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    Corona-Virus: Wie Sie gesund bleiben können

Dresden, 09.09.2020 | (ks)
 
Fast wäre es zu schön gewesen um wahr zu sein. Nämlich, dass sich die Neuinfektionen mit dem Corona-Virus Sars-CoV 2 dauerhaft auf einem niedrigen Niveau einpendeln. Dann hätte man die Pandemie bis zum Einsatz eines Impfstoffes mit einem statistisch geringen Infektionsrisiko aussitzen können. Doch seit Mitte Juli meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) wieder steigende Infektionszahlen. Noch besteht kein Grund zur Panik, zur Sorge allemal. Denn die kalte Jahreszeit mit einem vermehrten Aufenthalt in geschlossenen Räumen und die Erkältungs- und Grippesaison steht vor der Tür.
 

Nicht wieder alles dicht machen machen müssen

Experten befürchten, dass vermehrte Neuinfektionen nicht mehr nur lokal ausbrechen könnten, sondern flächendeckend im ganzen Land. Neben dem allgemeinen Gesundheitsschutz der Bevölkerung geht es vor allem darum, eine Überforderung des Gesundheitssystems, eine erneute Schließung der innereuropäischen Grenzen und erneute Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu verhindern. Die vielen Menschen, die immer noch in Kurzarbeit sind (Verlängerung auf 24 Monate gerade beschlossen) zeigen, wie gravierend die Folgen notwendiger restriktiver Schutzmaßnahmen sind. Sprich, das Virus richtet rundum einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden an, der den der letzten Finanzkrise übertrifft. Die gute Nachricht ist: Schaut man sich das Pandemie-Geschehen weltweit an, zeigt sich, Deutschland ist bisher vergleichsweise glimpflich davongekommen.
 

Ansteckungen möglichst vermeiden

Damit das so bleibt, gibt es momentan nur einen Weg: Ansteckungen mit allen Mitteln zu verhindern. Es wird vermutlich noch Monate dauern, bis ein sicherer und zugelassener Impfstoff in ausreichender Menge einsatzfähig ist. Und selbst wer die Erkrankung überstanden hat, kann sich nach neuesten Forschungsergebnissen nicht sicher sein, dass er dauerhaft immun gegen das Virus ist. So lästig die gebotenen Schutzmaßnahmen auf Dauer sein mögen, so alternativlos sind sie auch.

Die AHA-Regeln

Das Robert-Koch-Institut geht mittlerweile davon aus, dass das Corona-Virus drei Übertragungswege hat:
Tröpfcheninfektion
  • Bei der Tröpfcheninfektion gelangen Krankheitserreger, die im Rachenraum oder im Atmungstrakt siedeln, beim Niesen, Husten, Sprechen durch winzige Speichel-Tröpfchen an die Luft und werden anschließend von einem anderen Menschen eingeatmet. Sie können auch direkt über die Schleimhäute der oberen Luftwege aufgenommen werden, zum Beispiel durch einen Kuss. Tröpfchen, die einen Durchmesser von mehr als 5 µm haben, sinken in der Luft rasch ab und werden somit nur bis zu einer Distanz von gut einem Meter übertragen. 
Aerosole
  • Aerosole sind kleinste, flüssige oder feste Partikel in einem Gas, üblicherweise Luft. Die Partikelgröße reicht dabei von wenigen Nanometern – also einem Millionstel Millimeter – bis zu mehreren Mikrometern. Zum Vergleich: Ein menschliches Haar hat eine Dicke von etwa 100 Mikrometern.

    Eine Ansteckung über Aerosole ist eine luftgetragene Übertragung. Dabei gelangen die Viren, die in winzigen flüssigen Partikeln gebunden sind, in die Atemwege. Dass sich auch Coronaviren in solchen Aerosolen befinden können, konnten mittlerweile mehrere, internationale Forschungsgruppen zeigen. Die Ergebnisse zeigen, dass auch infizierte Menschen ohne Symptome das Virus, zum Beispiel beim Sprechen, in der Luft verteilen. Allerdings ist noch nicht abschließend geklärt, wie lange die Viren, die sich in den winzigen Tröpfchen befinden, auch ansteckend sind.
Kontakt- bzw. Schmierinfektion
  • Eine Übertragung durch kontaminierte Oberflächen ist insbesondere in der unmittelbaren Umgebung einer infektiösen Person nicht auszuschließen. Unter Laborbedingungen hat sich gezeigt, dass vermehrungsfähige SARS-CoV-2-Viren unter auf Flächen einige Zeit infektiös bleiben können. Bei COVID-19-Patienten wurden auch PCR-positive Stuhlproben identifiziert. Für eine Ansteckung über Stuhl müssen Viren jedoch vermehrungsfähig sein. Dies wurde in Studien bisher nur selten gezeigt. Nach jetzigem Wissensstand sind bislang keine Übertragungen durch den Verzehr kontaminierter Nahrungsmittel nachgewiesen. 

Die AHA-Formel beschreibt Infektions-Schutzmaßnahmen für diese Übertragungswege:

Schutz Nummer 1: A für Abstand

Im Kontakt mit anderen Menschen bietet ein Abstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern* eine gewisse Sicherheit vor Tröpfcheninfektionen. Simulationen haben gezeigt, dass bei einem Abstand von einem Meter Tröpfchen des Hustenden auf Gesicht, Hals und Kleidung der Person gegenüber landen. Bei zwei Metern wird deutlich, dass die Wahrscheinlichkeit einer Tröpfcheninfektion erheblich sinkt, da die Schwerkraft die Tröpfchen nach unten zieht. Wird in die Armbeuge gehustet, reduziert sich das Risiko noch einmal deutlich. Händeschütteln, Umarmungen und Küsse sollen unterlassen werden.
*Als Mindestabstand (Social Distancing) empfiehlt die WHO einen Meter, das RKI jedoch 1,5 Meter.
 
Vor Aerosolen schützt Abstand kaum. Sie breiten sich weit im Raum aus und können dort stundenlang verweilen. Laut RKI kann sich bei längerem Aufenthalt in kleinen, schlecht oder nicht belüfteten Räumen die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch Aerosole auch über eine größere Distanz als zwei Meter erhöhen. Das passiert insbesondere dann, wenn eine infektiöse Person besonders viele kleine Partikel (Aerosole) ausstößt und exponierte Personen besonders tief einatmen. Durch die Anreicherung und Verteilung der Aerosole im Raum ist das Einhalten des Mindestabstandes zur Infektionsprävention gegebenenfalls nicht mehr ausreichend.
 

Schutz Nummer 2: H - für Hygiene

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat wichtige Hygieneregeln zusammengestellt, die vor einer Infektion mit Covid 19, aber auch vor anderen Infektionen schützen.
 
 

Schutz Nummer 3: A – für Alltagsmasken

Das Tragen einer sogenannten Alltagsmaske (als Unterscheidung zu medizinischen Masken) oder auch Mund-Nasen-Schutz genannt, ist aus Infektionssicht besser als nichts. Die Stoffbarrieren helfen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs zum Beispiel beim Husten zu reduzieren. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bieten sie wenig Eigenschutz, wohl aber einen Fremdschutz. Somit können sie einen Beitrag zur Reduzierung der Corona-Ausbreitung leisten.
 
Inzwischen haben sich die meisten Menschen an die Nutzung gewöhnt. Im Idealfall tragen überall dort, wo die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden können, alle eine Bedeckung. Diese wirkt nur, wenn sie korrekt sitzt, das heißt über Mund und Nase. In diesem Blogartikel finden Sie Hinweise zur Nutzung von Alltagsmasken.
 
Im Freistaat Sachsen zahlen Maskenverweigerer ab 1. September 2020 im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften ein Bußgeld von 60 Euro. Es handelt sich dann um eine Ordnungswidrigkeit.
 
Bisher gibt es im Bundesgebiet keine einheitlichen Regeln, wann und wo Masken im Schulbetrieb eingesetzt werden sollen. Sachsen verzichtet zum Schulbeginn auf eine umfassende Maskenpflicht an Schulen. Laut sächsischem Kultusminister können die Schulleitungen selbst festlegen, wann und wo eine Maske zu tragen ist. Und auch bei der Maskenpflicht am Arbeitsplatz wurden bisher keine verbindlichen Beschlüsse von der Regierung gefasst. Das Thema bleibt in der Diskussion beziehungsweise in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer, Schulen und Unternehmen.
 
Um Irrtümern vorzubeugen: Die Maskenpflicht für Chirurgen, Zahnmediziner und anderes medizinisches Personal, die einen Großteil ihres Arbeitslebens zum Wohle der Patienten mit Maske verbringen, bleibt generell bestehen.

Die Corona Warn App

Ein wichtiger Baustein zur Pandemie-Bekämpfung ist die Corona-Warn-App. Mit ihrer Hilfe sollen Infektionsketten digital nachverfolgt werden können. Dies erfolgt ergänzend zur Arbeit der Gesundheitsämter, wobei vor allem auch zufällige Begegnungen mit infizierten Unbekannten erfasst werden können.
 
 
Quelle: RKI
 
 
Aber es gibt noch Unsicherheiten im Umgang mit der App. Auf einer Übersichtsseite des RKI kann man sich anschauen, wie die Corona-Warn-App im Detail funktioniert. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blogartikel "Was Sie zur Corona-Warn-App wissen sollten".
 
Technisch sollte man bei der Verwendung der App unter anderem auf Folgendes achten:
  • immer neueste Versionen verwenden (mindestens Version 1.1.2)
  • nach jedem Update das Gerät vorsichtshalber neu starten
  • grundsätzlich die Hintergrundaktualisierung per WLAN und mobile Daten zulassen
  • die Standortverwendung für die App muss aktiviert sein
  • die Bluetooth-Funktion muss aktiviert sein
  • Risikoermittlung muss aktiviert sein
 
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Warn-App finden Sie auf folgender Seite des RKI.
 
Eine der häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der App immer wieder auftaucht, ist: Habe ich durch eine Warnmeldung in der App ein Recht auf einen Corona-Test?
 
Laut RKI nein. Auch wenn mich die Warn-App darüber informiert, dass ich mehr als 15 Minuten in der Nähe eines Corona-Infizierten verbracht habe, bedeutet das nicht, dass ich automatisch Anspruch auf einen Test habe. "Es obliegt weiterhin dem Arzt bzw. Gesundheitsamt zu entscheiden, ob ein Test durchgeführt wird", erklärt das Robert-Koch-Institut dazu auf Anfrage des WDR.

Fazit oder Wann ist die Pandemie überstanden?

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte in ihrer Sommerpressekonferenz am Freitag, 28. August: "Es wird nicht wie früher sein, solange wir keinen Impfstoff haben." Die Bundesregierung tue alles, um die Entwicklungen eines Impfstoffes voranzubringen. "Es gibt Härten, gar keine Frage, für ganze Gruppen", sagte Merkel. Hier müssten Maßnahmen ergriffen werden, um das abzufedern. "Nicht alles wird wieder so sein wie vor der Corona-Pandemie", fügte sie hinzu.
 
Alle hätten im Sommer durch das "Leben draußen" Freiheiten und einen gewissen Schutz vor Aerosolen, die das Virus übertragen könnten, genossen. "In den nächsten Monaten wird es jetzt darauf ankommen, die Infektionszahlen niedrig zu halten, wenn wir uns wieder drinnen aufhalten – an Arbeitsplätzen, in Schulen und in Wohnungen." so Merkel. "Mit ein bisschen Vernunft und Beschränkung können wir gut durch diese Zeit kommen."

Haben Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz?

Wenn Sie durch die Corona-Pandemie in einer besonderen Situation sind, dann wenden Sie sich gern in allen Fragen rund um Ihre Verträge an Ihren Betreuer. Auch wir als Versicherungsunternehmen haben zahlreiche Maßnahmen getroffen, die Folgen der Pandemie für unsere Kunden abzufedern.
 
Gern überprüfen wir mit Ihnen auch, ob Sie – zugeschnitten auf Ihre persönliche Lebenslage – ausreichend gegen Risiken, zum Beispiel Einkommensverluste, abgesichert sind.
 
Halten Sie durch und bleiben Sie gesund!

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