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  • Frau streckt Faust mit hochgerecktem Daumen aus Autofenster.

    Informationen zum E-Kennzeichen im Überblick

Dresden, 20. Januar 2022; aktualisiert: 2. Januar 2024 | (ks)
 
Das E-Kennzeichen wurde Mitte 2015 mit Inkrafttreten des Elektromobilitätsgesetz (EmoG) eingeführt. Dieses Sonderkennzeichen erhalten ausschließlich Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenautos sowie Plug-in Hybride. Besitzer dieser umweltfreundlichen Autos sind jedoch nicht verpflichtet ein Elektroauto-Kennzeichen zu verwenden. Dennoch kann das E am Ende der Ziffernfolge Privilegien mit sich bringen.
Welche das sind, hängt davon ab, wo die Fahrer sauberer Autos unterwegs sind. Das Elektromobilitätsgesetz erlaubt es den Kommunen und Städten selbst, Sonderregeln für Fahrzeuge ohne lokale oder mit sehr geringen Emissionen zu erlassen. Allerdings schreibt es nicht vor, dass diese Regeln erlassen werden müssen. Ebenso wenig, welche Regeln dies sein könnten und wie lange sie gültig sind. Vorteile dienen vor allem als Anreiz für den Umstieg vom Verbrenner auf den Stromer und fördern damit die Elektromobilität.
E steht nach Ziffer 65 auf einem E-Kfz-Nummernschild.

Welche Vorteile bringt das E-Nummernschild?

Besitzer von E-Kennzeichen sollten sich bei der Verwaltung ihres Wohnortes gegebenenfalls Arbeits- oder Reiseortes nach den jeweils gültigen Regelungen vor Ort erkundigen. Was in A erlaubt ist, kann in B verboten sein. Bei Verstößen aus Unwissenheit drohen auch dem Umweltbewussten Knöllchen für eine Ordnungswidrigkeit. Dieser Flickenteppich an Regelungen kann zweifelsohne als Nachteil verbucht werden.
 
Viele Städte und Kommunen gewähren vor allem die folgenden Vorteile. Diese gelten auch für Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen.
 
  • Sie dürfen die Busspur mitbenutzen. Das kann im dichten Berufsverkehr ein echter Vorteil sein.
  • Sie parken kostenfrei auf öffentlich bewirtschafteten und gebührenpflichtigen Parkplätzen oder in Bewohnerparkgebieten.
  • Sie können oft kostenfrei oder vergünstigt auf speziellen Parkplätzen exklusiv für Elektroautos parken.
  • Sie erhalten spezielle Bevorrechtigungen beispielsweise, dass Ihr Auto von Durchfahrtsverboten und Zufahrtsbeschränkungen ausgenommen ist.
  • Kommunen dürfen auch kostenfreie Ladestationen für Elektroautos anbieten.
 

Was müssen Sie noch zum Parken wissen?

Unabhängig von den Regelungen vor Ort gilt prinzipiell: Das Auto muss sowohl einen Elektromotor als auch ein E-Kennzeichen haben. 
 
Nicht immer, aber oft ist das Parken an den Ladevorgang geknüpft. Das E-Auto darf kostenlos parken, sofern es gleichzeitig auf dem Parkplatz an der Ladestation aufgeladen wird. Auf diese Regelung weist dann ein entsprechendes Schild hin. Allen anderen Fahrzeugen ist auf diesem Platz das Parken verboten.
 
Auf manchen Parkplätzen ist auch ohne Laden das Gratis-Parken für einen bestimmten Zeitraum zulässig. In diesem Fall muss häufig eine Parkscheibe eingelegt oder ein Parkschein gezogen werden. Orientierung bietet im Regelfall eine entsprechende Beschilderung.
 

Welche Autos bekommen das E-Kennzeichen?

Laut EmoG:
 
  • rein batterieelektrische Fahrzeuge 
  • Fahrzeuge mit Brennstoffzelle 
  • von außen aufladbaren Hybridautos (Plug-in-Hybride, PHEVs), wenn diese entweder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer im vollelektrischen Betrieb schaffen
  • Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2018 erstmals zugelassen wurden, müssen 30 Kilometer rein elektrisch fahren können.
 
Die Berechtigung für "E" hängt zusätzlich von der Fahrzeugklasse ab.
 
Es muss sich entweder um einen Pkw, ein Wohnmobil (beide Fahrzeugklasse M1), einen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen (Klasse N1), ein Motorrad (Klasse L3e und L4e), ein Trike (L5e) oder ein Quad (L7e) handeln. Transporter der Fahrzeugklasse N2 bekommen das Nummernschild nur dann, wenn sie mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4250 Kilogramm mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen.
 

Wo bekommt man das E-Kennzeichen?

Halter können es in der Zulassungsstelle beantragen. Dazu sind wie bei jedem Fahrzeug
 
  • die Zulassungsbescheinigungen I und II
  • die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
  • ein Beleg über die Versicherung (eVB-Nummer)
  • der Nachweis über die bestandene HU
  • der Personalausweis/Reisepass/ggf. Vollmacht
  • falls vorhanden, die alten Nummernschilder
mitzubringen.
Exkurs CoC-Papiere
  • CoC ist die Abkürzung für "Certificate of Conformity" oder deutsch: Konformitätsbescheinigung. Das Dokument ist jedem Fahrzeug, das dem genehmigten Typ entspricht, beizufügen: Muss also bei einem Neuwagenkauf ausgehändigt werden. Der Hersteller weist damit nach, dass das Auto den Normen der EU entspricht, also eine EU-Typgenehmigung hat. Auf deutschen CoC steht meist "EG-Übereinstimmungsbescheinigung".
     
    Diese Unterlagen dokumentieren alle technischen Merkmale und Daten des Fahrzeugs, die das Modell beschreiben und für die Zulassung nötig sind. Zum Beispiel: Maße und Gewichte, Reifengröße, Verbrauch sowie detaillierte CO2- und Schadstoffwerte. Die Angaben sind umfangreicher als die, die in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II stehen.
Sollte die Zulassungsstelle über die CoC-Papiere hinaus einen Nachweis darüber verlangen, dass das Auto die Voraussetzungen des EmoG erfüllt, erfolgt dieser per Datenbestätigung oder kann beim Hersteller angefragt werden.

Das Kfz-Kennzeichen für Elektromobilität kann sowohl bei einer Neuzulassung als auch bei einer bestehenden Zulassung beantragt werden. Und ja kurios, auch ein Auto mit E-Kennzeichen braucht zudem eine Umweltplakette.
 

Welche Kosten entstehen für das E-Kennzeichen

  • Zulassungsgebühr
  • Kosten für die Nummernschilder
  • Zusatzgebühr, falls Wunschkennzeichen

Förderung von E-Autos abgeschafft

E-Auto mit Ladestecker
Bisher wurden die Verkaufszahlen von E-Autos vom Staat gepusht. Die finanzielle Förderung als Umweltbonus inklusive Innovationsprämie wurde von der Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag festgelegt. Bis zu 9000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs) und bis zu 6750 Euro für Plug-In-Hybride (PHEVs) kamen Käufern umweltfreundlicher Fahrzeuge zugute.

Ende 2023 ist die Förderung von E-Autos ausgelaufen.
Die Steuererleichterungen in der Kfz-Steuer bleiben bestehen. Bis 31.12.2030 sind alle E-Autos zehn Jahre steuerfrei. Von der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos profitieren allerdings die Halter von Hybridfahrzeugen nicht. Sie müssen die Kfz-Steuer ganz normal bezahlen.
 

Steuervorteile auch für Dienstwagen

Wer einen Dienstwagen fährt, versteuert meist den geldwerten Vorteil pauschal mit der Ein-Prozent-Regel auf den Bruttolistenpreis. Auch hier gewährt der Gesetzgeber Steuererleichterungen. Bei der Privatnutzung …
 
  • von reinen Elektroautos (BEVs) unter 60.000 Euro – müssen 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden;
  • von Elektroautos über 60.000 Euro – müssen 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden;
  • von Hybridfahrzeugen gilt nach wie vor, dass 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen.
 

Klimaschutz noch wesentlicher als finanzielle Vorteile

Finanzielle Vorteile dürften für Privatpersonen und Unternehmen allerdings nicht der ausschlaggebende Grund sein, auf Elektromobilität umzusteigen. Elektroantriebe leisten einen wesentlichen Beitrag für saubere Luft, besseren Klimaschutz und weniger Autolärm. Wenngleich die Batterien der Autos in Bezug auf Umweltschutz nicht unumstritten sind. Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie #VorsorgeMitWeitblick stellt auch die Sparkassen-Versicherung Sachsen unter anderem ihren gesamten Fuhrpark sukzessive auf Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge um.

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