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Exkurs: Im Jahr 2005 wurden in der Europäischen Union die Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Ziel war eine EU-weite Lesbarkeit, eine Vereinheitlichung der Datenfelder und eine höhere Fälschungssicherheit. Im Sprachgebrauch und zur besseren Unterscheidung der Dokumente sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief geblieben.
Exkurs: Wenn Sie ein Auto kaufen, insbesondere einen Gebrauchtwagen, ist die Emissionsschlüsselnummer (ESN) für Sie wichtig. Sie steht im Feld 14 und gibt Auskunft über die erfüllte Abgasnorm (z.B. Euro 6) beziehungsweise die Einstufung Ihres Fahrzeugs in die entsprechende Schadstoffklasse. Die Schadstoffklasse ist entscheidend dafür, welche Umweltplakette Sie für Ihr Fahrzeug erhalten und welche Umweltzonen Sie befahren dürfen.
Der Fahrzeugschein ist ein amtliches Dokument, das am besten sicher im Portemonnaie aufbewahrt wird. Er gehört nicht dauerhaft ins Handschuhfach des Autos oder in die Halterung der Sonnenblende. Das wäre für (Auto-)Diebe ein gefundenes Fressen.
Sollte Ihr alter Fahrzeugschein doch wieder auftauchen, müssen Sie ihn bei der Zulassungsbehörde abgeben. Dort wird er entwertet, da grundsätzlich nur ein gültiger Fahrzeugschein vorliegen darf.
Der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung wird als Fahrzeugbrief bezeichnet. Er wird ebenfalls auf Spezialpapier gedruckt und hat ein DIN A4-Format ohne Faltkanten.
Der Fahrzeugbrief sollte niemals im Auto aufbewahrt werden. Besser aufgehoben ist er an einem sicheren Ort zu Hause oder in einem Bankschließfach.Exkurs: Aus den Zulassungspapieren geht hervor, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Dies ist der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs. Diese Person muss nicht mit dem Eigentümer identisch sein, auch wenn dies in der Praxis meist der Fall ist. Eigentümer ist, wem das Fahrzeug rechtmäßig gehört oder wer im Kaufvertrag steht und das Fahrzeug rechtmäßig erworben hat. Entgegen der landläufigen Meinung ist der Fahrzeugbrief also kein Eigentumsnachweis für das Fahrzeug. Mit anderen Worten: Wer den Fahrzeugbrief besitzt oder darin eingetragen ist, wird dadurch nicht automatisch zum Eigentümer des Fahrzeugs.
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