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Wenn Sie ein Rentensplitting in Erwägung ziehen, sollten Sie sich auf jeden Fall von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entsprechend Ihrer individuellen Situation beraten lassen.
Die Entscheidung für ein Rentensplitting kann nur gemeinsam getroffen werden und ist endgültig. Das heißt, sie kann nicht rückgängig gemacht werden. Sie sollte daher gut überlegt sein.
Bei einer Scheidung werden die Rentenpunkte ebenfalls zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt. Dies funktioniert ähnlich wie das Rentensplitting. Hier handelt es sich um den sogenannten Versorgungsausgleich, der unfreiwillig von Gesetzes wegen stattfindet. Beim Versorgungsausgleich (nicht beim Rentensplitting) werden auch die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung und aus der privaten Altersvorsorge berücksichtigt, die später eine Rentenzahlung vorsehen.
Beim Rentensplitting werden vereinfacht gesagt nur die während der Ehezeit (Splittingzeit) erworbenen Rentenanwartschaften berücksichtigt. Eine Witwen- oder Witwerrente wird dagegen aus dem gesamten Versicherungsverlauf des verstorbenen Ehepartners berechnet. Es ist also zu prüfen, ob der Rentenzuwachs durch eine Hinterbliebenenrente höher wäre als durch ein Splitting. In den meisten Fällen wäre genau dies der Fall.Schreiben Sie einen Kommentar
