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Bombenentschärfung:
Zahlt Versicherung, falls es Schäden gibt?
Dresden, 18. Oktober 2018; letzte Aktualisierung: 05. August 2025 | (ks)
Bei Bauarbeiten in Dresden und Sachsen tauchen immer wieder explosive Hinterlassenschaften des Zweiten Weltkriegs aus dem Erdreich auf. Auch im Wasser sind sie zu finden. So wurden beispielsweise bei den Abrissarbeiten an der Carolabrücke in Dresden Blindgänger in der Elbe gefunden. Ihre Entschärfung führt zu weiträumigen Evakuierungen.
- Informationen der sächsischen Polizei zum aktuellen Bombenfund
- Falls Sie von einer Evakuierung betroffen sind, finden Sie wichtige Informationen dazu auf dem Merkblatt der Landeshauptstadt Dresden "Was ist bei einer Evakuierung zu beachten?"
Laut der sächsischen Polizei werden in Sachsen jährlich über 150 Tonnen Kampfmittel geborgen, entschärft und beseitigt. Darunter fallen darunter Munition, Sprengstoffe und Waffen. Weltkriegsmunition birgt ein hohes Gefahrenpotenzial. Aufgrund ihrer langen Liegezeit im Boden sind die Bomben unberechenbar. Wie viel Munition noch in sächsischer Erde liegt, lässt sich nicht verlässlich sagen.
Dieses Problem besteht nicht nur in Sachsen, sondern in vielen Teilen Deutschlands. Auch 80 Jahre nach Kriegsende stecken noch immer Zehntausende Blindgänger im Boden. Experten schätzen, dass zusätzlich etwa 1,6 Millionen Tonnen Weltkriegsmunition auf dem Meeresboden liegen. Sie wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs dort entsorgt. Die Nordsee ist schätzungsweise mit 1,3 Millionen Tonnen und die Ostsee mit 300.000 Tonnen belastet. Verrottendes Kriegsmaterial stellt eine zunehmende Gefahr für das maritime Ökosystem dar, da es Giftstoffe freisetzt.
Schutz von Menschen ist das Wichtigste
Für die Einsatzkräfte bedeutet jede Entschärfung einen hohen zeitlichen und logistischen Aufwand. Es gilt, Menschenleben zu schützen und Sachschäden möglichst zu vermeiden. Für die jeweils Betroffenen – Privatleute, Unternehmen, Behörden, Altenheime, Schulen und Kitas – bedeutet eine Evakuierung eine erhebliche Störung des normalen Alltags. Vor allem die betroffenen Anwohner müssen nicht nur ihre Wohnungen und Häuser verlassen. Sie lassen auch ihren gesamten Besitz zurück. Mitnehmen dürfen sie nur eine Notfalltasche. Das ist nicht nur unangenehm, sondern die Betroffenen fragen sich natürlich auch: Sollte es bei der Entschärfung doch zu einer Explosion kommen, wer ersetzt dann eventuelle Schäden?
Zahlen Versicherer für die Schäden einer möglichen Explosion?
Die in Deutschland üblichen Versicherungen für Gebäude und Hausrat decken grundsätzlich Sachschäden durch Explosionen ab. Laut Versicherungsbedingungen sind Schäden, die auf Kriegsereignisse zurückgehen, normalerweise von diesen Policen ausgeschlossen. Dies ist eine der sogenannten Kriegsklauseln. Die Detonation einer Weltkriegsbombe gilt vielen Experten als Folge eines Kriegsereignisses – selbst wenn der Zweite Weltkrieg schon Jahrzehnte zurückliegt.
Bei Schäden durch Blindgänger-Bomben des Zweiten Weltkrieges verzichten in der Regel alle Versicherer auf die Anwendung des Kriegsausschlusses und regulieren die Schäden. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist kein Fall bekannt, bei dem eine Versicherung bei Schäden nach einer Bombenexplosion nicht gezahlt hätte.
Wenn Teile des Gebäudes wie Wände, Dächer oder Türen beschädigt werden, kommt die Gebäudeversicherung für den Schaden auf. Auch Fenster, die durch eine Druckwelle zu Bruch gehen könnten, wären ein Fall für die Gebäudeversicherung. Wird bei einer Explosion in der Wohnung das Inventar beschädigt, wäre dies ein Fall für die Hausratversicherung.
Wäre mein Auto bei Schäden versichert?
Auch das Auto sollte vorsichtshalber außerhalb der Evakuierungszone geparkt werden. Die Schäden durch eine mögliche Explosion sind über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Autobesitzer, die eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, würden diese Schäden also ersetzt bekommen.
Zahlt die Unfallversicherung, sollten Personen trotz Evakuierung verletzt werden?
Zwar werden alle Bewohner der Sperrzone zwangsevakuiert. Sollte bei einer Detonation dennoch jemand innerhalb oder außerhalb der Evakuierungszone verletzt werden, würde eine private Unfallversicherung zahlen. Vorausgesetzt, die verletzte Person hat eine solche Versicherung abgeschlossen.
Dank an die Helden der Arbeit

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