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  • Einbrecher bricht durch Glastür ein

    So beantragen Sie Fördermittel für einbruchshemmende Maßnahmen

Dresden, 12.12.2019; letzte Aktualisierung: 20. April 2023 | (ks)
 
Ob Urlaubszeit oder dunkles Winterhalbjahr - Wohnungseinbrüche bleiben ein Dauerthema. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind die Einbruchszahlen im Jahr 2022 wieder angestiegen. Der rückläufige Trend, der insbesondere durch die Corona-Maßnahmen begünstigt wurde, hat sich nicht fortgesetzt. Der wirksamste Schutz vor Einbrechern ist und bleibt deshalb Prävention.
 
Der Trend trifft auch auf sächsische Gefilde zu. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist im Jahr 2022 erstmals wieder um rund sechs Prozent gestiegen (2090 Einbrüche). Sie liegt aber immer noch unter dem Wert von 2019 (3040). Der Anteil der versuchten, aber nicht vollendeten Wohnungseinbrüche lag bei rund 45 Prozent. Das geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik der Länder hervor. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist der Anstieg in Sachsen noch relativ gering.
 

Wohnungseinbrüche nach Bundesländern

 
Solirechner
 
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik/GDV

Investition in Sicherheitstechnik lohnt sich nach wie vor

„Bundesweit zählten die deutschen Versicherer rund 80.000 Wohnungseinbrüche", so der GDV. Viele Hausbesitzer haben zwar bereits in Sicherheitstechnik investiert. Das zeigt die ungebrochene Nachfrage nach staatlichen Zuschüssen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Aber alle Häuser ohne Sicherungsmaßnahmen sind nach wie vor ein potenzielles Einbruchsparadies, sodass die Fallzahlen weiter steigen könnten. Einbrecher sind erfolgreich, wenn sie schnell rein und mit Beute wieder raus können, ohne erwischt zu werden. Wird ihnen dies erschwert, werden über 40 Prozent der Einbruchsversuche abgebrochen. Die größten Schwachstellen sind vor allem Haus- und Fenstertüren.
 

Förderprogramme der KfW

Wer also Türen und Fenster einbruchssicherer macht, lebt ein Stück sicherer. Das kostet Geld und deshalb unterstützt der Staat entsprechende Um- und Ausbauten. Das Förderprogramm 455 der KfW, in dessen Rahmen Zuschüsse für einbruchhemmende Maßnahmen gezahlt wurden, ist inzwischen für Neuanträge geschlossen. Die KfW fördert einbruchhemmende Maßnahmen noch über den Kredit "Altersgerecht Umbauen" (Programm 159).
 
Der zinsgünstige Kredit kann für folgende Maßnahmen des Einbruchschutzes beantragt werden:
 
  • einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangstüren
  • einbruchhemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Tür­zusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser, Kasten­riegelschlösser
  • Nachrüstsysteme für Fenster und Fenster­türen, z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­meldeanlagen
    Hinweis: Infraschallanlagen (PDF, 194 KB, barrierefrei) werden nicht gefördert
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smart­home-Anwen­dungen mit Einbruch­meldefunktion
 
Wie die KfW mitteilt, müssen die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und technischen Mindestanforderungen entsprechen. 
 
Der Einbau neuer Fenster und Fenstertüren wird von der KfW ausschließlich in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude-Kredit (251) gefördert. Für Einzelmaßnahmen gibt es den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wer ist zur Förderung berechtigt?

Zum Kreis der Förderberechtigten zählen alle, die in Barriere­reduzierung oder Einbruch­schutz investieren. Das betrifft 
 
  • nicht nur Privatpersonen (Eigentümer/­innen und Mieter/­innen, unab­hängig vom Alter)

    sondern auch

      • Wohnungseigentümer­gemeinschaften
      • Bauträger und Wohnungs­unternehmen
      • Wohnungsgenossenschaften
      • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
 

Informationen und Vorab-Check zur Fördermaßnahme

Auf  www.kfw.de finden Sie umfangreiche Informationen zum KfW-Kredit. Bevor Sie sich die Mühe machen, den Antrag auszufüllen, können Sie in einem Vorab-Check prüfen, ob Sie förderberechtigt sind.
Tipp:  Online finden Sie unter "KEINBRUCH" zahlreiche Tipps und Informationen rund um das Thema Einbruch.

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