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  • Mann krümmt sich unter der Last von drei Steuer-Aktenordnern.

    Welche Versicherungen für Arbeitnehmer steuerlich absetzbar sind

Dresden, 28. April 2022; letzte Aktualisierung: 24. März 2023 | (ks)
 
Wussten Sie schon, dass Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin auch Beitragszahlungen für diverse Versicherungen und Vorsorgeverträge steuerlich absetzen können? So mindern Sie Ihre Steuerlast und holen sich einen Teil der Kosten vom Fiskus zurück. Je nachdem, ob Versicherungen private oder berufliche Risiken abdecken, können sie in der Steuererklärung entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten angesetzt werden.
 

Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben

  • Werbungskosten sind Ausgaben, die Arbeitnehmern entstehen, um ihr Einkommen zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten. Also die Ausgaben, die rund um den Job entstehen. Werbungskosten für Rentner und Rentnerinnen sind Ausgaben, die zum Erwerb, zur Sicherung und zum Erhalt Ihrer Renten dienen, beispielsweise Kontoführungsgebühren. Werbungskosten sind voll (tatsächlich entstandene Kosten) absetzbar.
  • Sonderausgaben sind Kosten der privaten Lebensführung, die der Gesetzgeber steuerlich begünstigt und die nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können. Sonderausgaben sind nicht immer in voller Höhe absetzbar.

Abzugsfähig als Sonderausgaben

Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Vorsorgeaufwendungen. Dazu zählen alle Versicherungen, die vorsorglich abgeschlossen werden, um Gesundheit und Einkommen/Vermögen abzusichern. Deshalb werden keine Sachversicherungen berücksichtigt. Auch wenn man beispielsweise eine Hausratversicherung durchaus als eine Art von Vorsorge betrachten kann. Das Finanzamt unterscheidet hier in zwei Kategorien: Die Altersvorsorge (Basis- und Zusatzvorsorge) und sonstige Vorsorgeaufwendungen. Diese haben jeweils unterschiedliche Höchstgrenzen, innerhalb derer Beiträge absetzbar sind.
 

1 a: Die Altersvorsorge (Basisversorgung)

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versorgungswerke / Alterskassen
  • Private Rentenversicherung: Rürup-Verträge beziehungsweise Basis-Rente
Für diese Altersvorsorgeaufwendungen gibt es eine Maximalgrenze. Die liegt 2022 bei 25.936 Euro für Ledige und 51.278 Euro für Ehepaare.
 
Für 2022 berücksichtigt das Finanzamt jedoch nur höchstens 94 Prozent dieser Maximalgrenzen, das sind 24.152 Euro für Alleinstehende und 48.202 Euro für Paare.  Die Steuerersparnis wird außerdem noch um den Arbeitgeberanteil gekürzt. Ab 2023 können die Beiträge zur Rentenversicherung in der Basisversorgung vollständig steuerlich absetzt werden. Das wurde wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen, um eine "doppelte Besteuerung" von Renten zu vermeiden. Geleistete Zahlungen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.
 

1 b: Die Altersvorsorge mit Riester-Verträgen (Zusatzversorgung)

Sie können die jährlichen Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2100 Euro als Sonderausgabe ansetzen. Dazu gehören nicht nur die Beiträge, die Sie selbst einzahlen, sondern auch die staatliche Grund- und Kinderzulage. Ob der Fiskus die Beiträge aber tatsächlich als Sonderausgabe berücksichtigt, hängt davon ab, ob die Steuerersparnis höher ist als die staatliche Zulage. Als Faustregel gilt, dass vor allem Gutverdiener und Kinderlose von zusätzlichen Steuervorteilen profitieren. Das Finanzamt nimmt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung diesen Abgleich automatisch vor. Sie tragen ihre Riester-Beiträge einfach in die Anlage AV ein.
 

2. Sonstige Vorsorge-Aufwendungen

Hierunter fallen Beiträge zur Gesundheitsvorsorge (Kranken- und Pflegeversicherung) und für die Absicherung diverser Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit. Auch diese Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.
 
Folgende Versicherungen zählen zu dieser Kategorie:
 
  • Krankenversicherung
  • Krankenzusatzversicherung (zum Beispiel Zahnzusatzversicherung)
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • private Unfallversicherung (für den Bereich Freizeit)
  • Risikolebensversicherung
  • private Haftpflichtversicherung
  • spezielle Haftpflichtversicherungen (Tierhalter-, Kfz-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht)
  • Sterbegeldversicherung
    (unter bestimmten Voraussetzungen wie Leistung nur im Todesfall)
  • Kapitallebens- und Rentenversicherung
    (nur, wenn Sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden)
Es wäre super, wenn Sie alle Ihre Versicherungsbeiträge absetzen könnten. Sonderausgaben können jedoch nur in begrenzter Höhe geltend gemacht werden. Der Betrag liegt bei 1900 Euro für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner (Für Selbstständige und Freiberufler 2800 Euro).
 
Ausgaben für die oben genannten Policen wirken sich deshalb kaum steuermindernd aus. In der Regel wird der Höchstbetrag bereits durch die Basis-Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung ausgeschöpft.
 
Die gute Nachricht: Sie können seit 2010 durch das Bürgerentlastungsgesetz aber ihre kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge innerhalb der sogenannten Basisabsicherung als Sonderausgaben absetzen. Dies gilt nicht nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch für privat Krankenversicherte im Basiskrankentarif. Auch dann, wenn der Höchstbetrag überschritten wird. Ein Anspruch auf Krankengeld gehört nicht dazu. Deshalb zieht das Finanzamt von den gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.
Gering verdienende Arbeitnehmer oder Rentner könnten dennoch von steuerlichen Vorteilen profitieren. Sie zahlen niedrigere Sozialversicherungsbeiträge, sodass bei ihnen gegebenenfalls noch weitere Versicherungen berücksichtigt werden können.

Abzugsfähig als Werbungskosten

Beiträge für Versicherungen, die ausschließlich berufliche Risiken abdecken, können unbegrenzt als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Prämien sind in der Anlage N einzutragen.
 
Folgende Versicherungen zählen dazu:
 
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung (nur für Arbeitsunfälle)
  • Arbeitsrechtsschutzversicherung
Für Arbeitnehmer berücksichtigt das Finanzamt allerdings automatisch eine Pauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) für Werbekosten von 1000 Euro. Rentner bekommen 102 Euro pauschal angerechnet. Steuerlich wirksam werden somit erst Werbungskosten, die die Pauschalen überschreiten.

Für die Steuerklärung 2022 zu beachten:

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde um Maßnahmen aus dem zweiten Entlastungspaket der Bundesregierung ergänzt. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird zum 1. Januar 2022 um 200 Euro auf 1200 Euro erhöht.

Nicht absetzbare Versicherungen

Reine Sachversicherungen sind nicht steuerlich absetzbar, da sie weder der Vorsorge dienen noch zur Ausübung des Berufes erforderlich sind.
 
Darunter fallen:
 
  • Hausratversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung
  • Privat- / Mietrechtsschutz- / Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Lebens- und Rentenversicherungen, die keine Riester-Produkte sind (sondern Kapitalanlage-Produkte) und die nach 2004 abgeschlossen wurden
 

Benötigte Belege

Seit 2017 müssen Sie grundsätzlich keine Belege und Quittungen an das Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung senden. Die Digitalisierung wandelte die Belegvorlagepflicht in eine Belegvorhaltepflicht um. Auch in Bezug auf Versicherungskosten gilt, Belege sind auf Verlangen des Finanzamtes einzureichen. Ist dies der Fall, ist die Rechnung für die Beiträge gegebenenfalls nicht ausreichend. Sie müssen dann auch den Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Überweisungsbeleg) beifügen.
Alle Versicherungen, die auf Ihrem Lohnsteuerbescheid eingetragen sind, müssen Sie nicht nachweisen. Auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sind keine Angaben in den Steuerformularen nötig. Grund: Die Beiträge werden bereits direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. 

Steuererklärungen können sich lohnen

Selbst wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann sich der Aufwand, sie zu erstellen, lohnen. Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Steuerrückerstattung 2018 bei 1072 Euro.
 
(Für die Berechnung gilt eine Steuerperiode von vier Jahren, sodass zurzeit noch keine neueren Zahlen vorliegen. Der Rückerstattungsbetrag ist in den letzten Jahren jedoch kontinuierlich gestiegen.)
 
Das deutsche Steuerrecht ist komplex und eine Steuererklärung auf dem Bierdeckel noch weit entfernt. Deshalb haben wir uns in diesem Artikel auf V wie Versicherungen beschränkt. Natürlich können Sie weitere Ausgaben von A wie Arbeitsweg bis Z wie zusätzliche Aufwendungen beispielsweise Unterhalt steuermindernd angeben. Ihre Mühe ist bares Geld wert.

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