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Wissenswertes rund ums Pilzesammeln
Dresden, 09.09.2019; aktualisiert: 8. September 2025 | (ks)
Waldpilze sind nicht nur hübsch anzusehen, sondern schmecken auch gut. Mit dem Sommerende beginnt die Pilzsaison. Allerdings stehen die Pilze mit den Waldbäumen in enger Symbiose und haben eine wichtige Versorgungsfunktion für diese. Ein übermäßiges Sammeln würde das sensible ökologische Gleichgewicht des Waldes stören.
Deshalb gibt es Vorschriften für das Pilzesammeln im Wald, die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und in den Waldgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt sind.
Welche Mengen Pilze darf man sammeln?
Prinzipiell dürfen Pilze nur in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf eines Pilzsuchers pro Tag gesammelt werden. Der Begriff „geringe Menge” ist nicht genau definiert und wird regional unterschiedlich ausgelegt. Als Faustformel gelten hier circa zwei Kilogramm. Gewerbliches Pilzesammeln mit Gewinnabsicht ist generell verboten. Wer größere Mengen sammeln möchte, muss sich eine kostenpflichtige Ausnahme-Genehmigung besorgen.
Wer beim gewerbsmäßigen Sammeln von Pilzen in großem Stil erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von mehreren hundert Euro. Übrigens dürfen zu viel gesammelte Pilze von den Behörden eingezogen werden.
Darf man alle Pilze sammeln?
Wer für den eigenen Bedarf sammelt, lässt bitte trotzdem nicht wahllos Pilze in den Korb wandern. Pilzkenntnisse sind nicht nur zur Unterscheidung zwischen essbaren und giftigen Pilzen wichtig. Man muss auch wissen, was pro Pilzart erlaubt und verboten ist, um die Pilze zu schützen.
- Zu den weniger geschützten Arten zählen beispielsweise der Maronenröhrling und der Hallimasch.
- Zu den besonders geschützten Arten, die gemäß einer Ausnahme-Regelung in der BartSchVO in geringen Mengen gesammelt werden dürfen, gehören beispielsweise Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze, Rotkappen, Morcheln, Schweinsohren und Brätlinge.
- Zu den besonders geschützten Arten, die nicht gesammelt werden dürfen, zählen unter anderem Trüffel, Grünlinge, Kaiserlinge, Königs- und Sommerröhrlinge sowie Märzschecklinge und Saftlinge.
Wo darf man Pilze sammeln?
Gemäß Bundesnaturschutz-Gesetz ist das Sammeln nur an Stellen erlaubt, die keinem Betretungsverbot unterliegen. In der Regel dürfen
- eingezäunte Waldstücke,
- Schonungen,
- Dickungen,
- Verjüngungsflächen oder
- Flächen, auf denen Holz geschlagen wird,
nicht betreten werden.
Weitere Regelungen, zum Beispiel zeitliche Einschränkungen, sind in den jeweiligen Landeswald-Gesetzen zu finden. In Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Pilzen gar nicht oder nur sehr eingeschränkt erlaubt. Genaueres ist in der Schutzgebiets-Verordnung geregelt. Private Waldbesitzer erlauben in der Regel das Pilzesammeln, sofern man sich rücksichtsvoll verhält.
Weitere Regelungen, zum Beispiel zeitliche Einschränkungen, sind in den jeweiligen Landeswald-Gesetzen zu finden. In Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Pilzen gar nicht oder nur sehr eingeschränkt erlaubt. Genaueres ist in der Schutzgebiets-Verordnung geregelt. Private Waldbesitzer erlauben in der Regel das Pilzesammeln, sofern man sich rücksichtsvoll verhält.
Was muss man beim Pilzesammeln beachten?
- Bitte sammeln Sie nur Pilze, die Sie eindeutig bestimmen können, und lassen Sie alle anderen stehen. Ungenießbare, zu alte, zu junge oder nicht bestimmte Pilze sollten nicht beschädigt werden. Sie sind wertvolle Bestandteile des Ökosystems.
- Die Fruchtkörper sollten niemals ausgerissen, sondern mit einem Pilzmesser an der Bodenoberfläche abgeschnitten werden. Durch das Herausreißen oder Auswurzeln wird das Pilzgeflecht (Myzel) im Boden unnötig beschädigt.
- Schonen Sie den Pilzbestand und sammeln Sie nur so viele Pilze, wie Sie selbst zeitnah verzehren können. Bitte sammeln Sie nie alle Pilze einer Fundstelle. Die Fruchtkörper dienen der Fortpflanzung des Pilzes und somit seiner Erhaltung.
- Verwenden Sie zum Sammeln ein Körbchen, in dem die Pilze luftig und locker liegen. Pilzfrucht-Körper enthalten viel Wasser und Eiweiß, wodurch sie ein idealer Nährboden für Mikroorganismen sind. Auch in Speisepilzen können sich schnell Giftstoffe bilden, wenn das Eiweiß zersetzt wird. In Plastiktüten oder Rucksäcken werden die Pilze leicht gequetscht und verderben dadurch schneller.
- Waldpilze sollten nie roh gegessen werden, da einige Arten roh giftig sind. Außerdem besteht Infektionsgefahr mit dem Fuchsbandwurm. Frisch gesammelte Wildpilze sollten am besten am selben Tag verzehrt oder sofort eingefroren werden.
Wie kann man essbare Pilze bestimmen?

Tipp Nr 1: Nur neue Pilzbücher verwenden – das von Großmutter ist nicht mehr aktuell.
Tipp Nr 2: Heben Sie von der Pilz-Mahlzeit eine kleine Menge auf. Sollte es zu Vergiftungen oder allergischen Reaktionen kommen, kann dieser Rest im Labor untersucht werden. So kann Ihnen unter Umständen schneller geholfen werden.
Tipp Nr 2: Heben Sie von der Pilz-Mahlzeit eine kleine Menge auf. Sollte es zu Vergiftungen oder allergischen Reaktionen kommen, kann dieser Rest im Labor untersucht werden. So kann Ihnen unter Umständen schneller geholfen werden.
Ändert sich das Wissen über Pilze?
Es ist spannend und mitunter lebensrettend, dass es in der Pilzforschung immer wieder neue Erkenntnisse gibt. So galt der Kahle Krempling (Paxillus involutus) früher als guter Speisepilz, sofern er korrekt zubereitet wurde. Heute weiß man, dass er hyperallergische Reaktionen auslösen kann, die im schlimmsten Fall tödlich enden. Es handelt sich um das sogenannte Paxillus-Syndrom. Das Heimtückische daran ist, dass diese Reaktionen erst nach mehrmaligem Verzehr auftreten können. Und nicht jeder Mensch ist gleichermaßen betroffen. In Deutschland wird der Pilz deshalb heute von vielen Fachleuten als giftig eingestuft. Ein weiteres Beispiel ist der Grünling, den man ohnehin nicht sammeln darf. Er war bis zum Jahr 2001 in Deutschland als Marktpilz zugelassen. Heute zählt man auch ihn zu den Giftpilzen.
Zahlt bei Vergiftungen die Private Unfallversicherung?
Vergiftungen durch Essen und Trinken („Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund“) waren früher in den Unfall-Versicherungsbedingungen nicht als Unfall definiert. Die meisten Versicherer haben Vergiftungen durch Nahrungsmittel mittlerweile in ihre Unfallversicherungen – abhängig vom Tarif – als Leistungsfall eingeschlossen. Oder sie bieten den Schutz als separaten Leistungsbaustein an.
Fazit:
Das Sammeln und Verzehren kleiner Mengen von Speisepilzen ist gut für den Wald und die eigene Gesundheit. Pilze können nämlich mit Schwermetallen und Radioaktivität belastet sein. Deshalb ist es schön, wenn am Ende eines Sammeltages der Wald, die verbliebenen Pilze und der Sammler sagen können: „Hurra, wir leben noch!”. In diesem Sinne: Viel Spaß beim Sammeln und guten Appetit!
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