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    Autokauf - Versichert bei der Probefahrt?

Dresden, 13.08.2019 | (uo)
 
Der Kauf eines neuen Autos ist in der Regel eine große Investition. Da möchte man auf Nummer sicher gehen und das gute Stück mit einer Probefahrt ausprobieren. Wir erklären heute, wie Sie bei einer Probefahrt versichert sind und wo Fallstricke lauern.
 

Versicherungsschutz für Probefahrt bei Kauf im Autohaus

Bei einer Probefahrt im Autohaus ist das Fahrzeug in der Regel mit einem roten Kennzeichen ausgestattet. Dadurch sind bei einem Unfall mindestens die Haftpflicht-Schäden versichert. Das sind Schäden, die anderen Personen, sogenannten Dritten, zugefügt werden. Ob zusätzlich eine Kasko-Versicherung für Schäden am selbst gefahrenen Auto besteht und welche Selbstbeteiligung diese hat, sollte der Käufer vor der Probefahrt beim Verkäufer erfragen.
Wichtiger Hinweis:
Wer grob fahrlässig einen Unfall verursacht, kann zwar davon ausgehen, dass die Versicherung den Haftpflicht-Schaden zahlt. Sie kann die gezahlte Summe jedoch vom Unfallverursacher zurückfordern und zusätzlich die Zahlung für Vollkaskoschäden verweigern. Fahrlässigkeit beziehungsweise grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise bei überhöhter Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer vor.

Versicherungsschutz für Probefahrt bei Privatkauf

Hier gilt ebenfalls: „Das Auto muss ein gültiges Kennzeichen haben.” So kann sich der Käufer sicher sein, dass zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Gibt es zudem eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, ist das umso besser.
 
Unabhängig davon, wie das Auto versichert ist. Vor Antritt der Probefahrt sollten sich Käufer und Verkäufer auf jeden Fall darüber einigen, wer im Schadensfall die Kosten übernimmt. Dazu gehören auch die Kosten für die Hochstufung des Schadenfreiheitsrabatts des Verkäufers.
Unser Tipp:
Dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser” folgend, ist es generell ratsam, getroffene Vereinbarungen vor der Probefahrt immer schriftlich festzuhalten.

Als Verkäufer immer Führerschein zeigen lassen

Zwar können Sie in der Regel davon ausgehen, dass ein Kaufinteressent einen gültigen Führerschein für das entsprechende Fahrzeug besitzt. Als Verkäufer sollten Sie sich dennoch sicherheitshalber den Führerschein (gegebenenfalls auch den Personalausweis) zeigen lassen. Denn wenn der Interessent keinen hat, bleibt der Verkäufer im Schadensfall auf seinen Kosten sitzen.
 

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