Sie sind hier: Startseite /Service /Blog
  • Frau in roten Gummistiefeln harkt Laub im Garten

    Zu viel Laub aus Nachbars Garten - Wann es eine Laubrente gibt

Dresden, 09.Oktober 2024, | (ks)
 
Die bunteste Herbstidylle kann für Gartenbesitzer schnell zum Albtraum werden. Immer wieder fällt das Laub von den Bäumen der Nachbarn in den eigenen Garten. Wege, Dachrinnen und Rasenflächen von „fremdem“ Laub zu befreien, ist mühsam und aufwändig. Und genau hier stellt sich die Frage: Kann man dafür eine Entschädigung vom Nachbarn verlangen? Da gibt es doch die sogenannte Laubrente. Wie so oft ist diese Frage nicht einfach zu beantworten.
 
 
 
Frau harkt mit gelbem Rechen Blätter auf Wiese zusammen
Schön wäre es doch, wenn die bunten Blätter einfach am Baum hängen blieben.
Dabei ist das Szenario typisch: Ein Grundstücksbesitzer ärgert sich über die Unmengen an Laub, die er jeden Herbst von seinem Grundstück entfernen muss. Nervig sind oft nicht nur die herabfallenden Blätter. Auch Kastanien, Eicheln oder Tannenzapfen werden als „Störfaktor“ empfunden. Da wird geschimpft, gestritten und im schlimmsten Fall landet die Sache vor Gericht. Doch eines gleich vorweg: Die Gerichte haben meist wenig Verständnis für solche Streitigkeiten, solange sich der Laubfall noch im „normalen“ Bereich bewegt. "Normal" ist jedoch in der Praxis und wenn es um Naturereignisse geht, schwer zu definieren.
 
 

Was bedeutet Laubrente?

Die Laubrente ist eine mögliche jährliche Ausgleichszahlung. Sie wird fällig, wenn Blätter, Nadeln oder Samen vom Nachbargrundstück die Nutzung des eigenen Grundstücks erheblich beeinträchtigen. Das Gleiche gilt, wenn sie Schäden verursachen. Dies gilt für private und städtische Grundstücke gleichermaßen. Die Beeinträchtigung muss das ortsübliche Maß übersteigen. Zudem muss der Aufwand für die Beseitigung des Laubes sehr hoch sein. Dies sind jedoch dehnbare Begriffe, die selbst Gerichte vor Herausforderungen stellen:
 
    • Ortsübliche Menge: In waldnahen oder baumreichen Gebieten fällt naturgemäß mehr Laub an als in der Stadt. Ein hoher Laubfall ist daher in ländlichen Gebieten eher zumutbar als in städtischen Gebieten.
 
    • Zumutbarkeit der Beeinträchtigung: Fällt überdurchschnittlich viel Laub, so dass zum Beispiel Dachrinnen verstopfen oder Gartenwege nicht mehr benutzbar sind, kann dies eine wesentliche Beeinträchtigung darstellen. Einfache Schutzmaßnahmen wie Laubschutzgitter für Dachrinnen oder Laubnetze sind jedoch dem betroffenen Grundstückseigentümer zuzumuten.
 
  • Reinigungsaufwand: Wer besonders viel Zeit und Geld in die Laubbeseitigung und Reinigung investieren muss, kann Anspruch auf eine Laubrente geltend machen.
 

Was sagt das Bürgerliche Gesetzbuch dazu?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich in § 906 eine Regelung, die sich mit „Immissionen“ befasst. Darunter versteht man das Übergreifen von Stoffen, Geräuschen, Gerüchen oder eben Laub von einem Grundstück auf ein anderes. Dort heißt es sinngemäß, dass ein Grundstückseigentümer bestimmte Einwirkungen auf sein Grundstück dulden muss, soweit sie „die Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen“.
 
Das bedeutet: Solange das Laub den Grundstücksbesitzer nicht erheblich beeinträchtigt, besteht kein Anspruch auf eine „Laubrente“. Auch nicht darauf, dass der Baum entfernt wird. Gerichte in Deutschland betonen immer wieder, dass Laub von Bäumen zur Natur gehört. Diese ist quasi bis zu einem gewissen Maß hinzunehmen. Von den Betroffenen wird häufig erwartet, dass sie einfache Maßnahmen zum Schutz ergreifen, bevor sie eine Laubrente geltend machen können.
 

 

Wie kann die Laubrente beantragt werden?

Einen Antrag auf Laubrente gibt es nicht. Wenn Sie für Ihren Mehraufwand entschädigt werden wollen, müssen Sie den Rechtsweg beschreiten. Ob Sie eine Laubrente erhalten, entscheidet ein Gericht immer im Einzelfall. Der Ausgang solcher Gerichtsverfahren ist jedoch ungewiss und sie können langwierig und teuer werden.
 
In der deutschen Rechtsprechung gibt es Urteile zugunsten und zuungunsten der Laubgeschädigten. Oft haben die Baumbesitzer die besseren Chancen. Wer also auf eine jährliche Entschädigung spekuliert, könnte enttäuscht werden. Es empfiehlt sich daher, den Fall vorher anwaltlich prüfen zu lassen.
Als Beispiel ein aktueller Fall vom August 2024: "Kein Anspruch auf Laubrente wegen erhöhtem Reinigungsaufwand für Pool unter Nachbar-Eichen"
  • Eine Klägerin, deren Grundstück an ein Nachbargrundstück mit zwei alten Eichen grenzte, hatte ein offenes Schwimmbecken errichtet. Wegen herabfallender Blätter und Eicheln machte sie einen erhöhten Reinigungsaufwand geltend und verlangte vom Nachbarn eine Laubrente in Höhe von 277,62 Euro. Das Landgericht hatte den Anspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und die Höhe einer Beweisaufnahme vorbehalten.
     
    Die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten hatte nach Einholung eines Sachverständigengutachtens vor dem OLG Erfolg. Das OLG wies die Klage ab. Das Gericht argumentierte, dass die Klägerin die Bäume bereits beim Bau des Pools gekannt habe und daher mit den natürlichen Einwirkungen wie Laubfall habe rechnen müssen. Es handele sich um eine ortsübliche und damit zumutbare Beeinträchtigung, die keinen Anspruch auf Geldentschädigung begründe.

 

Wie wird die Laubrente berechnet?

Sollte der Laubfall in Ausnahmefällen erheblich und unzumutbar sein, kann der Betroffene einen finanziellen Ausgleich fordern. Es gibt keine festgelegten Pauschal-Beträge dafür. Die Gerichte entscheiden anhand des jeweiligen Einzelfalls. Die Höhe der Laubrente richtet sich dann nach den konkreten Kosten. Diese entstehen entweder durch das Entfernen des Laubs oder durch notwendige Schutzmaßnahmen.
 
Wie auf der Seite JURAWELT zu lesen ist, wird häufig der Stundensatz für einfache Reinigungsarbeiten als Grundlage der Berechnung herangezogen. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung durch Laubfall, die beispielsweise eine wöchentliche Reinigung erforderlich macht, kann eine erhebliche Summe zusammenkommen.
 
 

Die Alternativen zum Streit

Nachbarn harken gemeinsam Laub
Gegenseitige Hilfe beim Laubharken ist eine Alternative zum Streit
Für eine gute Nachbarschaft ist es oft sinnvoller, sich mit dem Nachbarn außergerichtlich auf eine faire und angemessene Lösung zu einigen.

Alternativ können Sie ihn zu einem „Laub-Kaffee“ oder einem „Laub-Bierchen mit Grillwurst“ einladen. Vielleicht fällt das Laubharken dann gemeinsam leichter. Aus dem üblichen nachbarschaftlichen Nörgeln über das Laub wird ein freundschaftliches Gespräch über den vergangenen Sommer.
 
 

Vergessen Sie bitte Ihren Haftpflichtschutz nicht

Laubrente hin oder her – ein dichter, feuchter Laubteppich kann zur Rutschbahn werden. Als Haus- oder Grundbesitzer sind Sie für die Sicherheit Ihres Gehweges verantwortlich. Da ist es völlig egal, von welchem Baum das einzelne Blatt stammt. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatz-Ansprüchen, sollte auf Ihrem Grundstück jemand zu Schaden kommen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Blogartikel "Rutschpartie auf Herbstlaub - Wer haftet?"
 
Vogel sitzt in seinem Nest

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Diese Haftpflicht bietet Ihnen finanziellen Schutz, wenn jemand – egal ob Mieter oder Besucher – in Ihrer Immobilie oder auf Ihrem Grund einen Schaden erleidet und von Ihnen Schadenersatz verlangt.

Informationen zum Produkt

Betreuer in Ihrer Nähe finden

Betreuer in Ihrer Nähe finden

Service Telefon

Schreiben Sie einen Kommentar

Forum

Diskutieren Sie über diesen Artikel

 
Piktogramm Sprechblase
Nutzername
Noch keine Kommentare vorhanden.