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Wer mit dem Auto unterwegs ist, braucht dafür eine Versicherung. Denn Unfälle passieren leider immer wieder.
Die Sparkassen-Autoversicherung Direkt hält Ihnen finanziell den Rücken frei. Wenn andere durch Ihr Auto geschädigt werden, steht die Kfz-Haftpflichtversicherung für Sie ein. Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt die Kasko. So sind Sie rundum gut geschützt.

Vorteile auf einen Blick

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Mit günstigen Beiträgen sparen Sie bares Geld.

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Wenn Sie jemanden schädigen, halten wir Ihnen finanziell den Rücken frei und kümmern uns um die Regulierung.

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Starke Leistungen − darauf können Sie zählen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung hält Ihnen finanziell den Rücken frei, wenn andere durch Ihr Fahrzeug geschädigt werden. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Vollkasko-Versicherung leistet zusätzlich bei Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen Unfall oder durch Vandalismus. Sie ist empfehlenswert für Neuwagen und bis zu sieben Jahre alte Autos. Auch bei älteren Autos kann eine Vollkasko sinnvoll sein, wenn Sie hohe Reparaturkosten nach einem Unfall absichern möchten.

Die Teilkasko-Versicherung zahlt bei Schäden am eigenen Auto, die durch Diebstahl, Tierunfälle oder Naturgefahren entstanden sind. Sie ist sinnvoll für alle, die das finanzielle Risiko durch diese Einflüsse minimieren möchten.

Produktpakete

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Kfz-Haftpflicht

Kfz-Haftpflicht & Teilkasko

Kfz-Haftpflicht & Vollkasko
(inkl. Teilkasko)

Selbstbeteiligung

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Teilkasko: 250 Euro Teilkasko: 250 Euro
Vollkasko: 500 Euro

Werkstatt-Management

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30 % Rabatt auf Trainings im Fahr­sicherheits­zentrum Sachsen­ring

Kfz-Haftpflicht
zahlt, wenn andere geschädigt werden

100 Mio. EUR pauschal, davon bis 15 Mio. EUR pro geschädigte Person 100 Mio. EUR pauschal, davon bis 15 Mio. EUR pro geschädigte Person 100 Mio. EUR pauschal, davon bis 15 Mio. EUR pro geschädigte Person

wehrt unberechtigte Forderungen ab

inkl. Mallorca-Deckung

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Teilkasko
ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug, z.B. durch Diebstahl, Tierunfälle oder Naturgefahren

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kostenlose Reparatur von Steinschlag­schäden an der Windschutz­scheibe

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Auto­inhalts­schutz

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Keine-Kosten-Extra

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Neupreis­entschädigung bis 12 Monate

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Schaden­ersatz auch bei grober Fahr­lässigkeit

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Vollkasko
ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus

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30% auf Fahrsicherheitstraining

Wir bieten allen unseren Autoversicherungskunden ein Fahrsicherheitstraining auf demn Sachsenring an. Sie können ein Tagestraining als Kunden der Sparkassen-Versicherung Sachsen zu vergünstigten Tarifen absolvieren.

Werkstatt-Management

Im Schadenfall zeigt sich, was eine gute Autoversicherung wirklich wert ist. Mit unserem Werkstatt-Management geben Sie Ihr Auto in gute Hände und können jederzeit entspannt unterwegs sein. 

THG-Prämie: E-Auto fahren, Geld verdienen

Elektroauto-Besitzer leisten einen wertvollen Beitrag zur Energiewende und werden für ihre eingesparten CO2-Emissionen mit einer Prämie bei der THG-Quoten GmbH belohnt.

Weitere Highlights

elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Um ein Auto bei der Zulassungsbehörde an- oder umzumelden, benötigen Sie eine "elektronische Versicherungsbestätigung" (eVB) als Nachweis. Die Versicherungsbestätigungsnummer erhalten Sie unkompliziert per E-Mail.
Mallorca-Deckung
  • Die Mallorca Deckung sorgt dafür, dass Sie auch mit einem Mietwagen im europäischem Ausland gut abgesichert sind. Ein Beispiel: Sie mieten in Griechenland ein Auto an. Die dort geltenden Versicherungssummen sind deutlich niedriger und können die erhobenen Ansprüche nicht komplett befriedigen. Mit der Mallorca-Deckung haben Sie in ganz Europa Versicherungsschutz bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme in Deutschland.
Autoinhaltsschutz
  • Sachen für den persönlichen Gebrauch, die Sie oder Mitfahrer mit sich führen, sind bis 500 EUR mitversichert, wenn sie durch ein Ereignis beschädigt werden, das gleichzeitig andere Kasko-Schäden am Auto verursacht. Die Selbstbeteiligung beträgt 150 EUR.
Neupreisentschädigung
  • Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust ersetzen wir in den ersten 12 Monaten den Neupreis des Autos.
Keine-Kosten-Extra
  • Nach einem Totalschaden werden Zulassungs-, Überführungs- und Entsorgungskosten ersetzt, wenn das kaputte Fahrzeug keinen Restwert mehr hat und das Ersatzfahrzeug ebenfalls bei uns versichert wird.
    Außerdem beteiligen wir uns an den Kosten für ein angemietetes Ersatzfahrzeug.
    Wir erstatten die Kosten für den Ersatz von Treibstoff, Brems-, Kühlflüssigkeiten sowie Motoren-, Getriebe- oder Hydraulikölen in Folge eines Schadenfalls.
    Werden Fahrzeugschlüssel bei einem Einbruch oder Raub zu Hause entwendet, übernehmen wir die Kosten für den Austausch der Tür- und Lenkradschlösser bzw. die Umprogrammierung der Schließanlage bis 1.000 EUR.
Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit
  • Auch wenn der berechtigte Fahrer grob fahrlässig einen Kasko-Schaden verursacht, kommen wir dafür auf. Das kann z. B. sein, wenn er eine rote Ampel übersieht oder mit unangepasster Geschwindigkeit fährt (gilt nicht bei Trunkenheit und Rauschmittelmissbrauch).
Steinschlagschäden zum Nulltarif
  • Kann die Windschutzscheibe nach einem Steinschlagschaden repariert werden, entfällt für die Reparatur in einer unserer Reparaturwerkstätten die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Teilkasko, wenn Sie uns die Beauftragung überlassen.

Wissenswertes

Warum Ablenkung durch Smartphone und Bordcomputer beim Autofahren das Unfallrisiko um 50 Prozent erhöht.
Hagel kann an Autos erhebliche Schäden verursachen bis hin zum Totalschaden. Wir haben Tipps, wie man sein Auto im Freien schützen kann.
Jeder kennt sie, aber viele unterschätzen sie – die Müdigkeit auf längeren Autofahrten.
Wenn es am Auto zu qualmen beginnt, ist das im wahrsten Sinne des Wortes eine brenzlige Situation.
Da man als Autofahrer im Stau einiges falsch machen kann, haben wir einige Tipps.
Gründet sich eine mobile Zweckgemeinschaft stellen sich Fragen nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Wenn man mit dem eigenen Auto ins Ausland führt, sollte man sich gut vorbereiten.
Vorsicht bei der Nutzung von Blitzer- und Radarwarnern. Sie sind laut StVO verboten und bußgeldbewehrt.
Baumfrüchte wie Eicheln, Kastanien und Walnüsse können Autoschäden verursachen. Wer zahlt die Reparaturen?
Fahrerflucht ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Eine Straftat, selbst wenn es nur ein Parkrempler ist.

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