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  • Eine Gruppe junger Menschen sitzt auf der Skipiste im Schnee.

    So funktioniert der Winterurlaub 2022

Dresden, 27. Januar 2022 | (ks)
 
Der Winter ist die Zeit der Pisten- und Loipenliebhaber. Zahlt doch die Kombination aus Schnee, blauem Himmel, frischer Luft und Bewegung auf das Konto von Gesundheit und Lebensfreude ein. Das können wir jetzt gebrauchen! Im Winter 2022 sind Sport und Skispaß in den Wintersportgebieten des In- und Auslands wieder möglich. Es gelten jedoch besondere Virus-Sicherheitsmaßnahmen. Und in manchen Regionen kommen jenseits von Corona neue Regeln hinzu,
 
Die Corona-Infektionslagen können sich schnell ändern und mit ihnen die jeweiligen COVID-19-Bestimmungen. Wegen Omikron ist Deutschland selbst, aber auch Österreich, Italien, die Schweiz und Tschechien Hochrisikogebiet. Was heißt das? Das Auswärtige Amt spricht für diese Länder immer eine Reisewarnung für nicht notwendige touristische Reisen aus. Diese entspricht keinem Reiseverbot. 
 

Besondere Rückreisebedingungen

Bei der Rückkehr nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet besteht eine Registrierungspflicht für alle Reisenden mit einer digitalen Einreiseanmeldung. Geimpfte und Genesene können ohne Test wieder einreisen und müssen in Deutschland nicht in Quarantäne.
 
Für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, gilt in Deutschland eine 10-tägige Quarantäne-Pflicht. Man kann sich frühestens am fünften Tag freitesten. Bereits vor der Einreise nach Deutschland ist ein Corona-Test (PCR- oder Antigen-Schnelltest) verpflichtend. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht (nicht jedoch von der Quarantäne) ausgenommen.
 

Prinzipielle Hinweise:

  • Covid-19-Bestimmungen immer kurz vor Reiseantritt und -rückkehr checken. Insbesondere gültige Einreisebestimmungen mit elektronischer Anmeldung und zusätzliche Testpflichten.
  • Prüfen Sie vor Abreise die Gültigkeit ihres Geimpft-/Genesenen-Status auch unter Maßgabe des verwendeten Impfstoffes. Deutsche Genesene verlieren bereits nach 3 Monaten ihren G-Status. Für Ungeimpfte ist – selbst wenn sie einreisen dürfen – Skifahren nahezu nicht mehr möglich. Sie dürfen in den meisten Ländern die öffentliche Infrastruktur einschließlich der Skianlagen nicht nutzen.
  • Zu beachten ist auch, dass bei einer akut auftretenden und nachgewiesenen Infektion vor Ort in der Regel die Quarantänebestimmungen des jeweiligen Landes einzuhalten sind. Es könnte daher sein, dass Sie erst nach Quarantäne/Genesung heimreisen dürfen.
  • Die Skigebiete wollen einen sicheren Wintersport ermöglichen und geben sich auch in Bezug auf Hygienemaßnahmen alle Mühe. Es ist davon auszugehen, dass COVID-19-Bestimmungen deshalb strenger kontrolliert werden, als man das gewöhnt ist. In den meisten Ländern wird zudem die Maskenpflicht (auch im Freien) enger ausgelegt in Deutschland.
 

Digitales COVID-Zertifikat der EU („Grüner Pass“):

  • Das digitale COVID-Zertifikat der EU wird in Österreich, Italien, der Schweiz und Tschechien anerkannt. Es empfiehlt sich, das Zertifikat elektronisch und/oder in Papierform mitzuführen. Alle Angaben müssen in deutscher und englischer Sprache vorhanden sein.
  • EU-Impfzertifikate ohne Booster sind künftig spätestens neun Monate (270 Tage) nach der Grundimmunisierung ungültig. Die Regelung tritt laut Mitteilung der EU-Kommission am 1. Februar in Kraft, Sie sei zuvor mit den Staaten abgestimmt worden. Innerhalb der Staaten kann es detaillierte Ausführungsbestimmungen geben.
  • Digital kann der QR-Code in der Corona-Warn-App und in der CoV-Pass-App eingescannt werden. Sicherheitshalber sollte er auch als Pdf aufs Smartphone geladen werden. Für den Fall, dass keine Internetverbindung besteht.
  • Clever ist es, wenn jedes Familienmitglied (Erwachsene) sämtliche Zertifikate der Familie auf seinem Smartphone archiviert. So kann man sich auch dann legitimieren, wenn jemand ohne Smartphone unterwegs ist.
  • Der Impfeintrag im gelben Impfausweis wird laut Angabe der WHO nicht überall akzeptiert.
  • Italien arbeitet mit verschiedenen eigenen COVID-Zertifikaten (Green Pass, Super Green Pass, Green Pass Booster). Das ist in etwa das Äquivalent zum 3G-, 2G- und 2G-plus-System in Deutschland.
 

Unsere Tipps zu Masken und Skifahren

Unabhängig von den Bestimmungen vor Ort ist man mit einer FFP2-Maske immer am sichersten unterwegs. Und besser ist es, sie im Zweifelsfall lieber einmal zu viel auf der Nase zu haben als zu wenig. Mit Skihelm ist ein Auf- und Absetzen der Maske nervig. Also bleibt sie unterm Helm hinter den Ohren und kann und darf während der Abfahrt unters Kinn gezogen werden. Die Lunge freut sich über frische Bergluft. Naturgemäß wird sie so schneller durchfeuchtet als im normalen Alltagsgebrauch. Feuchte Masken sind nicht nur eklig, sie verlieren auch ihre Schutzwirkung. Hier empfiehlt es sich, ausreichend Ersatzmasken am Hang mitzuführen.
 
Findige Tüftler haben das Problem bereits erkannt. Im Internet gibt es die beliebten Schlauchschals mit integrierter FFP2-Maske zu kaufen. Diese sind zertifiziert (drauf achten) und besitzen auswechselbare Filter. Muss sich schon herumgesprochen haben, denn sie sind teils ausverkauft. Da die Modelle neu auf dem Markt sind, sollte man vorsichtshalber das entsprechende FFP2-Zertifizierungsdokument mitführen.
 
Ebenfalls im Internet und im Fachhandel gibt es Haken beziehungsweise Maskenhalter aus Kunststoff zu kaufen, die einfach in die Befestigungsriemen von Ski- oder Snowboardhelmen eingehängt werden können. Sie ersetzen die eigenen Ohren, die unter dem Helm versteckt sind und ermöglichen so ein unkompliziertes Auf- und Absetzen der Maske.
 
Nachfolgend ein Überblick der Regeln für beliebte Wintersportländer als Momentaufnahme – Stand 27. Januar.
 

Was gilt in Österreich?

Österreich hat im Vergleich zu anderen Ländern recht strenge Corona-Regeln, die in allen Bereichen der Wintersportgebiete gelten. 
 

Einreise

Für die Einreise nach Österreich ist ein 2G-Nachweis erforderlich und zusätzlich ein aktueller PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden). Personen, die bereits eine weitere Dosis (Booster) bekommen haben, sind von der Vorlage eines Tests befreit.
 
Wer zwar zwei Mal geimpft ist aber keinen Test vorweisen kann, muss bereits vor dem Grenzübertritt das Einreiseformular ausfüllen und nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann beendet werden, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt. Einreisende ohne 2G-Nachweis (Impfung oder Genesung) müssen ebenfalls das Einreiseformular ausfüllen und für zehn Tage in Quarantäne. Von dieser können sie sich nach frühestens fünf Tagen freitesten.
 
Genesene, die innerhalb der letzten 90 Tage mit dem Coronavirus infiziert waren, sind nicht zur Vorlage eines PCR-Tests und zur Quarantäne verpflichtet, wenn sie ein ärztliche Zeugnis ausgefüllt vorlegen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht befreit, wenn sie mit einem Erwachsenen einreisen: Es gelten dieselben Quarantäne-Bestimmungen wie für die erwachsene Begleitperson. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren gelten die allgemeinen Einreiseregeln mit Booster, PCR-Test oder Quarantäne.
 

Gültigkeit Impfstatus

  • Anerkannt wird eine vollständige Impfung mit allen in Deutschland verabreichten Impfstoffen. Die letzte Impfung darf nicht länger als 270 Tage (9 Monate) zurückliegen.
  • Einfache Impfung: Eine Einmal-Impfung mit Johnson & Johnson ist mittlerweile ungültig. Für den 2G-Status ist eine zweite Impfung erforderlich. Diese ist 270 Tage (9 Monate) gültig.
  • Doppelte Impfung: Gilt ab 1. Februar 270 Tage (9 Monate) ab dem Tag der zweiten Impfdosis. Zwischen Zweit- und Erstimpfung müssen mindestens 14 Tage verstrichen sein.
  • Dritte Impfung (Booster): Diese gilt bei allen zugelassenen Impfstoffen weiterhin für 270 Tage (9 Monate) – auch nach dem 1. Februar. Der Abstand zwischen zweiter und dritter Impfung darf nicht weniger als 120 Tage betragen.
  • Genesene: Gelten 180 Tage (6 Monate) als genesen. Als Nachweise dienen ein Genesungszertifikat, eine ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion (muss mittels PCR-Test abgesichert sein) oder ein Absonderungsbescheid. Ein Antikörpertest gilt nicht als Nachweis für eine Genesung.
  • Geimpfte Genesene: Liegt mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vor oder liegt zum Zeitpunkt der Impfung ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vor, wird ein Impfnachweis ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung für maximal 270 Tage (9 Monate) anerkannt.
 

Geltungsbereich der 2G-Regel (geimpft oder genesen)

2G gilt im Prinzip überall – in Beherbergungsbetrieben, Gastronomie, Freizeit- und Sportbetrieben, Kultureinrichtungen, im Handel oder bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen wie Friseur. Inbegriffen sind Seilbahnen und Lifte in den Skigebieten.
 
Kinder: Von 2G ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. (Ausnahme Wien: Testpflicht ab 6 Jahren). Ausnahmen gibt es auch für nicht vollständig geimpfte beziehungsweise nicht genesene Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren. Sie sind mit regelmäßigen Tests im Rahmen des „Holiday-Ninja-Pass“ dem 2G-Status gleichgestellt
 

Maskenpflicht

Eine FFP2-Maskenpflicht gilt für sämtliche öffentliche Bereiche in geschlossenen Räumen. Im Freien ist die FFP2-Maske dann erforderlich, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zu fremden Personen nicht möglich ist. Gilt auch beim Anstehen oder am Sessellift.
 
Die Maskenpflicht gilt generell unabhängig vom G-Status. Kinder ab 6 Jahren benötigen auch eine Maske. Bis zum Alter von 14 Jahren ist jedoch eine reguläre Stoffmaske ausreichend.
 

Hotels und Gastronomie

Zutritt nur mit 2G. Registrierungspflicht. Maske tragen bis zum Platz (gilt im Innen- und Außenbereich). In der Gastronomie ist um 22 Uhr Sperrstunde. Nachtgastronomie ist vorerst nicht möglich. Après-Ski ist in stark eingeschränkter Form möglich, jedoch nicht der Form der üblichen ausgelassenen Massen-Partys.
 

Was gilt in Italien/ Südtirol?

In Italien und insbesondere für die Skigebiete in Südtirol sind am 10.Januar 2022 strengere Regeln in Kraft getreten. Diese wurden jedoch am 26. Januar 2022 zum Teil wieder gelockert. Nach Italien können Ungeimpfte zwar mit Quarantänepflicht einreisen, haben zu fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens inklusive der Ski-Infrastruktur jedoch keinen Zugang mehr.
 

Neue Regeln

  • Privathaftpflichtversicherung notwendig 
    Seit 1. Januar 2022 benötigen Ski- und Snowboard-Fahrer/innen in den italienischen Skigebieten (Ausnahme: Langlaufpisten) eine gültige Haftpflichtversicherung. Diese muss Schäden oder Verletzungen Dritter abdecken. Wir stellen unseren Kunden gern Bescheinigungen über eine bestehende Haftpflichtversicherung aus. Ansonsten kann auch eine Tagespolice vor Ort, gemeinsam mit dem Skipass, abgeschlossen werden. Die Police soll von Pisten-Carabinieri kontrolliert werden. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 150 Euro und der Entzug des Skipasses.
  • Helmpflicht für Kinder 
    Bisher mussten nur Kinder unter 14 Jahren beim Skifahren, Snowboarden oder Rodeln einen Helm tragen. Nun gilt die Pflicht für alle bis 18 Jahre. Die Helme müssen CE-zertifiziert sein.
  • Alkoholverbot
    Seit 1. Januar 2022 drohen bei Alkohol auf der Piste höhere Bußgelder: Ab 0,5 Promille drohen Strafen zwischen 250 und 1.000 Euro. Ab 0,8 Promille gilt der Alkoholpegel als Straftat, die unter anderem mit Anzeige bestraft werden kann.
 

Einreise

Mit Inkrafttreten zum 1. Februar 2022 entfallen die erst jüngst beschlossenen Testpflichten zur Einreise nach Italien. Der “grüne Pass” allein ist wieder ausreichend. Bisher benötigten alle aus Deutschland Einreisenden einen negativen Corona-Test (PCR/maximal 48 Stunden alt; Antigen-Schnelltest/maximal 24 Stunden alt). Ungeimpfte brauchen einen negativen Corona-Test (ab 6 Jahren). Für sie besteht eine Quarantänepflicht von 5 Tagen. Freitesten erst nach fünf Tagen möglich. Bei Kindern unter 6 Jahren endet die Quarantäne auch ohne Nachweis nach fünf Tagen.
 

Gültigkeit Impfstatus

Der Status der vollständigen Impfung, der für die quarantänefreie Einreise nach Italien Voraussetzung ist, ist vom 1. Februar an nur noch für sechs Monate nach der jüngsten Impfung gültig. Bislang gelten Reisende für neun Monate als vollständig geimpft.
 

Geltungsbereich der 2G-Regel (geimpft oder genesen)

Seit 10. Januar 2022 gilt die 2G-Regel in Beherbergungsbetrieben, Gastronomie, Freizeit- und Sportbetrieben. Auch auf den Hütten wird 2G angewendet. in den Skigebieten darf Lifte und Gondelbahnen nur benutzen, wer nachweislich geimpft oder genesen ist. 2G entspricht dem italienischen Super Green Pass.

Kinder:
Kinder unter 12 Jahren sind von den G-Regeln ausgenommen.
 

Skifahren

Der Skipass muss täglich mit dem EU-COVID-Impfzertifikat aktiviert werden. Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren. Möglich ist dies über die Verkaufsstellen, an den Ticket-Boxen, per App oder auf der Homepage. Maximale Auslastung von 80 Prozent für geschlossene Gondeln und Sessellifte.
 

Maskenpflicht

Jeder muss prinzipiell eine FFP-2- oder gleichwertige Maske mit sich führen, wenn er das Haus verlässt. Masken müssen alle ab 6 Jahren in geschlossenen Räumen einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel tragen. Ebenfalls in geschlossenen Liftanlagen (Seilbahnen, Kabinenbahnen und Sessellifte mit Kuppel). Auch im Freien besteht Maskenpflicht. Ausnahme ist eine sportliche Betätigung zum Beispiel das Skifahren.
 

Hotels und Gastronomie

Zutritt nur mit 2G-Nachweis beziehungsweise Super-Green-Pass ab 12 Jahren. Gilt im Innen- und Außenbereich. Bisher keine Begrenzung der Öffnungszeiten.
 

Was gilt in der Schweiz?

In der Schweiz geht es – noch – zumindest im Vergleich zu anderen Wintersportländern recht locker zu. Es gibt wenige Einschränkungen. Die Skigebiete der Schweiz stehen allen offen. Ausnahmen: Das Skigebiet Samnaun und das kleine Skigebiet Fideriser Heuberge im Kanton Graubünden. Hier gilt 2G.
 

Einreise

Die Schweiz hat ihre Einreisebestimmungen zum 22. Januar 2022 gelockert: Vollständig Geimpfte und Genesene dürfen wieder ohne zusätzlichen Corona-Test einreisen. Ungeimpfte ab 16 Jahren benötigen einen negativen Corona-Test (PCR-Test, maximal 72 Stunden alt oder Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt). Alle Flug- und Fernbusreisenden müssen sich vorab registrieren. Eine Quarantäneverpflichtung gibt es aktuell nicht.
 
Menschen mit Wohnsitz in Bayern und Baden-Württemberg, die als Tagesausflügler von dort einreisen, müssen kein Einreiseformular ausfüllen und keinen Test vorweisen.
 

Gültigkeit Impfstatus

Ab 31. Januar 2022 ist eine vollständige Impfung nur noch 270 Tage also 9 Monate gültig. Bisher war es 1 Jahr. Gleiches gilt für Genesene.
 

Geltungsbereich der 2G-Regel (geimpft oder genesen)

Jetzt sind auch in der Schweiz öffentliche Einrichtungen (Restaurants, Kultur- und Freizeit) nur noch mit 2G zugänglich.  
 
Kinder: 2G gilt ab 16 Jahren.
 

Skifahren

Maximale Auslastung von 70 Prozent in Gondeln. In allen geschlossenen Berg- und Seilbahnen, Skiliften und Sesselbahnen sowie in geschlossenen Stationsgebäuden, Wartezonen und Liftkarten-Verkaufsstellen ist eine Maske zu tragen.
 

Maskenpflicht

Maskenpflicht besteht für alle Innenräume inklusive Einzelhandel. Im Rahmen der Recherche ergab sich das Bild, dass es wohl nicht zwingend eine FFP2-Maske sein muss.
 

Hotels und Gastronomie

In den Innenbereichen der Gastronomie brauchen alle über 16 Jahre einen 2G-Nachweis. Das gilt auch für die Hütten.
 

Was gilt in Tschechien?

Einreise

Die Einreise ist grundsätzlich aus jeglichem Grund möglich. Da Deutschland in die dunkelrote Kategorie (Land mit sehr hohem Infektionsrisiko) eingestuft ist, heißt das:
 
Die Einreise ist nur mit negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) und elektronischer Einreiseanmeldung möglich. Auch Personen mit einem vollständigen Impfschutz (Booster) müssen bei der Grenzüberquerung neben der Einreiseanmeldung einen negativen PCR-Test vorweisen. Die anschließende Testung entfällt. Denn zwischen dem fünften und siebten Tag nach der Einreise müssen alle mit niedrigerem Impfstatus einen zweiten PCR-Test durchführen.
 
Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine elektronische Einreiseanmeldung erforderlich.
 
Von den Regelungen ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren, Grenzpendler und Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr.
 
Für Aufenthalte in Tschechien bis zu 24 Stunden gibt es keine Einschränkungen.
 

Gültigkeit Impfstatus

Ab dem 01. Februar 2022 sind Corona-Impfzertifikate in Tschechien nur noch neun Monate nach der letzten Impfung gültig. Nach Angaben der tschechischen Behörden gelten alle Personen, egal ob bei einem Impfschema mit einer oder zwei Impfungen, zwei Wochen nach der Impfung als vollständig geimpft. Bei den Impfstoffen von AstraZeneca, Moderna und Biontech wird der Status 14 Tage nach der Zweitimpfung erreicht. Als geboostert gelten alle Personen unmittelbar nach einer weiteren Impfung.
 

Geltungsbereich der 2G-Regel (geimpft oder genesen)

In Hotels und Restaurants gilt allgemein die 2G-Regelung. Nur geimpfte und genesene Personen erhalten demnach Zutritt. Gleiches gilt für die Ski-Infrastruktur. Davon ausgenommen sind Personen zwischen 13 und 18 Jahren, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Sie müssen in Gastronomie-Betrieben einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen.
 
Kinder: Kinder unter 12 Jahren müssen keinen Nachweis erbringen.
 

Skifahren

Zugang zu den Liften und Pisten erfolgt grundsätzlich nur nach der 2G-Regel. An Sesselbahnen und Liften sind medizinische Masken, Halswärmer, Schlauchschals und Multifunktionstücher ausreichend. Eine FFP2-Maske wird von den Betreibern nicht vorgeschrieben.
 
Die Nachweise der Impfung/Genesung werden beim Kauf des Skipasses kontrolliert. Wer die Buchung online vornimmt, muss im entsprechenden Portal ein Foto oder PDF-Dokument des Nachweises hochladen.
 

Maskenpflicht

Ansonsten gilt laut tschechischem Gesundheitsamt im Freien, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sowie in allen Innenräumen (unter anderem in Geschäften, Restaurants, Museen), in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen eine FFP2-Maskenpflicht.
 
Kindern bis 15 Jahren wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Sie ist jedoch nicht verpflichtend vorgeschrieben. Bei ihnen ist eine OP-Maske ausreichend. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder, die noch nicht zur Schule gehen.
 

Hotels und Gastronomie

In Restaurants, Bars, Clubs, Casinos und Spielhallen gilt ab 22 Uhr eine Sperrstunde. Da Maskenpflicht besteht, gilt diese bis der Sitzplatz eingenommen wurde.

Was gilt in Deutschland?

Deutschland hatte prinzipiell vor, mit der 3G-Regel die Skisaison zu bestreiten. Jetzt ist es 2G. Kinder bis 6 Jahre sowie Schüler und Schülerinnen, die regelmäßig getestet werden, sind davon ausgenommen.
 
In allen Liften gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot. In den zum Skifahren geeigneten Bundesländern gelten allerdings unterschiedliche Regeln.
fichtelberg_oberwiesenthal-sachsen
Fichtelberg-Oberwiesenthal in Sachsen

Das gilt für Sachsen:

Die Skigebiete in Sachsen durften am 15. Januar 2022 wieder öffnen.
 
  • Wie in allen bereits geöffneten Skigebieten in Deutschland gilt die 2G-Regel: Zutritt zu den Liften erhalten demnach nur Personen, die geimpft oder genesen sind.
  • Der 2G-Nachweis wird beim Kauf der Skipässe geprüft.
  • Beim Anstehen zu den Liften muss eine Maske getragen werden
  • Für die Gastronomie und Unterkünfte gilt in Sachsen sogar die 2G+-Regel.
  • In Innenräumen muss eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Noch offen sind Kapazitätsbeschränkungen und Ausnahmen für bestimmte Personengruppen.
 
Die neue Verordnung des Landes Sachsen beinhaltet aktuell noch eine neue Hotspot-Regelung: Dabei sollen alle Lockerungen und Öffnungen aufgehoben werden, sobald die 7-Tage-Inzidenz über 1500 steigt. Sollte die befürchtete Omikron-Welle also erneut Sachsen überrollen, müssten die Skigebiete wieder dichtmachen.
 
Wir wünschen Ihnen ein wunderbares Schneevergnügen und erholen Sie sich gut. Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie neben AHA-Regeln und Masken auch mit einer Auslandskranken-, einer Privathaftpflicht- und einer Unfallversicherung sicherer unterwegs sind. Wie sagt man so schön für eine glückliche Abfahrt: Hals- und Beinbruch.
 
Die Angaben im Artikel wurden sorgfältig recherchiert. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir keine Gewähr übernehmen. Bitte informieren Sie sich immer aktuell über die Regelungen für Ihr Reiseziel.

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