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    Warum Sie ohne Haftpflichtschutz Ihr Vermögen riskieren

Dresden, 02.10.2019 | (ks)
 
Eine private Haftpflichtversicherung ist – im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht – kein gesetzliches Muss. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verankert jedoch den Grundsatz: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür auch geradestehen. In der Praxis bedeutet das: Bei einem selbstverursachten Schaden haftet man gegenüber Dritten mit seinem Privatvermögen. Eine Privat-Haftpflicht ist demnach ein Muss der Vernunft und Vorsorge. Mit dieser Police schützt man sich und seine Familie umfassend vor finanziellen Risiken aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
 
Denn oftmals sind es Missgeschicke, Unvorsichtigkeiten oder Leichtsinn, die existenziell bedrohlich werden können. Dabei geht es nicht primär um den Rotweinfleck auf dem teuren Sofa. Fährt man beispielsweise als Rad- oder Skifahrer jemanden um, der sich dabei schwer verletzt, können Schmerzensgeldforderungen oder die Zahlung einer lebenslangen Rente den finanziellen Ruin bedeuten. Oder man schließt seine Waschmaschine falsch an, die deshalb ein ganzes Haus unter Wasser setzt. Eine Schadenssumme jenseits der 50.000 Euro ist in solchen Fällen keine Seltenheit. Ohne Versicherung ist ein "Versehen" jahrelang ein finanzieller Klotz am Bein. Umso unverständlicher ist es, dass rund 15 Prozent der deutschen Haushalte auf diese elementare Absicherung verzichten. Sie sparen damit am falschen Ende. 
 

Die Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung

Die Privat-Haftpflicht leistet mehr als bloßen Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft sie, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Folgende Kosten sind abgesichert:
 
  • Kosten für Wiederherstellung/Ersatz der beschädigten Gegenstände
  • Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall
  • Bergungskosten
  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • In der Regel Schmerzensgeld und, falls Schäden bleiben, eine lebenslange Rente
 

Passiver Rechtsschutz

Die Haftpflichtversicherung wehrt auch Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind. Kommt es zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Bei unberechtigten Haftungsansprüchen fungiert die Haftpflicht somit als eine Art „passiver“ Rechtsschutz.
 

Individueller Schutz als Zusatzleistung

Bedarfsgerecht schützen kann man sich, wenn man neben dem oben genannten Grundschutz spezielle Risiken aus einem Hobby oder im Zusammenhang mit berufsbedingten Anforderungen absichert. Viele Versicherungsgesellschaften bieten hierfür ein modulares Baukastensystem an, mit dem man nur die Leistung zukauft, die man wirklich benötigt. Ein Beispiel dafür sind beispielsweise Drohnenbesitzer. Das Hightech-Spielzeug erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Auch Hundebesitzer können sich mit einem Zusatzbaustein gegen Schadenersatzforderungen absichern, wenn ihr Vierbeiner eine Missetat begeht.
 

Modulare Leistungen im Überblick:

Hier ein Beispiel der Sparkassen-Versicherung Sachsen, mit welchen Bausteinen sich einen individuellen Haftpflicht-Schutz zusammenstellen lässt.
 
 
Neben den individuellen Risiken der eigenen Lebens- und Berufswelt, gibt weitere wichtige Kriterien, die einen ausreichenden Haftpflichtschutz abrunden.
 

Ausreichende Versicherungssummen

Als Versicherungsnehmer sollte man unbedingt darauf achten, dass ausreichend hohe Versicherungssummen vereinbart werden. Empfohlen wird, eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro abzuschließen. Besser sind 10 oder 15 Millionen, denn bei Personenschäden erreichen die Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe.
 

Absicherung gegen Schadenersatzausfall

Dieser Leistungsbaustein springt ein, wenn man selbst Geschädigter ist und gegebenenfalls auf den Kosten sitzen bleiben könnte. Weil der Verursacher nicht versichert ist und darüber hinaus zahlungsunfähig, Schadenersatz zu leisten. Angenommen, man wird von einem Fahrradfahrer körperlich schwer verletzt und dadurch gezwungen, sein gesamtes Haus behindertengerecht umzubauen. Auch das kann Vermögen und Existenz bedrohen. Gleiches gilt, wenn der Schadensverursacher nicht dingfest gemacht werden kann.
 

Weitreichender Familienschutz

Die Privat-Haftpflicht bietet Single- und Familientarife an. Ein Familientarif sichert auch im Haushalt lebende Angehörige ab. Dazu zählen Ehegatten und Partner, die im selben Haushalt gemeldet sind. Aber auch auf temporäre Haushaltsmitglieder wie Au-Pairs erstreckt sich der Schutz. Kinder sind in der Regel bis zur Beendigung von Ausbildung oder Studium mitversichert. Allerdings gelten Kinder bis zum 7. Lebensjahr als nicht deliktfähig. In diesem Fall wären Eltern nur schadenersatzpflichtig, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten.
 

Versicherungschecks sichern Aktualität

Übrigens empfiehlt es sich, Versicherungsverträge immer wieder mal prüfen zu lassen. Sind neue Risiken im Lebensalltag dazugekommen? Hat die Versicherung noch einen alten Tarif? So wie sich unser modernes Leben ständig ändert, werden auch Versicherungsprodukte turnusmäßig entsprechend angepasst und verbessert. Versicherungschecks gehören zum kostenlosen Service vieler Sparkassen und Versicherer. 
 

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