibel und individuell
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Beispiele:
- Beim Umzug Ihres Kollegen helfen Sie natürlich mit. Als Sie den nagelneuen Smart TV an der Wand in der neuen Wohnung befestigen wollen, rutscht Ihnen das Gerät aus den Händen. Es fällt zu Boden und erleidet dabei Totalschaden. Ihr Kollege möchte den kaputten Fernseher natürlich ersetzt haben.
- Für einen Urlaub leihen Sie von Ihrem Kumpel dessen hochwertige Kamera aus. Als Sie gerade den tollen Sonnenuntergang am Meer einfangen wollen, treten Sie im flachen Wasser auf einen Seestern. Vor Schreck und Schmerz lassen Sie reflexartig die Kamera los, welche daraufhin ins Wasser fällt und irreparabel zerstört wird. Ihr Kumpel verlangt Schadenersatz.
- Sie sind bei Freunden zu Besuch. Ihr Freund präsentiert Ihnen sein neues Smartphone. Sie probieren es gleich aus und machen ein Foto von ihm. Beim Herumalbern fällt es Ihnen aus der Hand und wird dadurch irreparabel beschädigt. Das Handy war noch kein Jahr alt und hatte neu 800 Euro gekostet. Obwohl der Zeitwert mittlerweile deutlich darunter liegt, erstatten wir Ihrem Freund den vollen Neuwert.
- Sie kommen mit Ihrem voll bepackten Einkaufswagen aus dem Supermarkt und schieben ihn auf dem Parkplatz zum Auto. Sie öffnen den Kofferraum und beginnen, den Einkauf Stück für Stück ins Auto zu laden. Während Sie einen Teil umladen, rollt der Einkaufswagen auf leicht abschüssiger Fläche los und stößt gegen ein anderes Auto. Dort hinterlässt er eine Delle und Kratzer im Lack.
- Haben Sie Kinder oder Enkel? Kinder bis sieben Jahre (im Straßenverkehr bis zehn Jahre) haften nicht für angerichtete Schäden. Ist den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen, müssen Schäden nicht ersetzt werden. Geschädigte erwarten aber trotzdem eine Entschädigung. Dasselbe gilt übrigens für von demenzkranken Personen verursachte Schäden. Mit dem Baustein Deliktunfähigkeit werden solche Schäden bis 50.000 EUR übernommen.
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