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    Was Sie zum E-Scooter wissen müssen

Dresden, 27.06.2019 | (ks)
 
Die Verordnung zur Zulassung von Elektro-Tretrollern in Deutschland ist in Kraft getreten. Diese Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nun offiziell im öffentlichen Verkehrsraum rollen. E-Scooter könnten als umweltfreundliche Fortbewegungsart hipp werden und demnächst vermehrt im Straßenbild auftauchen. Neben der Versicherungspflicht gibt es für die kleinen Flitzer weitere Vorgaben und Regeln zu beachten.
 

Welche Vorgaben macht der Gesetzgeber?

  • Die Roller-Modelle brauchen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), die am Typenschild erkennbar ist.
  • Sie dürfen nur mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung unterwegs sein – das heißt, mit einem Moped Kennzeichnen als selbstklebende Versicherungsplakette.
  • Sie müssen die vorgeschriebene verkehrssichere Pflichtausstattung aufweisen.
  • Sie dürfen maximal 20 km/h fahren.
  • Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. (Auch für die langsameren Modelle, die nur 12 km/h fahren.)
  • Sie dürfen nur auf Radwegen/-streifen fahren. Wo keine vorhanden sind, müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege sind tabu.
 
Eine Helmpflicht gibt es nicht. Ein Fahrradhelm ist aber empfehlenswert. Auch eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig.
 

Was gehört zur verkehrssicheren Pflichtausstattung?

  •   Halte- oder Lenkstange
  •   Vorder- und Rücklicht
  •   zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  •   helltönende Klingel
Das müssen Sie beachten:
Schon vor der offiziellen Zulassung zum Straßenverkehr wurden tausende E-Scooter in Deutschland verkauft. Die meisten dieser Gefährte haben keine Betriebserlaubnis und dürfen deshalb nur auf Privatgelände genutzt werden. Für das Fahren ohne Betriebserlaubnis (70 Euro) und ohne gültigen Versicherungsaufkleber (40 Euro) drohen schon mal Bußgelder von über 100 Euro. Auch weitere Verstöße gegen die Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sind bußgeldbewehrt.

Kann ich meinen E-Scooter nachträglich selbst zulassen?

Es ist theoretisch möglich, aber aufwendig, für seinen bereits gekauften E-Scooter eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) zu erlangen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
 

Was müssen Sie zum Versicherungsschutz wissen?

    • Das Versicherungsprozedere ähnelt dem der Mopedversicherung.
    • Sie können den Versicherungsantrag bei Ihrem Betreuer stellen. Bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen erhalten Sie die Versicherungsplakette mit dem Vertrag per Post.
    • Sie benötigen (für eine Übergangszeit) für den Versicherungsantrag eine Kopie der vom Hersteller ausgefüllten Datenbestätigung des E-Scooters. Anhand der Angaben zum Fahrzeug kann geprüft werden, ob es sich um ein versicherbares Elektrokleinstfahrzeug handelt.
    • Für Minderjährige kann der Versicherungsvertrag nur dem gesetzlichen Vertreter als Versicherungsnehmer geschlossen werden.
    • Sie müssen als Fahrer ihre Versicherungsbescheinigung stets mit sich führen. Bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen sieht diese zum Beispiel so aus:
 
  • Die Haftpflicht-Police ist ein eigenständiger Vertrag. Sie kann nicht in einen bestehenden Kfz-Haftpflichtvertrag integriert werden.
  • Das Verkehrsjahr (Versicherungszeitraum) läuft vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. Der Vertrag endet automatisch und muss nicht gekündigt werden. Soll der Haftpflicht-Schutz weiterbestehen, muss eine neue Versicherungsplakette erworben werden.
  • Die Haftpflicht ist ein Muss. Ob Sie den Roller auch mit einer Teilkasko versichern, ist Abwägungssache. Schließlich gibt es Premiummodelle, die mehrere tausend Euro kosten. Eine Teilkasko deckt zum Beispiel das Diebstahlsrisiko ab.
 

Gibt es eine Promillegrenze bei Elektro-Tretrollern?

Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Gut zu wissen, E-Scooter und E-Roller sind nicht das Gleiche:
E-Scooter sind im Grunde Tretroller mit einem elektrischen Motor. Man könnte diese Fahrzeuge deshalb auch als Elektro-Tretroller bezeichnen. Mit den Begriffen E-Roller bzw. Elektroroller sind hingegen elektrische Varianten des herkömmlichen Motorrollers gemeint. Diese brauchen ein eigenes Versicherungskennzeichen und können auch mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 20 km/h unterwegs sein.

Unser Extra-Tipp:

Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden Dritter ab. Für sich selbst sollten Fahrer von E-Scootern über eine Unfallversicherung nachdenken. Untersuchungen aus Amerika zeigen, vor allem ungeübte Fahrer verunglücken öfter mit dem E-Scooter. Daher kann es sinnvoll sein, mit seinem neuen E-Scooter an einem ruhigen Plätzchen in aller Ruhe ein kleines "Fahrtraining" zu absolvieren. Das dient dem Eigenschutz und erhöht die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Denn auf den Radwegen könnte es zukünftig eng werden. 
 

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