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  • Feuerwehrleute versuchen, einen Waldbrand zu löschen.

    Waldbrandgefahr: So verhalten Sie sich richtig

Dresden, 11. Juli 2019 | (ks)
 
Wenn Wälder brennen, sind oft natürliche Ereignisse wie beispielsweise ein Blitzeinschlag die Ursache – öfter jedoch der Mensch. Unbedachtes Verhalten oder sogar Brandstiftung führen gerade bei anhaltender Trockenheit schnell zu einem flammenden Inferno. Ein winziger Funke reicht dafür schon aus. Das Gefahrenpotenzial von unbedachten Verhaltensweisen und Unternehmungen im Wald wird oft unterschätzt.
 

Generelle Verhaltensweisen

Deshalb ist es dringend erforderlich, dass jeder weiß, wie er sich generell im Wald zu verhalten hat, um keinen Brand auszulösen. Viele Regeln und Verbote gelten das ganze Jahr über:
 
  • Bundesweit ist es von Anfang März bis zum 31. Oktober verboten, im Wald zu rauchen. In Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern ist das Rauchen im Wald sogar generell verboten.
  • Zigarettenkippen dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden.
  • Im Wald und in Waldnähe (in der Regel 50 Meter, in Sachsen 100 Meter) darf kein offenes Feuer entzündet werden.
  • Im Wald darf nur auf ausgewiesenen Plätzen gegrillt werden.
  • Müll sollte generell nicht im Wald zurückgelassen werden. Insbesondere keine Gläser oder Ähnliches, die wie ein Brennglas für Sonnenstrahlen wirken und so einen Brand entfachen können.
  • Fahrzeuge mit heißen Katalysatoren sollten weder auf trockenen Waldböden noch auf Wiesen am Waldrand abgestellt werden.
 

Gefährdungseinteilung in Waldbrandstufen

Je länger es trocken ist, umso schneller kommt es zu Bränden. Die Waldbrandgefahr wird in fünf Stufen eingeteilt. Für jede Stufe gelten besondere Regelungen. Die Gefährdung ist nicht nur vom Klima, sondern auch von der Art der Wälder abhängig. Kiefernwälder sind beispielsweise brandgefährdeter als Laub- oder Mischwald. Auch in Sachsen gelten mittlerweile bereits im Frühjahr mittlere (3) bis sehr hohe Waldbrand-Gefährdungsstufen (5). 
 
Waldbrandstufe 1= sehr geringe Gefahr
  • Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.
Waldbrandstufe 2 = geringe Gefahr
  • Erhöhte Vorsicht ist geboten, um Zündquellen zu vermeiden.
  • Waldarbeiten wie das Verbrennen von Reisig sind verboten.
Waldbrandstufe 3 = mittlere Gefahr
  • Die zuständige Behörde darf den Wald sperren.
  • Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und am Wald dürfen nicht genutzt werden.
  • Gefährdungsträchtige Waldarbeiten sind generell verboten.
Waldbrandstufe 4 = hohe Gefahr
  • Öffentliche Straßen sowie Waldwege aller Art sollten nicht verlassen werden.
  • Die Forstbehörde darf Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren.
Waldbrandstufe 5 = sehr hohe Gefahr
  • Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden.
  • Forstbehörde und Waldeigner dürfen den Wald sperren. Dieser darf nur noch durch die Forstbehörde im Zuge von Kontrollmaßnahmen, durch Kräfte des Brand- und Katastrophenschutzes sowie von Rettungsdiensten betreten werden.
 

Verstöße werden geahndet, Brandstiftung bestraft

Zuwiderhandlungen gegen Verbote können grundsätzlich mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Auch dann, wenn die Handlung keinen Waldbrand ausgelöst hat. Das bloße Anzünden einer Zigarette zum Beispiel kann Raucher ein Bußgeld zwischen 80 und 100 Euro kosten. Nach sächsischem Waldgesetz sind in besonders schweren Fällen von Verstößen sogar Bußgelder bis 10.000 Euro möglich.
 
Nach deutschem Strafrecht sind sowohl die fahrlässige als auch die vorsätzliche Brandstiftung gemeingefährliche Straftaten (§§ 306-306f StGB). Beide können mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet werden.
 

Private Haftpflicht unverzichtbar

Brände hinterlassen kostspielige Schäden. Wer versehentlich einen Waldbrand verursacht hat, kann froh sein, wenn er eine private Haftpflichtversicherung hat. Die übernimmt den Schaden, falls grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Eine vorsätzliche (Straf)Tat ist dagegen ausgeschlossen. Für Waldbesitzer gibt es spezielle Versicherungen gegen Brandschäden. Entstandene Schäden werden allerdings nur bis zu einem bestimmten Betrag (Deckungssumme) von der Versicherung übernommen. Die Summe liegt im Schnitt in Deutschland zwischen drei bis fünf Millionen Euro.
 

Waldbrände sofort melden

Bei einem Wald- oder Flurbrand muss schnell die Feuerwehr (Notrufnummer 112) oder die Polizei (Notrufnummer 110) alarmiert werden.

Folgende Angaben sind dabei erforderlich:

  •   Wo brennt es - genauer Brandort
  •   Wie brennt es - Ausmaß und die Art des Feuers (also ob es am Boden oder in den Wipfeln brennt)
  •   Sind Menschen gefährdet
  •   Von wo wird der Brand gemeldet - eigener Standort
Kleine Feuer, die sich gerade erst ausbreiten, können durch Löschversuche zum Beispiel Austreten eingedämmt werden. Die eigene Sicherheit geht dabei immer vor.

Wo brennt es am meisten?

Bisher kannte man verheerende Waldbrände eher aus Kalifornien oder Portugal, wo regelmäßig nicht nur große Sachschäden, sondern auch Menschenleben zu beklagen sind. Die Bedingungen in Deutschland mit ausreichend Niederschlag und eine fachgerechte forstwirtschaftliche Bewirtschaftung hielten die Zahl der Waldbrände hierzulande im überschaubaren Rahmen.
Die langen Hitzeperioden hinterlassen nun auch in deutschen und insbesondere ostdeutschen Wäldern ihre Spuren wie die verheerenden Waldbrände vom Juni 2019 in Jüterborg (Brandenburg) und Lübtheen (Mecklenburg-Vorpommern) zeigen.
Bereits im Hitzesommer 2018 brannten deutsche Wälder deutlich häufiger als im Vorjahr. Am häufigsten betroffen war laut Daten der Bundesregierung Brandenburg mit 512 Feuern und einer betroffenen Fläche von fast 1.700 Hektar. Leider folgt auf dem zweiten Platz schon Sachsen mit 201 Bränden auf 241 Hektar.
 
 

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