- Berufsunfähigkeits-Rente
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- Monat für Monat ersetzt eine individuelle Rente das fehlende Einkommen bei Berufsunfähigkeit
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- Nachversicherungsgarantie
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- Die vereinbarte Rente kann bis zum 45. Geburtstag bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z. B. Geburt eines Kindes) erhöht werden, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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- Verzicht auf „abstrakte Verweisung“
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- Bei Berufsunfähigkeit ist keine Verweisbarkeit in einen anderen Beruf möglich. Das gilt solange keine Tätigkeit ausgeübt wird, die der bisherigen Lebensstellung vor der Berufsunfähigkeit entspricht.
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- Prognosezeitraum
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- Leistungen gibt es, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich 6 Monaten prognostiziert.
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- Rückwirkende Leistung
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- Renten werden rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, nicht erst nach deren Feststellung gezahlt (bei verspäteter Meldung bis zu 3 Jahre rückwirkend).
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