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  • Bildmontage Kleinwagen steht auf Zulassungsbescheinigung

    Informationen rund um die Zulassungsbescheinigungen des Autos

Dresden, 22. Februar 2024 | (ks)
 
Der Fahrzeughalter besitzt zwei wichtige Dokumente. Diese werden ihm bei der Zulassung des Fahrzeugs ausgehändigt. Dies sind zum einen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und zum anderen die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Wird ein Fahrzeug gebraucht gekauft, müssen diese Dokumente auch dem neuen Besitzer ausgehändigt werden. Denn die beiden Dokumente sind sozusagen der Ausweis dafür, dass das Fahrzeug in der EU ordnungsgemäß zugelassen wurde. Deshalb ist es wichtig, sie gut aufzubewahren. Bei Verlust können sie mit etwas Aufwand neu beantragt werden.
 

Exkurs: Im Jahr 2005 wurden in der Europäischen Union die Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Ziel war eine EU-weite Lesbarkeit, eine Vereinheitlichung der Datenfelder und eine höhere Fälschungssicherheit. Im Sprachgebrauch und zur besseren Unterscheidung der Dokumente sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief geblieben.

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein blassgrünes, gefaltetes Kärtchen im DIN-A7-Format auf Spezialpapier. Sie ist quasi der Personalausweis des Autos und dient als Nachweis über die ordnungsgemäße Zulassung und Identität des Fahrzeugs.
 

Wann wird die Bescheinigung benötigt?

  • Sie wird bei Fahrzeugkontrollen benötigt. Deshalb muss sie immer im Original mitgeführt werden. Eine Kopie ist laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erlaubt. Wer bei Kontrollen das Original nicht vorzeigen kann, muss ein Verwarngeld von zehn Euro zahlen.
  • Sie wird benötigt, um das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle an- oder umzumelden.
  • Sie muss bei der Hauptuntersuchung vorgezeigt werden.
  • Sie wird für einen Wechsel der Kfz-Versicherung benötigt.
 

Wo bekomme ich den Fahrzeugschein?

Den Fahrzeugschein stellt die zuständige Zulassungsstelle aus, wenn Sie ein Fahrzeug neu zulassen oder ummelden.
 

Was steht im Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein enthält Daten des Fahrzeughalters, das amtliche Kennzeichen und eine Vielzahl technischer Angaben zum Fahrzeug. Diese sind inhaltlich identisch mit der Zulassungsbescheinigung Teil II, dem Fahrzeugbrief. Zu den Daten gehören beispielsweise:
 
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) als eindeutige Kennzeichnung für das Auto. Früher war das die Fahrgestellnummer. Diese Nummer ist übrigens auch ins Blech des Fahrzeuges gestanzt, um zu verhindern, dass gestohlene Fahrzeuge weiterverkauft werden können.
  • Technische Daten: Hierzu gehören Angaben zum Hersteller, Modell, Typ, Farbe, Hubraum, Leistung, Kraftstoffart und nationale Emissionsklasse.
  • Das Datum der Erstzulassung und das Datum der nächsten Hauptuntersuchung (HU).
Um Fahrzeugüberprüfungen länderübergreifend und sprachunabhängig zu vereinfachen, sind für die Angaben EU-weit einheitliche und gültige alphanumerische Codes festgelegt, zum Beispiel E = Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder P.1 = Hubraum. Die Zahlen in Klammern sind die Codes für die nationalen Angaben, zum Beispiel (3) = Prüfziffer der Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder (14) = Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse. Alle Codes sind auf der Rückseite des Fahrzeugscheins aufgeführt und erläutert.

Exkurs: Wenn Sie ein Auto kaufen, insbesondere einen Gebrauchtwagen, ist die Emissionsschlüsselnummer (ESN) für Sie wichtig. Sie steht im Feld 14 und gibt Auskunft über die erfüllte Abgasnorm (z.B. Euro 6) beziehungsweise die Einstufung Ihres Fahrzeugs in die entsprechende Schadstoffklasse. Die Schadstoffklasse ist entscheidend dafür, welche Umweltplakette Sie für Ihr Fahrzeug erhalten und welche Umweltzonen Sie befahren dürfen.

Fahrzeugschein verloren oder gestohlen und nun?

mietkaution-notizzettel-wichtiges Der Fahrzeugschein ist ein amtliches Dokument, das am besten sicher im Portemonnaie aufbewahrt wird. Er gehört nicht dauerhaft ins Handschuhfach des Autos oder in die Halterung der Sonnenblende. Das wäre für (Auto-)Diebe ein gefundenes Fressen.
Es kann jedem passieren, dass wichtige Papiere verloren geht. Dann müssen Sie wissen, was zu tun ist:
 
  • Bei Verdacht auf Diebstahl - Polizeimeldung:
    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, um möglichen Missbrauch zu verhindern. Sie müssen dafür nicht zwingend persönlich auf einer Polizeiwache erscheinen, sondern können das über die Onlinewache der Polizei Ihres Bundeslandes machen. Die bescheinigte Diebstahlanzeige benötigen Sie für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheines.
  • Zulassungsstelle informieren:
    Melden Sie den Verlust umgehend der Zulassungsstelle, bei der Sie das Fahrzeug registriert haben. Diese stellt Ihnen als Fahrzeughalter/Fahrzeughalterin eine sogenannte Verlusterklärung Damit dürfen Sie eine Woche lang auch ohne Fahrzeugschein Auto fahren.
  • Neuen Fahrzeugschein beantragen:
    Den neuen Fahrzeugschein sollten Sie sofort beantragen. Bei Ihrer Zulassungsstelle geht das am schnellsten, gegebenenfalls noch am selben Tag, wenn Sie alle Unterlagen mitbringen. Wird ein Ersatzschein beantragt, muss der Halter persönlich bei der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung abgeben (das ist ein Formular) oder eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorlegen.
 
mietkaution-notizzettel-wichtiges Sollte Ihr alter Fahrzeugschein doch wieder auftauchen, müssen Sie ihn bei der Zulassungsbehörde abgeben. Dort wird er entwertet, da grundsätzlich nur ein gültiger Fahrzeugschein vorliegen darf.
Denkbar ist ebenso, dass der Fahrzeugschein versehentlich beschädigt wurde, beispielsweise gelocht oder beschnitten. Oder er fiel einem umgekippten Getränk zum Opfer. Sind die Daten nicht mehr lesbar, müssen Sie ebenfalls das Dokument ersetzen.
 

Erforderliche Unterlagen für die Zulassungsstelle:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Fahrzeugbrief; Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
  • gegebenenfalls die eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben
  • gegebenenfalls eine formlose Verlusterklärung
  • gegebenenfalls Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • Eventuell eine Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters, falls eine andere Person die Zulassungsstelle aufsucht, um die Neubeantragung durchzuführen. Das ist nicht bei allen Zulassungsstellen möglich.
 
Wenn Sie für den Antrag auf Ersatz in der Zulassungsstelle alle erforderlichen Unterlagen beisammen haben, wird Ihnen der Ersatzschein meistens sofort ausgestellt.
 

Fahrzeugschein verloren - Auto geleast oder finanziert

Wenn Sie den Fahrzeugschein für ein geleastes oder kreditfinanziertes Auto verloren haben, ist die Neubeschaffung etwas aufwendiger. Denn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) liegt meist entweder bei der kreditgebenden Bank oder bei der Leasinggesellschaft. Hier müssen Sie sich eine Einverständniserklärung ausstellen lassen und mit zur Zulassungsstelle nehmen.
 

Fahrzeugschein verloren - Firmenwagen

Für einen Ersatz-Fahrzeugbrief eines Firmenwagens ist zusätzlich der Nachweis über die Gewerbeanmeldung beziehungsweise ein Handelsregisterauszug mitzubringen.
 

Verlust im Ausland

Auch bei Fahrten ins Ausland muss der Fahrzeugschein im Fahrzeug mitgeführt werden. Geht er verloren oder wird er gestohlen, müssen Sie den Verlust bei der örtlichen Polizei melden. Lassen Sie sich eine polizeiliche Bescheinigung ausstellen. Diese benötigen Sie für eine eventuelle Fahrzeugkontrolle und für die Neubeantragung des Fahrzeugscheins. Den Antrag auf Ersatz des Fahrzeugschein können Sie nur bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland stellen.
 

Kosten für den Ersatz

Die Ausgaben für einen neuen Fahrzeugschein fallen je nach Bundesland, Behörde und Aufwand unterschiedlich hoch aus. Ein neuer Fahrzeugschein kann zwischen 10 und knapp 50 Euro kosten. Obendrauf können zusätzliche Kosten für die eidesstattliche Erklärung kommen. Im Schnitt fallen um die 30 Euro Gebühr bei der Zulassungsstelle an. Manche verlangen auch keine Gebühr.

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

muster-ZuB-II-Kraftfahrt-Bundesamt Der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung wird als Fahrzeugbrief bezeichnet. Er wird ebenfalls auf Spezialpapier gedruckt und hat ein DIN A4-Format ohne Faltkanten.

Der Fahrzeugbrief enthält zum einen Angaben zum Halter. Aus Datenschutzgründen werden nur noch zwei Halter namentlich aufgeführt, der aktuelle und der vorherige. Bei einem dritten Halterwechsel wird ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt. Angaben zu weiteren Vorhaltern können bei berechtigtem Interesse bei der Zulassungsstelle erfragt werden.

Darüber hinaus sind in dem Dokument die technischen Angaben zum Fahrzeug analog zum Fahrzeugschein aufgelistet.

Das Dokument ist wichtig für die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung des Fahrzeuges sowie den Verkauf.

(Abbildung: Kraftfahrt-Bundesamt)
 
mietkaution-notizzettel-wichtigesDer Fahrzeugbrief sollte niemals im Auto aufbewahrt werden. Besser aufgehoben ist er an einem sicheren Ort zu Hause oder in einem Bankschließfach.

Exkurs: Aus den Zulassungspapieren geht hervor, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Dies ist der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs. Diese Person muss nicht mit dem Eigentümer identisch sein, auch wenn dies in der Praxis meist der Fall ist. Eigentümer ist, wem das Fahrzeug rechtmäßig gehört oder wer im Kaufvertrag steht und das Fahrzeug rechtmäßig erworben hat. Entgegen der landläufigen Meinung ist der Fahrzeugbrief also kein Eigentumsnachweis für das Fahrzeug. Mit anderen Worten: Wer den Fahrzeugbrief besitzt oder darin eingetragen ist, wird dadurch nicht automatisch zum Eigentümer des Fahrzeugs.

Fahrzeugbrief verschwunden

Der Ersatz des Fahrzeugbriefes ist wesentlich aufwendiger als der des Fahrzeugscheines. Bei einem Verlust und einer Neuausstellung ist ebenfalls die Zulassungsstelle zuständig. Ein Diebstahl muss der Polizei angezeigt werden.
 
Sie benötigen folgende Unterlagen: 
 
  • eine eidesstattliche Erklärung beziehungsweise der Nachweis einer Anzeige
  • Lichtbildausweis oder Pass
  • den aktuellen Prüfbericht zur HU
  • den Fahrzeugschein
  • Möglicherweise ist auch ein weiterer Eigentumsnachweis nötig, etwa ein Kaufvertrag.

Ersatzbeschaffung dauert länger, etwa 3-4 Wochen

Im Gegensatz zum verlorenen Fahrzeugschein ist der Fahrzeug-Ersatzbrief nicht sofort bei der Zulassungsstelle erhältlich. Die Zulassungsstelle meldet den Verlust zunächst dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA veröffentlicht das Dokument mit seiner individuellen achtstelligen Nummer tagesaktuell im elektronischen amtlichen Verkehrsblatt, das öffentlich zugänglich ist. Dieser Vorgang wird auch als Aufbietung, also als Bekanntgabe des Verlustes, bezeichnet. Damit soll einem potenziellen Finder die Möglichkeit gegeben werden, den Fahrzeugbrief abzugeben. Meldet sich innerhalb von 14 Tagen weder ein Finder noch ein Dieb (kommt bei Dieben selten vor), kann die Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugbrief ausstellen.
 
Gleichzeitig muss dann auch der Fahrzeugschein erneuert werden, da beide Zulassungsbescheinigungen rechtlich zusammengehören.  Deshalb heißen sie auch Teil I und Teil II. Neben den Kosten für den neuen Brief in Höhe von rund 70 Euro kommen dann noch die Kosten für den Fahrzeugschein hinzu.
 

Beide Dokumente verloren?

Dazu ein Tipp von bussgeldkatalog.org: Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 verloren haben und einen Ersatz beantragen, können die verlangten Dokumente und die allgemeine Handhabe von Ort zu Ort variieren. Setzen Sie sich deshalb schon im Vorfeld mit der für Sie zuständigen Behörde in Verbindung, damit beim konkreten Antrag alles reibungslos und zügig abläuft. 

Zulassungsbescheinigung und Versicherung des Fahrzeuges

Für die  Versicherung Ihres Fahrzeuges und die Berechnung des Versicherungsbeitrages benötigen Sie die Schlüsselnummer. Diese setzt sich aus der Herstellerschlüsselnummer (HSN) und der Typschlüsselnummer (TSN) zusammen. Damit ist ein Fahrzeugtyp eindeutig identifizierbar.
 
  • Die HSN (bzw. KBA-Nummer) besteht aus vier Ziffern und gibt den Hersteller des Autos an. Zu finden ist sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) im Feld 2.1.
  • Die TSN, eine Kombination aus Buchstaben und Ziffern, verschlüsselt Informationen zur Karosserieform, zur Motorisierung und zur Kraftstoffenergiequelle. Sie steht rechts neben der HSN im Feld 2.2.
 
Mit der Angabe der HSN und TSN können Sie in einem  Tarifrechner einer  Autoversicherung schnell und unkompliziert den Beitrag berechnen.
 

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