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  • Junges, blondes Mädchen sitzt auf einem Motorroller.

    Mopedführerschein mit 15 - Das sollten Sie wissen

Dresden, 24. Februar 2022 | (ks)
 
Mehrere Jahre wurden in einigen Bundesländern unter anderem auch in Sachsen der „Moped-Führerschein ab 15 Jahre" in einem Modellversuch getestet. Dieser war erfolgreich. Seit Juli 2021 dürfen in ganz Deutschland 15-Jährige den Rollerführerschein (Klasse AM) machen. Was die Jugend freut, ist unter Verkehrssicherheitsexperten und sicher auch unter Eltern nicht unumstritten. Auf jeden Fall wurde mit der bundeseinheitlichen Regelung der Flickenteppich von Dürfen und Nicht-Dürfen beseitigt.
 

Der Wunsch nach Mobilität und Selbstständigkeit ist groß

Die Mobilität auf zwei Rädern ist bei den Teenagern begehrt. Ganz klar, werden sie doch vor allem im ländlichen Raum mit Roller und Moped mobiler und unabhängiger. Für den Weg zur Schule oder Ausbildungsstelle sind sie nicht mehr auf das Elterntaxi oder ungenügende öffentliche Verkehrsanbindungen angewiesen. Der Verantwortung, die mit einer aktiven Teilnahme im Straßenverkehr einhergeht, sind sich die jungen Menschen nach den Erkenntnissen des des Modellversuchs bewusst. "Wir haben bisher sehr gute Erfahrungen mit dem Rollerführerschein mit 15 gemacht", sagte Martin Dullig, sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Das Angebot sei von einer "überraschend großen Zahl" Jugendlicher angenommen worden.
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Mopedfahren mit 15 wird auch kritisch betrachtet

Diese Erfahrungen mögen die Eltern etwas beruhigen, wenn der Nachwuchs bald allein auf zwei motorisierten Rädern im Straßenverkehr unterwegs ist. Trotzdem sorgen sie sich um die Sicherheit ihrer Kinder. Denn auch das muss gesagt werden, der Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht sehen den Mopedführerschein mit 15 kritisch. Anfängerrisiken, fehlende Erfahrung, erhöhte Risikofreude und ein späteres Reaktionsvermögen von Jugendlichen werden hier als Gründe genannt. Auch die Ergebnisse der Evaluationsberichte des Modellversuchs unter wissenschaftlicher Begleitung ergaben nach Einschätzung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kein eindeutiges Bild. Es gab sowohl Argumente für eine dauerhafte Reduzierung des Mindestalters auf 15 Jahre als auch für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung (ab 16 Jahre).
 

Eltern müssen selbst entscheiden, ob der Junior reif genug ist

Letztendlich ist eine gründliche Fahrausbildung und die Einschätzung der Reife des eigenen Kindes die innerfamiliäre Entscheidungsgrundlage, ob der Junior schon mit 15 aufs Moped darf. Relevant sind natürlich auch die Gegebenheiten für Mobilität im Lebensumfeld. In der Stadt mit gutem öffentlichen Nahverkehr mag man sich eher dafür entscheiden noch zwei Jahre bis zum Autoführerschein zu warten. Die Kosten, die für die Fahrausbildung und das Fahrzeug entstehen, fließen ebenfalls in die Entscheidung ein. Viele Teenager sparen emsig auf das große Ereignis hin. Wer sich seinen Roller oder das Moped selbst erarbeitet beziehungsweise erspart hat, wird voraussichtlich auch aus Liebe zum Gefährt umsichtig darauf unterwegs sein. Wenn Großeltern oder Verwandte etwas beisteuern wollen, bieten übrigens alle Sparkassen entsprechende Sparpläne an. Last but not least sammeln die Teenager praktische Erfahrungen im Straßenverkehr. Für den kommenden Autoführerschein, wo sie mit mehr PS unterwegs sein werden, ist das absolut wertvoll.

Informationen zum Führerschein Klasse AM

Während man für das Mofa-Fahren eine Prüfbescheinigung braucht, benötigt man für das Fahren mit Moped, Roller und Co. einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM. Er wird auch als Roller- oder Mopedführerschein bezeichnet.
 

Wann kann man den Rollerführerschein machen?

Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Die Theorieprüfung kann man bereits drei Monate vor dem Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung einen Monat vorher. 
 

Was beinhaltet die Führerscheinausbildung?

Die Führerscheinausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. Die praktische Prüfung dauert in der Regel 45 Minuten.
 
In der theoretischen Führerscheinausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. Um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden, müssen für die Klasse AM insgesamt zwölf Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff und mindestens zwei Doppelstunden Zusatzstoff besucht werden.
 
In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut und trainieren das Anwenden der Verkehrsvorschriften. Im Gegensatz zu anderen Führerscheinklassen gibt es für AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist vom fahrerischen Können und dem Lernfortschritt abhängig. Die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer beurteilen, ob die Fahrschüler prüfungsfähig sind.
Wichtig: Wer den Rollerführerschein mit 15 macht, dem wird zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Bedeutet, die Fahrerlaubnis gilt aus europarechtlichen Gründen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland. Fahrten ins Ausland sind, solange man 15 Jahre alt ist, verboten.

Welche Fahrzeuge darf man mit dem AM-Führerschein fahren?

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (Roller, Moped)

  • mit einem Hubraum von maximal 50 ccm
  • mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 45 km/h
  • mit einer Leistung von maximal 4 kW
 

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • mit einem Hubraum von maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotor
  • mit einem Hubraum von maximal 500 ccm bei Selbstzündungsmotor
  • mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • mit einer Leistung von maximal 4 kW
  • Das Fahrzeug darf nicht mehr als zwei Sitzplätze und eine Leermasse von maximal 270 kg haben.
 

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

  • mit einem Hubraum von maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotor
  • mit einem Hubraum von maximal 500 ccm bei Selbstzündungsmotor
  • mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
  • Die Leistung darf bei maximal 6 kW liegen (bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW)
  • Zudem darf das Fahrzeug nicht mehr als zwei Sitzplätze und eine Leermasse von maximal 425 kg haben.
Die aufgeführten leichten Kraftfahrzeuge sind in Deutschland zulassungsfrei. Es muss auch keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Auf öffentlichen Straßen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich. Und ein Versicherungskennzeichen #MussAnsMoped. Das Mopedschild lässt sich über das Online-Banking der Sparkassen oder unter sv-sachsen.de/Moped bestellen und kommt anschließend per Post kostenfrei nach Hause.
Fazit: Ein Moped bedeutet Freiheit. Und Freiheit bedeutet Verantwortung. Grenzenlos wird die Freiheit nicht sein, aber mit der ersten Fahrt ein Gefühl, das man nie wieder in seinem Leben vergisst. Viel Spaß und allzeit gute Fahrt. Helm nicht vergessen!

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Das Schild muss aber ans Moped. Online bestellen, kostenfrei nach Hause liefern lassen und abfahren. 

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