Das könnte Sie auch interessieren...
-
So beantragen Sie Fördermittel für einbruchshemmende Maßnahmen
Dresden, 12.12.2018 | (ks)
Ob Urlaubszeit oder dunkles Winterhalbjahr - Einbruch bleibt ein Dauerthema. Obwohl laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Zahl der Einbrüche 2017 zurückgegangen ist. Dank Präventionsmaßnahmen!
Einbrüche auch in Sachsen rückläufig
Das trifft auch auf sächsische Gefilde zu. Im Vergleich zu 2016 wurden 2017 rund 13 Prozent weniger Straftaten verübt, aber immer noch 4.071 Mal eingebrochen. Auf 1000 Haushalte entfallen damit 1,9 Einbrüche. Soweit die Angaben aus der polizeilichen Kriminalstatistik der Bundesländer.
Keine generelle Trendwende
Lässt sich aus den Zahlen eine Trendwende beim Thema Einbruch ableiten? Nicht wirklich, sagt der GDV. Denn das Niveau der Einbruchszahlen bleibe hoch. Viele Hausbesitzer haben zwar schon in Sicherheitstechnik investiert. Das zeigt die verstärkte Nachfrage nach staatlichen Fördermitteln bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Jedoch alle Häuser ohne Sicherheitsmaßnahmen bieten sich weiterhin als potentielles Einbruchsparadies an, so dass die Fallzahlen erneut steigen könnten. Einbrecher sind erfolgreich, wenn sie schnell drin und mit Beute wieder draußen sind, ohne erwischt zu werden. Macht man ihnen genau das schwer, werden über 40 Prozent der Einbruchsversuche abgebrochen. Die größten Schwachstellen sind vor allem die Eingangs- und Fenstertüren.
Wer also Türen und Fenster einbruchssicherer macht, lebt ein gutes Stück sicherer. Das kostet Geld und deshalb schießt der Staat was zu. Die Förderung kann man bei der KfW beantragen. Die wichtigsten Fragen dazu beantworten wir hier:
Wer bekommt die Förderung?
Jeder, der in einbruchhemmende Maßnahmen bei einer bestehenden Immobilie investiert.
Wo genau bekomme ich die Förderung?
Anträge können über das KfW-Zuschussportal können gestellt werden.
Was genau wird gefördert?
- Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
- Einbau von Nachrüstsystemen von Fenstern
- Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
- Assistenzsysteme (z.B. Bild- und Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder)
Wie hoch ist die Förderung?
Zwischen 50 und maximal 1.600 Euro pro Wohneinheit – je nach Investitionssumme inklusive Material- und Handwerkerkosten. Auf die ersten 1.000 der förderfähigen Investitionssumme legt die KfW 20 Prozent obendrauf. Auf jeden weiteren Euro 10 Prozent. Wer zum Beispiel 5.500 Euro in Einbruchschutz investiert, erhält demnach folgenden Zuschuss:
- 20 % auf 1.000 Euro = 200 Euro
- 10 % von 4.500 Euro = 450 Euro
- gesamter Zuschuss: 650 Euro
In welcher Form erhalten Hausbesitzer oder Mieter die Förderung?
Zwei Wege sieht die KfW für die Förderung des Einbruchschutzes vor.
- Finanzierung als Zuschuss (KfW-Programm 455)
- Finanzierung als Kredit (KfW-Programm 159)
Die Förderung läuft über das Programm „Altersgerecht Umbauen“, in dessen Rahmen ebenfalls der Umbau zu barrierefreien Wohnungen gefördert wird.
An welche Bedingungen ist die Förderung geknüpft?
Vor allem drei Dinge gilt es zu beachten:
- Beantragen Sie die Förderung, bevor Sie mit dem Umbau beginnen.
- Beauftragen Sie ein Fachunternehmen des Handwerks.
- Investieren Sie mindestens 500 Euro. Erst dann sind Sie förderberechtigt.
Tipp: Wer über eine Investition in den Einbruchschutz nachdenkt, sollte nicht zu lange zögern. Die Fördermittel sind meist zügig pro Jahr aufgebraucht. Auf www.k-einbruch.de finden Sie zahlreiche Tipps und Informationen rund zum Thema Einbruch.
Schreiben Sie einen Kommentar
Forum
Diskutieren Sie über diesen Artikel

Noch keine Kommentare vorhanden.