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    Blitzeinschlag und Überspannung
    So schützen Sie Ihr Haus

Dresden, 02.07.2020 | (ks)
 
Rekordhitzejahre 2018 und 2019 – schauen wir mal, wie das Jahr 2020 wird. Die ersten Hitzegewitter sind bereits über Bayern und Sachsen hinweggerollt. Wärmegewitter nehmen schnell Unwetterausmaße an. Schäden durch Starkregen und Blitzeinschläge sind die Folge. Hilfreich sind bauliche Schutzmaßnahmen und ein ausreichender Versicherungsschutz. Im Folgenden schauen wir uns das Phänomen Blitzeinschlag etwas genauer an und wie man sich schützen kann.

Blitzbilanz

Weniger Einschläge, aber höhere Schäden

Schaut man sich die Blitz-Bilanzen der letzten Jahre an, wird deutlich: Die Anzahl der Blitzeinschläge geht zwar kontinuierlich zurück, aber die Schadensummen pro Blitzeinschlag steigen. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zahlten im Jahr 2019 deutsche Hausrat- und Wohngebäudeversicherer 200 Millionen Euro für Blitz- und Überspannungsschäden. Das ist der niedrigste Wert seit 2013 und 40 Millionen Euro weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Blitzschäden lag mit 210.000 auf dem niedrigsten Stand der letzten 20 Jahre.
 
 
Aber der einzelne Blitz-Schaden wird teurer. Im Durchschnitt kostete 2019 ein Schaden 970 Euro und lag damit so hoch wie nie seit 1998. Ein Grund ist die bessere Gebäudetechnik, beispielsweise teure Heizungs- oder Jalousien-Steuerungen. Ein weiterer Grund liegt in der zunehmenden Anzahl empfindlicher und hochwertiger Elektronik, die heute in den Haushalten vorhanden ist. 

Schutz von Gebäude, Technik und Menschen

Umfassender Blitzschutz gibt Sicherheit

Die steigenden Schadensummen zeigen, wie wichtig ein ausreichender Blitzschutz für Gebäude ist. Wer sein Haus und seine Elektrogeräte schützen will, sollte laut Experten auf eine Kombination aus äußerem und innerem Blitzschutz setzen. Laut VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. besteht in Gebäuden mit kombinierten Blitzschutzsystemen bei einem Gewitter prinzipiell für Mensch, Tier und Technik keine Gefahr. Was man früher bei Gewitter beachten sollte (nicht Fernsehen, nicht Duschen etc.), ist mit fachgerechtem und umfassendem Schutz unbedenklich möglich.
 
Grafik: VDE e.V.
 

Keine Pflicht zum Einbau eines Blitzschutzes

Allerdings verpflichtet der Gesetzgeber nicht generell zum Einbau von Blitzschutz-Systemen. In einzelnen Fällen kann der Schutz jedoch durch behördliche Auflagen oder andere Rechtsvorschriften, beispielsweise Bauverordnungen, vorgeschrieben werden. Auch beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung kann ein Blitzschutzsystem durch den Versicherer gefordert werden. Bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen ist dies nicht der Fall. 
 
Die Errichtung ist also in der Regel eine freiwillige Entscheidung des Gebäudeeigentümers. Zu bedenken sind dafür nicht nur die Wahrscheinlichkeit und die Folgen eines direkten Blitzeinschlages. Zu Schäden kann es auch kommen, wenn ein Blitz nur in der Umgebung einschlägt. Denn bei einem solchen Einschlag entstehen enorme Überspannungen von bis zu 100.000 Volt. Diese können empfindliche Steuer- und Elektrogeräte wie Computer, Telefon- oder HiFi-Anlagen zerstören.
 

Kosten von Blitzschutzsystemen

Wird ein Blitzschutzsystem bereits beim Bau mit eingeplant, ist es laut VDE für ein Einfamilienhaus ab 2.500 Euro zu realisieren. Wird ein Blitzschutzsystem nachträglich eingebaut, sind die Kosten in der Regel höher.
 

Einbau nur vom Experten machen lassen

Die Planung und Installation von Blitzschutzsystemen dürfen nur von geprüften Blitzschutz-Fachkräften durchgeführt werden.
 

Einzelheiten zu den Blitzschutzsystemen

Äußerer Blitzschutz
  • Der äußere Blitzschutz - besser bekannt als "Blitzableiter" - schützt das Gebäude vor einem Blitzeinschlag, in dem die Energie des Blitzes zur Erde abgeleitet wird. Er fängt den Blitz de facto ein. Das bewahrt das Gebäude vor Schäden beispielsweise durch einen möglichen Brand und schützt zudem die Menschen im Inneren vor Verletzungen durch stromführende Teile oder Schrittspannungen.
     
    Zum äußeren Blitzschutz gehören die Fangeinrichtung auf dem Dach, die Erdungsanlage (meist ein Fundamenterder) und die Ableitungen als Verbindung dazwischen.
Innerer Blitzschutz
  • Für den Schutz der Elektroinstallation und der elektrischen Geräte im Haus reicht ein Blitzableiter nicht aus. Für deren Absicherung sind mehrere, hintereinander geschaltete Schutzgeräte notwendig:
     
    • In der zentralen Stromversorgung ein Blitzstromableiter (nicht zu verwechseln mit Blitzableitern).
    • In der Elektroverteilung und vor jedem zu schützendem Gerät leistungsfähige Überspannungsableiter.
     
    Es gibt auch Schutzgeräte, die gegen Überspannung sowohl in den Strom- als auch in Antennen-, Telefon- oder Datenleitungen wirksam sind. Ein lückenloser Schutz vom Hauptverteiler bis zur Steckdose, vom NTBA bis zum Computer, Fax, Telefon oder von der Antenne bis zum TV-Gerät lässt sich so realisieren.

Wartung von Blitzschutzsystemen

Wird ein Blitzschutzsystem wegen behördlicher Vorgaben eingebaut, muss dessen Funktion sichergestellt werden. Bedeutet, nach der Errichtung muss das Blitzschutzsystem regelmäßig gewartet und gegebenenfalls repariert werden.
 
Wird ein Blitzschutzsystem freiwillig errichtet, liegt in der Konsequenz die regelmäßige Überprüfung in der Verantwortung des Eigentümers. Das System macht natürlich nur mit dauerhafter Funktionsfähigkeit und damit einhergehender Sicherheit Sinn. Eine regelmäßige Wartung ist daher empfehlenswert.
 

Empfehlung für Gebäude ohne Blitz- und Überspannungsschutz

In Gebäuden ohne Blitzschutzsystem sollten bei nahendem Gewitter bestimmte Verhaltensregeln beachtet werden:
 
  • Den Kontakt mit allen metallenen Leitungen meiden, die von außen ins Haus führen: Wasser-, Gas-, Strom- und Telefonleitung, Fernwärmeversorgung, Antennenkabel.
  • Nicht duschen oder baden.
  • Nicht über ungeschützte Telefonanlagen telefonieren.
  • Handys und schnurlose Telefone können gefahrlos benutzt werden.
 
In Gebäuden ohne fachgerechten „Überspannungsschutz“ können auch weiter entfernte Blitzschläge hohe Spannungen in Leitungen verursachen.
 
  • Deshalb sollten bei aufkommendem Gewitter alle Stecker (Stromversorgung, Antennen-, Daten-, Telefonleitung etc.) an Fernsehgeräten, HiFi-Anlagen, DVD-Recordern, SAT-Empfängern, PCs und deren Peripheriegeräten gezogen werden.
 

Blitzschäden und Versicherungsschutz

Die Wohngebäudeversicherung schützt vor den finanziellen Folgen bei Blitzschäden am Haus. Das heißt Schäden am Dach, am Mauerwerk oder an fest eingebauten elektrischen Installationen wie Heizungssteuerungen. Mit abgedeckt sind auch etwaige Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks. Die Hausratversicherung übernimmt Blitzschäden am beweglichen Hausrat, etwa dem Computer, dem Fernsehgerät oder anderen technischen Geräten.
 
Überspannungsschäden durch Blitzeinwirkung sind entweder (wie bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen) im Tarif von Wohngebäude/Hausrat als versicherte Gefahr eingeschlossen oder lassen sich durch den Abschluss einer entsprechenden Klausel in der Wohngebäude- und Hausratversicherung mitversichern.
 
Wie Sie sich im Freien vor einem Blitzeinschlag schützen können, erfahren Sie in unserem Blogartikel "Richtiges Verhalten bei Gewitter im Freien".
 
Wir danken dem VDE e.V., Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung (ABB) für die freundliche Unterstützung. Weitere Informationen finden Sie unter www.vor-blitzen-schuetzen.eu.

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