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  • Frau kehrt Schnee von Auto

    Winterwissen rund um Auto und Verkehr

Dresden, 17.01.2019 | (ks)
 
Wenn Frau Holle zu Hochform aufläuft, kann der Flockenwirbel idyllisch sein, nur nicht aus der Autofahrerperspektive. Vereiste Autoscheiben, zugeschneite Verkehrsschilder, rutschige Straßen und schlechte Sichtverhältnisse – dem Winter wohnt für Fahrzeuglenker wenig Zauber inne. Es gilt, spezielle Anforderungen zu beachten. Haben Sie noch das verkehrstechnische Winterwissen im Kopf?
 

Wie weit muss das Fahrzeug von Schnee befreit werden?

Die Glücklichen des Winters sind die Garagen- und Carport-Besitzer. Alle anderen müssen das gesamte Fahrzeug vor dem Losfahren von Schnee und Eis befreien! Neben allen Fensterscheiben gehören dazu Dach, Scheinwerfer und Motorhaube. Wenn das Kfz-Kennzeichen nicht lesbar ist, kostet das 5 Euro Verwarnungsgeld.
 
Beim Anblick vieler Autos, die mit schneebedecktem Dach unterwegs sind, scheint es wohl in diesem Punkt noch viel Unwissen zu geben. Vielleicht ist der morgendliche Tanz ums Auto mit dem Schneebesen auch nicht jedermanns Sache. Knallt die Dachlast als Schneebrett dem nachfolgenden Auto auf Motorhaube oder Frontscheibe, kommt "Freude" auf. Generell droht Räummuffeln ein Verwarnungsgeld von 25 Euro.
 
Die MehrWetter-App der Sparkassen-Versicherung Sachsen sorgt übrigens dafür, dass Sie vom Wetter gar nicht erst überrascht werden und vorsorgen bzw. mehr Zeit, zum Beispiel fürs Schnee beseitigen, einplanen können.
 

Darf man den Motor laufen lassen, während man das Auto freiräumt?

Nein! Das ist wegen der Lärm- und Abgasbelästigung verboten und kann Sie 10 Euro Geldbuße kosten.
 

Gibt es eine generelle Winterreifenpflicht?

Theoretisch können Sie auch in den Wintermonaten mit Sommerreifen fahren. Kein Gesetz verbietet Ihnen das. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden. Wer bei diesen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall baut, riskiert Einschränkungen beim Versicherungsschutz.
 

Welche Profiltiefe sollten Winterreifen haben?

1,6 Millimeter Profiltiefe müssen die Winterreifen haben. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Experten von Automobilklubs raten dazu, lieber mit einer Profiltiefe von vier Millimetern auf Nummer sicher zu fahren.
 

Wird der Bremsweg auch auf Schnee länger?

Nur mal zum Vergleich, was winterliche Straßenverhältnisse ausmachen: Auf einer trockenen Straße hat ein Auto, das mit 50 km/h unterwegs ist, einen Bremsweg von zwölf Metern. Auf Schnee verlängert sich dieser Bremsweg auf 40 bis 45 Meter.
 

Darf man verschneite Verkehrsschilder ignorieren?

Wenn die winterliche Pracht Verkehrsschilder bedeckt, gilt das nicht automatisch als Freifahrtschein, Verbote, Gebote und Hinweise ignorieren zu dürfen. Zwar gilt für Verkehrsschilder der Sichtbarkeitsgrundsatz, damit sie wirksam sind. Eindeutig an ihrer typischen Form erkennbare Verkehrsschilder bleiben auch gültig, wenn sie ansonsten durch Schnee oder Schmutz nicht mehr lesbar sind. Darüber informiert der ADAC auf seiner Internetseite. Er nennt das Stoppschild und das Schild "Vorfahrt gewähren!" als Beispiele. Diese lassen sich durch die typische achteckige Form beziehungsweise durch das auf der Spitze stehende Dreieck auch verschneit klar erkennen.
 
Bei anderen Gefahrenzeichen oder bei runden Schildern, etwa Tempolimits, könne nicht erwartet werden, dass Autofahrer diese verdreckt oder zugeschneit noch erkennen können oder diese gar unterwegs freikratzen. Von ortskundigen Fahrern könne allerdings erwartet werden, dass sie die Regeln entlang der Strecke kennen.
 

Was sollte man bei Räum- und Streufahrzeugen beachten?

Räum- oder Streufahrzeug haben Sonderrechte. So dürfen sie Einbahnstraßen in der Gegenrichtung, Fußgängerzonen und Fußwege befahren. Das Überholen solcher Fahrzeuge ist erlaubt. Ratsam ist es nicht, denn geräumt ist die Straße nur hinter dem Fahrzeug und Überholmanöver auf schneeglatten Straßen sind per se gefährlich.
 

Sollte man bei schlechter Sicht die Nebelschlussleuchte einschalten?

Nein! Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Beträgt die Sicht mehr als 50 Meter, bei Regen und bei Schneefall darf man sie wegen der Blendgefahr nicht nutzen. Die Nebelscheinwerfer dagegen dürfen Sie auch am Tag bei einer erheblichen Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall einschalten. Allerdings nur in Kombination mit dem Abblendlicht oder dem Standlicht.Verboten ist es, Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu nutzen.
 

Ist das blaue Schneekettenschild eine Empfehlung?

Ein Reifen mit Schneekette auf blauem Grund ist das Verkehrszeichen 268 und bedeutet Schneeketten-Pflicht. Diese Pflicht gilt ausnahmslos für alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge, also auch für Allradfahrzeuge, die das Schild passieren. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit sind 50 km/h. Wer keine Schneeketten dabei hat, muss das Auto stehen lassen.
 
Also dann allseits gute Fahrt! Mit hilfreichem Winterwissen, richtigem Equipment und angepasster Fahrweise kommen Sie sicher über den Winter. Sollte doch etwas passieren oder Ihr Auto den Dienst verweigern, ist eine gute Autoversicherung hilfreich, die garantiert schnelle Hilfe leistet. Im Allgemeinen hilft noch Gelassenheit. Über winterliche Straßenverhältnisse, die dem Flachlandbewohner bereits die Sorgenfalten ins Gesicht malen, kann beispielsweise ein Erzgebirgler noch ganz entspannt lächeln.

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