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    Erneuerbare Energien: Wärmepumpen und Co. versichern

Dresden, 28. September.2023 | (ks)
 
Viele Hausbesitzer denken über die Anschaffung von Geräten oder Anlagen nach, um statt fossiler Rohstoffe erneuerbare Energien nutzen zu können. Oder sie haben bereits in entsprechende Haustechnik investiert. Dazu gehören unter anderem Wärmepumpen, Balkonkraftwerke oder Ladestationen für Elektroautos. Werden diese Investitionen beschädigt oder gar gestohlen, gehen mehrere tausend Euro verloren. Wichtig ist deshalb ein ausreichender Versicherungsschutz.
 
Grundsätzlich können Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien entweder über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung versichert werden. Dies hängt zum einen von der Art der Anlage ab und zum anderen davon, ob man Mieter oder Eigentümer ist. Für einen optimalen Versicherungsschutz sind jedoch einige Punkte zu beachten, damit Sie im Schadensfall nicht das Nachsehen haben. Wir empfehlen Ihnen daher, sich über Möglichkeiten und den Umfang des Versicherungsschutzes beraten zu lassen.
 

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)

Paar steht vor Eigenheim mit Photovoltaikanlage

Gebäudeeigentümer können PV-Anlagen als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung versichern. Versichert sind fachgerecht montierte und betriebsbereite PV-Anlagen, die auf oder an versicherten Gebäuden angebracht oder in deren Baukörper integriert sind.

Die Versicherung leistet bei Beschädigung oder Zerstörung beispielsweise durch Sturm, Hagel, Feuer, Überspannungs- und Kurzschlussschäden durch Blitzeinschlag sowie weitere Naturgefahren wie Schneelast. Der Versicherungsschutz kann auf Ersatz von Schäden durch Diebstahl oder Sachschäden durch Raub oder Plünderung erweitert werden. Diese Gefahren sind nicht automatisch in eine Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.

 
Piktogramm Haus
Zu beachten ist, dass Schäden nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt werden. Hier gelten in der Regel Neuwertgrenzen.
Ausführliche Informationen zum Versicherungsschutz von Solaranlagen finden Sie in unserem Blogartikel "Photovoltaik und Solarthermie: Nicht die Absicherung vergessen"
 

Wärmepumpen

Montage einer Wärmepumpe

Wärmepumpen sind in der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich mitversichert. Sie befinden sich entweder im Gebäude oder teilweise auf dem Grundstück (Außeneinheit einer Luftwärmepumpe). 

Grundsätzlich gilt: Die Versicherung leistet bei Beschädigung oder Zerstörung beispielsweise durch Sturm, Hagel, Feuer, Überspannungs- oder Kurzschlussschäden durch Blitzeinschlag sowie weitere Naturgefahren wie Schneelast. Der Versicherungsschutz kann um Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung erweitert werden. Diese Gefahren sind nicht automatisch in eine Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.

 
Piktogramm Haus
Zu beachten ist, dass der Diebstahl einer noch nicht installierten Wärmepumpe nicht versichert ist. Die Geräte sollten daher gut gesichert werden. Wird eine Wärmepumpe von einer Baustelle gestohlen – also vor dem Einzug ins Haus – wäre dieser Fall durch eine Bauleistungsversicherung versicherbar.
Wie die Stiftung Warentest schreibt, sind Diebstähle von Wärmepumpen nach Auskunft der Landeskriminalämter noch als Einzelfälle zu werten. Die Fallzahlen bewegen sich im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Bereich. Ob die Diebstahlhäufigkeit zunehmen wird, bleibt abzuwarten.
 

Balkonkraftwerke oder Mini-Photovoltaik-Anlagen

Balkonkraftwerk mit zwei Modulen

Hierbei handelt es sich um steckerfertige Mini-Solaranlagen, die von Mietern oder Gebäudeeigentümern fest am Gebäude (Balkon) installiert werden. Sie müssen über eine Halterung mit dem Gebäude verbunden werden.

Mieter können die Anlage in ihre  Hausratversicherung einschließen, Gebäudeeigentümer in ihre  Wohngebäudeversicherung. Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit, ob Ihre Versicherung ein Update braucht um aktuell zu sein.

 
Piktogramm Haus
Zu beachten ist, dass es Höchstgrenzen für die beitragsfreie Mitversicherung gibt. Diese beträgt zum Beispiel bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen 2500 Euro. Soll ein höherer Wert versichert werden, werden die Versicherungssumme und der Versicherungsbeitrag entsprechend angepasst.

Ladesäulen und Wallboxen

Wallbox

Wer sein Elektroauto auf dem eigenen Grundstück mit Strom versorgen möchte, kann eine Wallbox oder eine Ladesäule installieren. Diese Anlagen können innerhalb bestimmter Grenzen beitragsfrei in den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden. 

Eine Wallbox ist eine Wandladestation, die die Batterie fünf- bis zehnmal schneller auflädt als an einer Schuko-Haushaltssteckdose. Sie wird am Gebäude installiert und ist damit versicherungstechnisch Bestandteil des Gebäudes. Eine Ladesäule wird auf dem Grundstück installiert und ist versicherungstechnisch ein Grundstücksbestandteil.

 
Piktogramm Haus
Zu beachten ist, dass es Höchstgrenzen für die beitragsfreie Mitversicherung gibt. Diese beträgt zum Beispiel bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen 2500 Euro. Soll ein höherer Wert versichert werden, werden die Versicherungssumme und der Versicherungsbeitrag entsprechend angepasst.
Extra-Tipp: Bitte beachten Sie, dass Sie haustechnische Anlagen, nicht nur die für erneuerbare Energien, nachweislich regelmäßig warten lassen müssen, damit Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt.
 

Hinweis: Förderprogramme und Steuererleichterungen nutzen

Bund, Länder und Kommunen unterstützen mit Förderprogrammen Investitionen in erneuerbare Energien von Eigentümern und Bauherren privater Wohngebäude. Bundesweite Förderprogramme werden über die KfW-Bankengruppe oder das  Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt: Bei der KfW gibt es unterschiedliche Möglichkeiten eine Förderung zu erhalten. Möglich sind auch zinsgünstige Kredite und Kredite mit zusätzlichem Tilgungszuschuss. Beim  BAFA können Sie Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragen.
 
Auch der Freistaat Sachsen hat Förderprogramme für solche Anlagen aufgelegt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat dazu umfangreiche Informationen auf ihrer Seite  Förderprogramme  zusammengestellt. Die Sächsische Aufbaubank zahlt zum Beispiel  Fördermittel für Balkonkraftwerke. Neben finanziellen Zuschüssen sind für Investitionen in Anlagen der erneuerbaren Energien unter bestimmten Voraussetzungen auch Steuererleichterungen möglich.

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