Das gewerbliche Anbieten stationsloser Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum gilt nicht als „normales Parken“. Genau das soll künftig rechtssicher vor Ort geregelt werden, beispielsweise über Sondernutzungsvereinbarungen.
6. Sicher kaufen: Wo sollten Sie einen Scooter kaufen und woran erkennen Sie Qualität
Soll ein eigener Scooter den heimischen Fuhrpark ergänzen, sollten Sie nicht zu irgendeinem Modell greifen.
- Kaufregel Nummer 1: Nur Modelle mit Straßenzulassung kaufen
Legal sind nur Modelle mit entsprechender Betriebserlaubnis. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt diese, wenn die Voraussetzungen der eKFV erfüllt sind. Die offizielle Liste des KBA, welche Scooter-Modelle über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, finden Sie auf der Website des KBA.
Empfehlung: Kaufen Sie bei seriösen Händlern, die Ihnen saubere Dokumente/Angaben liefern (kein „irgendein“ Import-Modell ohne klare Papiere).
- Kaufregel Nummer 2: Sicherheit ist kein Luxus
Gute und sichere Scooter erkennen Sie selten am Marketing, sondern eher an den Bauteilen und einem höheren Preis. Detaillierte Tipps, worauf Sie achten müssen, finden Sie beispielsweise beim ADAC.
7. Was ändert sich wann? Der Fahrplan 2026/2027
Die eKFV-Novelle kommt in zwei Stufen. Das Bundesministerium für Verkehr nennt die
Eckdaten.
Zeitlicher Fahrplan:
- Die Novelle wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.
- Artikel 1 tritt am 1. April 2026 in Kraft.
- Die übrigen Artikel treten am 1. März 2027 in Kraft.
- Ab dem 1. März 2027 rücken auch die Regeln näher ans Fahrrad.
Verhaltensrechtliche Regeln:
Diese wandern vollständig in die StVO und gleichen sich in vielen Punkten dem Radverkehr an. Konkret nennt das Ministerium unter anderem:
- „Radverkehr frei” gilt dann auch für Elektro-Kleinstfahrzeuge (es gibt weniger zusätzliche Schilder).
- Der Grünpfeil für den Radverkehr soll auch für E-Scooter gelten.
- Nebeneinanderfahren wird erlaubt, solange niemand behindert wird (wie beim Fahrrad).
- Es werden höhere Verwarnungsgelder fürs Gehwegfahren und fürs Fahren zu zweit eingeführt.
(Befahren von Gehwegen/Fußgängerzonen: neu 25 Euro, bisher: 15 Euro;
Fahren zu zweit: 25 Euro, bisher: 10 Euro)
- Das Parken wird neu geregelt.
Geplant ist außerdem, dass Fahrräder und Elektro-Kleinstfahrzeuge auf Gehwegen und in Fußgängerzonen parken dürfen. Dies solange sie niemanden gefährden oder behindern. Gleichzeitig gilt: Sharing-Angebote im öffentlichen Raum sind ein eigener Fall und sollen lokal geregelt werden.
Technik für mehr Sicherheit ab 2027
Für Neufahrzeuge kommen zusätzliche technische Anforderungen. Das sind unter anderem:
- Blinker-Pflicht für neue Modelle,
- strengere Batterie-Sicherheitsanforderungen
- zusätzliche Prüfungen (unter anderem Verzögerung auch bei Nässe)
- getrennte Vorder-/Hinterradbremse
Wichtig: Wer bereits einen legalen Scooter mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) besitzt, muss nicht nachrüsten.
Ergänzende Punkte, die oft vergessen werden:
ÖPNV:
„E-Scooter müssen draußen bleiben”. Immer mehr Städte beziehungsweise Verkehrsbetriebe verbieten die E-Tretroller in Fahrzeugen des ÖPNV. Die verbauten Lithium-Ionen-Akkus gelten als unsicher. Im Ausland kam es bereits zu Bränden und Explosionen. In Sachsen gilt das Verbot zur Zeit für Fahrgäste der Leipziger Verkehrsbetriebe und des Verkehrsverbundes Mittelsachsen in Chemnitz.
Handy in der Hand:
Wer mit dem Handy am Steuer eines E-Scooters erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt im Fahreignungs-Register. Die Nutzung einer Handy-Halterung ist jedoch erlaubt, sofern das Handy während der Fahrt nicht bedient wird.
Unfall:
Risiken lassen sich mit einem Helm, angemessener Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit minimieren. Es gibt keine Helmpflicht, aber es wird empfohlen, einen Helm zu tragen.
Fazit:
E-Scooter können Städte entlasten, Wege verkürzen und Spaß machen. Aber sie verlangen erwachsenes Verhalten. Der Gesetzgeber zieht nun mit der Novelle die Zügel an.
Drei Dinge gelten immer:
- Nüchtern fahren.
- Versichert fahren.
- Rücksichtsvoll fahren.