In welchen Fällen springt die Verkehrsopferhilfe ein?
Typische Fälle sind:
- Der Verursacher ist unbekannt.
Das passiert häufig bei Fahrerflucht. Jemand verursacht einen Unfall und fährt weiter. Manchmal geben Täter auch falsche Personalien an oder nutzen gefälschte Kennzeichen.
In solchen Fällen lässt sich der zuständige Versicherer oft nicht ermitteln. Dann kann die Verkehrsopferhilfe prüfen, ob sie einspringt.
- Das Fahrzeug ist nicht versichert.
In Deutschland kommt das selten vor, da die Versicherungspflicht streng kontrolliert wird. Wird eine Kfz-Versicherung gekündigt, erhält die Zulassungsstelle eine Meldung.
Trotzdem gibt es Einzelfälle, in denen ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz unterwegs ist. Auch dann kann die Verkehrsopferhilfe zuständig sein.
- Das Auto wird vorsätzlich als Waffe eingesetzt.
Das ist zum Beispiel bei einer Amokfahrt der Fall. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss nicht leisten, wenn der Schaden vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt wurde. Auch bei Verfolgungsfahrten kann diese Frage eine Rolle spielen. Beispielsweise dann, wenn jemand vor der Polizei flieht und dabei Schäden an Dritten billigend in Kauf nimmt.
- Der Kfz-Haftpflichtversicherer ist insolvent.
Auch wenn ein Versicherer zahlungsunfähig wird, sollen Verkehrsopfer nicht schutzlos dastehen. In diesem Fall kann die Verkehrsopferhilfe im Rahmen der gesetzlichen Regeln eintreten.
Die Infografik fasst die typischen Fälle noch mal kurz zusammen.