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Vorteile auf einen Blick

  • Versicherungsschutz ab dem ersten Beitrag – ohne Wartezeit
  • Leistung schon ab 50% Berufsunfähigkeit
  • Ursache der Berufsunfähigkeit (Unfall, Krankheit u.a.) spielt keine Rolle
  • drei Monatsrenten extra bei Beginn der Berufsunfähigkeit
  • zusätzlich sechs Monatsrenten bei schweren Krankheiten
  • kein abstrakter Verweis auf andere Berufe
  • automatische Versicherung auch bei Berufswechsel

Einfach erklärt

Jeder vierte Deutsche scheidet aus gesundheitlichen Gründen vor dem Erreichen des Rentenalters aus dem Erwerbsleben aus.
Das Risiko einer schweren Krankheit oder eines Unfalls besteht in allen Berufszweigen. Vor allem Erkrankungen der Psyche, des Bewegungsapparates, aber auch Krebs und Herz-Kreislaufprobleme können schnell Auslöser von Berufsunfähigkeit sein.
Die Sparkassen-Berufsunfähigkeitsversicherung schützt optimal vor den finanziellen Folgen: Sie erhalten jeden Monat eine private Rente, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Egal ob nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit. Treffen Sie die richtige Entscheidung und sichern Sie sich gegen das Risiko Berufsunfähigkeit bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen ab.
Vorsorge mit doppeltem Nutzen haben Sie mit der Sparkassen-Berufsunfähigkeitsversicherung Invest: Ihre Beiträge fließen in eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Überschüsse in Fonds angelegt werden. Das zahlt sich aus, Sie haben Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit und erhalten zum Ende der Laufzeit das Fondsguthaben.

Die häufigsten Ursachen für Erwerbsminderung

In neun von zehn Fällen wird eine Berufsunfähigkeit durch eine Krankheit ausgelöst. Psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren am stärksten zugenommen. Die Ursachen dafür sind vielschichtig.
 
Ursachen Berufsunfähigkeit
Quelle: Bericht Deutsche Rentenversicherung Bund aus 2020

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Berufsunfähigkeits-Rente
    • Monat für Monat ersetzt eine individuelle Rente das fehlende Einkommen bei Berufsunfähigkeit
Nachversicherungsgarantie
    • Die vereinbarte Rente kann bis zum 45. Geburtstag bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z. B. Geburt eines Kindes) erhöht werden, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Verzicht auf „abstrakte Verweisung“
    • Bei Berufsunfähigkeit ist keine Verweisbarkeit in einen anderen Beruf möglich. Das gilt solange keine Tätigkeit ausgeübt wird, die der bisherigen Lebensstellung vor der Berufsunfähigkeit entspricht.
Prognosezeitraum
    • Leistungen gibt es, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich 6 Monaten prognostiziert.
Rückwirkende Leistung
    • Renten werden rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, nicht erst nach deren Feststellung gezahlt (bei verspäteter Meldung bis zu 3 Jahre rückwirkend).

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