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Bombenentschärfung:
Zahlt Versicherung, falls es Schäden gibt?
Dresden, 18. Oktober 2018; letzte Aktualisierung: 05. August 2025 | (ks)
Bei Bauarbeiten in Dresden und Sachsen werden immer wieder explosive Hinterlassenschaften des Zweiten Weltkriegs entdeckt. Auch im Wasser sind sie zu finden. So wurden beispielsweise bei den Abrissarbeiten an der Carolabrücke in Dresden Blindgänger in der Elbe entdeckt. Die Entschärfung von Weltkriegsbomben führt regelmäßig zu weiträumigen Evakuierungen. Die Sicherheit von Leben und Hab und Gut hat Vorrang. Doch was passiert, wenn trotzdem etwas passiert? Kommt dann die Versicherung für Schäden auf?
Hohes Gefahrenpotenzial durch Weltkriegsmunition
Laut der sächsischen Polizei werden in Sachsen jährlich mehr als 150 Tonnen Kampfmittel geborgen, entschärft und beseitigt. Dazu zählen Munition, Sprengstoffe und Waffen. Weltkriegsmunition birgt ein hohes Gefahrenpotenzial. Aufgrund ihrer langen Liegezeit im Boden sind die Bomben unberechenbar. Wie viel Munition noch in sächsischer Erde liegt, lässt sich nicht verlässlich sagen.
Schutz von Menschen ist bei Entschärfungen das Wichtigste
Falls Sie von einer Evakuierung betroffen sind, finden Sie wichtige Informationen dazu auf dem Merkblatt der Landeshauptstadt Dresden
Für die Einsatzkräfte bedeutet jede Entschärfung einen hohen zeitlichen und logistischen Aufwand. Es gilt, Menschenleben zu schützen und Sachschäden möglichst zu vermeiden. Für die jeweils Betroffenen – Privatleute, Unternehmen, Behörden, Altenheime, Schulen und Kitas – bedeutet eine Evakuierung eine erhebliche Störung des normalen Alltags. Vor allem die betroffenen Anwohner müssen nicht nur ihre Wohnungen und Häuser verlassen. Sie lassen auch ihren gesamten Besitz zurück. Mitnehmen dürfen sie nur eine Notfalltasche. Das ist nicht nur unangenehm, sondern die Betroffenen fragen sich natürlich auch:
Übernehmen Versicherer die Kosten für Schäden, die durch eine mögliche Detonation entstehen?
Grundsätzlich decken die in Deutschland üblichen Versicherungen für Gebäude und Hausrat Sachschäden durch Detonationen und Explosionen ab. Laut Versicherungsbedingungen sind jedoch Schäden, die auf Kriegsereignisse zurückgehen, normalerweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies ist eine der sogenannten Kriegsklauseln. Die Detonation einer Weltkriegsbombe gilt vielen Experten als Kriegsereignis – selbst wenn der Zweite Weltkrieg schon Jahrzehnte zurückliegt.
Bei Schäden durch Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg verzichten alle Versicherer in der Regel auf die Anwendung des Kriegsausschlusses und regulieren die Schäden . Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) ist kein Fall bekannt, in dem eine Versicherung nach der Detonation einer Weltkriegsbombe nicht gezahlt hätte.
Welche Versicherungen decken welche Schäden ab?
Gebäude- und Hausratversicherung
Wenn Teile des Gebäudes, wie beispielsweise Wände, Dächer oder Türen, beschädigt werden, kommt die Gebäudeversicherung für den Schaden auf. Auch Fenster, die durch eine Druckwelle zu Bruch gehen, wären ein Fall für die Gebäudeversicherung.
Kfz-Versicherung
Auch das Auto sollte vorsichtshalber außerhalb der Evakuierungszone geparkt werden.
Unfallversicherung
Zwar werden alle Bewohner der Sperrzone zwangsevakuiert. Sollte bei einer Detonation dennoch jemand innerhalb oder außerhalb der Evakuierungszone verletzt werden, würde eine private Unfallversicherung zahlen. Vorausgesetzt, die verletzte Person hat eine solche Versicherung abgeschlossen.
Dank an die Helden der Arbeit

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Hohes Gefahrenpotenzial durch Weltkriegsmunition
Schutz von Menschen ist bei Entschärfungen das Wichtigste
Welche Versicherungen decken welche Schäden ab?
Schutz von Menschen ist bei Entschärfungen das Wichtigste
Welche Versicherungen decken welche Schäden ab?
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