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  • Abbildung der Zahl 2021, wo eine Spritze in der Ziffer Eins steckt.

    Das ändert sich 2021 für Ihre Finanzen

Dresden, 07.01.2021 | (ks)
 
2021 wird ein Sp(r)itzenjahr! Dank mRNA-Impfstoffen gegen Covid-19 können wir hoffentlich im Jahresverlauf einander wieder näherkommen. Und etliche Gesetzesänderungen sorgen dafür, dass zahlreiche Menschen von einer Geldspritze profitieren werden. Trotz Corona und der einen oder anderen Kostensteigerung – unterm Strich bleibt für viele Menschen ein Plus im Portemonnaie. Für wen ändert sich was und in welchen Bereichen steigen die Kosten? Hier ein Überblick:

Familien

Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge

Seit 1.1.2021 gibt es 15 Euro mehr Kindergeld pro Monat. Eltern erhalten:
 
  • 219 Euro für das erste und zweite Kind
  • 225 Euro für das dritte Kind
  • 250 Euro ab dem vierten Kind
 
Der Maximalbetrag beim Kinderzuschlag wird auf 205 Euro im Monat erhöht. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Parallel steigt der steuerliche Kinderfreibetrag um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro pro Jahr. Für Alleinerziehende wird der Entlastungsbeitrag auf 4008 Euro (100 Euro mehr als bisher) angehoben.
 
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Eltern profitieren entweder vom Kindergeld oder von den Kinderfreibeträgen. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante vorteilhafter ist. Die Freibeträge lohnen sich vor allem für Besserverdienende.

Mehr Unterhalt für Trennungskinder

Je nach Alter des Kindes und Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils erhöht sich der monatliche Unterhalt zwischen 24 und 55 Euro. Angepasst wurden auch die Bedarfssätze für Volljährige.
 
 
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Unterhaltskosten für nahe Angehörige sind 2021 als außergewöhnliche Belastungen bis maximal 9744 Euro (unter bestimmten Voraussetzungen) steuerlich absetzbar.

Förderberechtigte Schüler und Studenten 

Neue Einkommensgrenzen der Eltern, um als Schüler oder Student BAföG-berechtigt zu sein: Verheiratete Eltern dürfen ein Nettoeinkommen von 2000 Euro haben (vorher: 1890 Euro), bei getrennt lebenden Eltern 1330 Euro. Der Freibetrag erhöht sich mit jedem unterhaltsberechtigten Kind.
 
Verheirate Schüler und Studenten dürfen 2021 ohne Anrechnung aufs BAföG mehr hinzuverdienen – 665 Euro (vorher: 630 Euro). Der Grundfreibetrag für eigenes Einkommen liegt weiter bei monatlich 290 Euro.

Rentner

Rentenerhöhung

Laut Rentenformel ist die Entwicklung der Renten vor allem an die Entwicklung des Lohnniveaus gekoppelt. Die vermehrte Kurzarbeit des Corona-Jahres 2020 und das dadurch gesunkene Arbeitsentgelt wird 2021 auf die Renten durchschlagen. Rentenkürzungen gibt es keine, da Bestandsschutz gilt. Für Rentner in den alten Bundesländern wird es vermutlich eine Nullrunde geben.
 
Rentner in den neuen Bundesländern werden voraussichtlich im Juli eine geringe Rentenerhöhung bekommen. Experten rechnen Corona bedingt mit rund 0,7 Prozent. Da der aktuelle Rentenwert Ost bis zum 1.7.2024 an den aktuellen Rentenwert West angepasst wird, steigen Ost-Renten jedes Jahr um mindestens 0,7 Prozent mehr als West-Renten. Der genaue Betrag einer Rentenerhöhung steht immer erst im Frühjahr fest.
 

Höherer Grundfreibetrag

Derzeit ist etwa jeder vierte Rentner steuerpflichtig. Steuern muss zahlen, wessen steuerpflichtiges Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Da der Grundfreibetrag 2021 steigt – um 336 Euro von 9408 auf 9744 Euro – werden bei einer unveränderten Rente zwischen 47 und 140 Euro weniger an Steuern gezahlt werden müssen.
 

Grundrente

Die Grundrente ist da und wird rückwirkend zum 1. Januar ausgezahlt. Rund 1,3 Millionen Rentner (Neu- und Bestandsrentner) werden von ihr profitieren. Voraussetzung sind mindestens 33 Beitragsjahre aus Beschäftigung. Darunter fallen auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Durchschnittlich gibt es 75 Euro brutto im Monat. Maximal wird die Rente um 418 Euro aufgestockt. Die Deutsche Rentenversicherung prüft von sich aus die Anspruchsberechtigung und das Einkommen. Die Grundrente wird dann automatisch, ohne Antrag ausgezahlt. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes werden die ersten Bescheide voraussichtlich erst Mitte 2021 versandt werden können.
 

Grundsicherung im Alter

Für alle mit niedrigen Alterseinkünften, die nicht die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllen, bleibt weiterhin die Grundsicherung im Alter. Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung für Senioren. Seit Januar 2021 gilt bei der Grundsicherung im Alter ein neuer monatlicher Rentenfreibetrag. Dieser liegt bei maximal 223 Euro für Alleinstehende und bis zu 446 Euro für Verheiratete. Der Rentenfreibetrag sorgt dafür, dass in vielen Fällen ein erheblicher Teil der gesetzlichen Rente nicht als anrechenbares Einkommen gilt. Deshalb könnten viele Rentner erstmals einen Anspruch auf Aufstockung vom Sozialamt haben, auch wenn ihre Rente deutlich über 1000 Euro liegt.
 
 
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Gibt es bei der Grundrente nur eine Einkommensprüfung, so wird bei der Grundsicherung vorhandenes Vermögen und anderes Einkommen – auch das des Ehemannes oder der Ehefrau – angerechnet. Zum Vermögen gehört auch ein Auto oder Sparguthaben über 5000 Euro.
 

Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente

Rentner (Neu- und Bestandsrentner) mit einer vorgezogenen Altersrente können wegen der Corona-Krise auch 2021 deutlich mehr hinzuverdienen. Die Grenze steigt noch einmal von 44.590 auf 46.060 Euro an. Bedeutet, Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen nicht zur Kürzung der Rente. Voraussichtlich wird im Jahr 2022 wieder die alte Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Kalenderjahr gelten.

Gesetzlich Krankenversicherte 

Die gesellschaftlichen Gesundheitskosten steigen nicht nur aber auch wegen der Corona-Pandemie. Deshalb steigen 2021 die Zusatzbeiträge für 74 Millionen Kassenpatienten. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent festgelegt. In dieser Höhe können ihn die gesetzlichen Krankenkassen müssen aber nicht erheben. Er kommt zum allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent hinzu. Den Gesamtbeitrag tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte.
 
 
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Arbeitnehmer haben durch den gestiegenen Zusatzbeitrag ein Sonderkündigungsrecht, um die Krankenkasse zu wechseln.

Arbeitnehmer

Seit 1. Januar gelten die neuen Sozialversicherungs-Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die Rechengrößen werden jährlich nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst.
 
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2021 bei 58.050 Euro (monatlich 4837,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 64.350 Euro (monatlich 5362,50 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
 
Für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt seit 1. Januar ebenfalls eine neue Einkommensgrenze. Der Beitrag bemisst sich 2021 bis zu einem Höchstbetrag von 7100 Euro im Monat in den alten und 6700 Euro in den neuen Bundesländern. In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt diese Einkommensgrenze bei 8700 Euro in den alten und 8250 Euro in den neuen Ländern.
 
 
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Mit der Erhöhung der BBG müssen Gutverdiener 2021 höhere Sozialabgaben abführen. Dafür steigen auch ihre Rentenanwartschaften. Darüber hinaus wirkt sich die Anhebung der BBG auch auf die betriebliche Altersvorsorge aus. Nähere Informationen dazu unter Punkt Altersvorsorge.
 

Geringer verdienende Arbeitnehmer und Mini-Jobber 

Zum 1. Januar ist der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde gestiegen. Das gilt auch für Mini-Jobber wie beispielsweise private Haushaltshilfen. Da Mini-Jobber maximal 450 Euro im Monat verdienen dürfen, sollten sie die monatliche Arbeitszeit überprüfen und in Absprache mit ihrem Arbeitgeber entsprechend die Stundenzahl reduzieren. Anderenfalls gerät durch den höheren Stundenlohn der Mini-Jobber-Status in Gefahr.
 
Am 1. Juli steigt der Mindestlohn erneut, dann auf 9,60 Euro.
 
Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer fällig ist, steigt 2021 für Ledige auf 9744 Euro (336 Euro mehr). Für Verheiratete liegt die Grenze bei 19.488 Euro (672 Euro mehr).
 

Steuerzahler allgemein 

Der Solidaritätszuschlag (Soli) entfällt ab 2021 für 90 Prozent aller Steuerzahler*Innen. Immerhin waren das 5,5 Prozent der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Nur wer sehr viel verdient, zahlt ihn jetzt noch anteilig oder voll. Die entsprechenden Verdienstgrenzen und alle Informationen finden Sie in unserem Blogartikel "Adieu Soli - Du wirst jetzt eine Rente". Wer wenig verdient, spürt den Effekt allerdings kaum, da er bisher nur wenig oder gar keinen Soli bezahlt hat.
 
2021 bleibt außerdem mehr Netto vom Brutto, weil auch die kalte Progression deutlicher ausgeglichen wird. Die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze werden erhöht. Beispielsweise greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent 2021 erst ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 57.918 Euro (2020: 57.052 Euro). Für zusammen veranlagte Ehegatten gelten die doppelten Einkommensgrenzen.

Pflegende Angehörige 

Mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zwei bis fünf werden zu Hause versorgt. Wer Angehörige unentgeltlich in deren Wohnung oder bei sich zu Hause betreut, kann ab 2021 bei der Steuer höhere Pflegepauschbeträge absetzen:
 
  • 1800 Euro für die Pflegegrade vier und fünf (bisher: 924 Euro)
  • 1100 Euro bei Pflegegrad drei
  • 600 Euro bei Pflegegrad zwei

 Altersvorsorger und Versicherungsnehmer 

Mehr Basis-Rente („Rürup-Rente“) steuerlich absetzbar

Nicht gesetzlich Rentenversicherungspflichtige sowie Freiberufler und Selbstständige können ihren Altersruhestand mit einer Basisrente als private Altersvorsorge absichern. Die Aufwendungen für die Basisrente werden vom zu versteuernden Einkommen als Vorsorgeaufwendungen abgezogen und so die Einkommensteuer gesenkt. 2021 erhöht sich der mögliche Betrag auf 25.787 Euro beziehungsweise 51.574 Euro bei Verheirateten. Davon sind 92 Prozent steuerlich absetzbar (2020: 90 Prozent).
 

Mehr Betriebliche Altersversorgung möglich

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) hat auch direkten Einfluss auf die betriebliche Altersversorgung. Arbeitnehmer können von ihrem Bruttogehalt per Entgeltumwandlung bis zu acht Prozent der jeweils aktuellen BBG steuerfrei und vier Prozent sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Damit erhöht sich 2021 der steuerfreie Anteil von 552 auf 568 Euro im Monat und der maximale sozialabgabenfreie Anteil von 276 auf 284 Euro.
 

Lebensversicherung

Zum 1. Januar trat die Neuregelung des Paragrafen 2 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) in Kraft. Versicherungsunternehmen müssen beim Neuabschluss von Lebensversicherungsverträgen die sogenannten Effektivkosten nach einheitlichen Kriterien angeben.
 
 
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Verbraucher können die Kosten von Lebensversicherungen jetzt besser miteinander vergleichen.

Autofahrer 

Mehr Geld für Berufspendler mit langen Arbeitswegen

Ab 2021 beträgt die steuerliche Entfernungspauschale für Berufspendler für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem 21. Entfernungskilometer 35 Cent (vorher 30 Cent). Bis zum 20. Kilometer bleibt die Pauschale unverändert bei 30 Cent.
 
 
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Die Erhöhung soll diejenigen unterstützen, die durch lange Wege zur Arbeit besonders von der CO2-Bepreisung betroffen sind.

Denn der Sprit wird teurer durch CO2-Preis

Seit 1. Januar unterliegen Brennstoffe einem Emissionshandel, denn bei der Verbrennung dieser fossilen Stoffe entsteht Kohlendioxid. Für jede Tonne CO2 müssen die "Inverkehrbringer" (beispielsweise Mineralölfirmen oder Gasversorger) seit diesem Jahr 25 Euro zahlen. Und das wird auf die Preise aufgeschlagen. Die CO2-Bepreisung ist Bestandteil des Klimapaketes der großen Koalition und wird in den nächsten fünf Jahren ansteigen.
 
Neben Heizöl und Erdgas wird deshalb auch der Sprit teurer. Super-Benzin verteuert sich um 6 Cent, Diesel um sieben Cent je Liter. (Leichtes Heizöl kostet sieben Cent pro Liter mehr und Erdgas verteuert sich um rund 0,5 Cent pro Kilowattstunde.)
 
Die Klimapolitik der Regierung wirkt sich auch auf die Käufer von Neuwagen aus. Für Fahrzeuge mit einem höheren CO2-Ausstoß wird ab 2021 eine höhere Kfz-Steuer fällig. Am stärksten kommt diese CO2-Komponente bei Sport- und Geländewagen sowie großen SUVs zum Tragen.
 
 
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Das Jahr 2021 bringt viele Neuerungen und Änderungen mit sich. Dieser Überblick fasste nur die wichtigsten rund um die Themen Finanzen, Steuern und Rente zusammen. Summa summarum gibt es Lichtblicke, Möglichkeiten und Chancen dieses Jahr beherzt anzugehen. Auch wenn gerade noch vieles down ist (ob nun lock oder shut), auch wenn es mal piekst – die grobe Richtung heißt aufwärts. Viel Glück und gutes Gelingen im Sp(r)itzenjahr.

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