Kontenklärung heißt Ordnung schaffen, um später Ärger zu vermeiden
Die Kontenklärung mag bürokratisch klingen. Sie ist jedoch einer der besten Dienste, die Versicherte sich selbst erweisen können. Dabei prüft die Deutsche Rentenversicherung das Versicherungskonto. Fehlende Zeiten können ergänzt werden. Falsche Daten können berichtigt werden. Wer entsprechende Unterlagen hat, sollte sie einreichen: Zum Beispiel Schulbescheinigungen, Ausbildungsnachweise, Arbeitsverträge, Nachweise über Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung.
Die Deutsche Rentenversicherung fordert Versicherte spätestens mit 43 Jahren automatisch zur Kontenklärung auf. Dies kann aber auch jederzeit vorher beantragt werden. Das ist sogar sinnvoll. Denn je länger bestimmte rentenrechtlich relevante Zeiten zurückliegen, umso schwieriger wird es Nachweise zu erbringen.
Für Menschen in der Lebensmitte ist die Aufforderung zur Kontenklärung eine gute Erinnerung, sich mit ihrer Rente zu beschäftigen. Denn zwischen Beruf, Familie, Immobilienfinanzierung und Alltag gerät die Rente und die sonstige Altersvorsorge oft in Vergessenheit.