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    Deshalb kann der Herrentag teuer werden

Dresden, 29.05.2019 | (ks)
 
Jedes Jahr im Mai ist Vatertag. In Ostdeutschland nennt man ihn eher Herrentag, in Sachsen und Thüringen auch Männertag. Nun sind die Herren der Schöpfung durchaus eine Spezies, die gefeiert werden sollte. Herbert Grönemeyer drückte das in seiner Hymne schön aus: "Männer sind auf dieser Welt einfach unersetzlich". Korrekterweise ist dieser Tag jedoch ein gesetzlicher Feiertag, weil er die christliche Himmelfahrt feiert – die Rückkehr Jesu als Sohn Gottes in den Himmel. Die irdischen Söhne dagegen machen entweder einen Familienausflug, werfen den Grill an oder sind als Herrenpartie mit Bollerwagen und Bierkiste ins Grüne unterwegs.
 

Herrentag ist Unfalltag

Statistiken der deutschen Versicherer belegen, dass es am Herrentag unter Alkoholeinfluss 2,4-mal häufiger zu Unfällen im Straßenverkehr kommt. Und da kann der Hase im Pfeffer liegen. Denn im Männerpulk, in ausgelassener und alkoholgeschwängerter Stimmung, kennen Männer die Grenzen manchmal nicht. Oft sind sie nicht nur zu Fuß sondern auch auf Fahrrädern, Kutschen oder Traktoren mit Promille unterwegs.
 

Trunkenheit kann prinzipiell Versicherungsschutz kosten

Prinzipiell gilt: Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht oder selbst erleidet, riskiert seinen Versicherungsschutz. Wer beispielsweise trotz Bierköpfchen mit dem Auto statt dem Bollerwagen fährt, muss bei einem Unfall damit rechnen, dass ihn seine Kfz-Versicherung in Regress nimmt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Blogartikel "Betrunken Auto fahren kann Versicherungsschutz kosten".
 
Und was wäre, wenn Mann vom Traktor fällt und sich dauerhaft verletzt, gar invalide wird? Normalerweise wähnt man sich ja mit einer privaten Unfallversicherung bei Freizeitunfällen finanziell gut abgesichert. Sie zahlt beispielsweise eine Unfall-Rente oder Invaliditätsleistung. Alkoholisierte Unfallopfer könnten auch bei der privaten Unfallversicherung das Nachsehen haben. Die Versicherungsbedingungen sprechen hier von Bewusstseinsstörungen infolge Trunkenheit. Je nach gewähltem Tarif sind in der Regel alkoholverursachte Unfälle ausgeschlossen. In Top-Tarifen ist zwar trotzdem ein Versicherungsschutz gegeben, jedoch gelten gewisse Promillegrenzen.
 
Vom Versicherungsschutz mal abgesehen, kann es generell unangenehm werden, benebelt im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Die Promillegrenze liegt zwar etwas höher als beim Autofahren, aber wer als betrunkener Radfahrer angehalten wird, muss mit Auswirkungen auf seinen Führerschein bis hin zur MPU rechnen. Im Übrigen müssen auch betrunkene Fußgänger mit Konsequenzen rechnen, zumindest, wenn sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind.
 

Dafür drohen Geldstrafen und rechtliche Konsequenzen

Zum Männertag lauern noch ein paar andere Fallstricke, über die Mann sich vielleicht gar keine Gedanken macht. So ist das Grillen in der Natur im Allgemeinen nur an den Orten erlaubt, die durch Hinweisschilder deutlich gekennzeichnet sind. Wildgrillen ist verboten. Besonders strikt gilt das in Naturschutzgebieten. Anschließend müssen Müll und Kohlereste wieder mitgenommen und selbst entsorgt werden.
 
Die Notdurft kann teuer werden. Der Bußgeldkatalog sieht für das 'Wildpinkeln' Verwarn- oder Bußgelder zwischen 35 und 5000 Euro vor. Wörtlich definiert er: "Öffentliches Urinieren, oder auch „draußen pinkeln“, bedeutet kurz gesagt, dass Personen ihre Notdurft im Freien verrichten. Ob diese Personen im Wald pinkeln oder einfach nur hinter einem Busch am Straßenrand ist dabei irrelevant, denn in der Öffentlichkeit zu urinieren, ist in Deutschland nicht erlaubt."
 
Es soll vorkommen, dass Männer im Rausch auch mal blank ziehen. Nacktheit kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, sollten sich Menschen daran stören und dies als "Belästigung der Allgemeinheit" sehen. In der freien Natur unter Kumpels dürfte das jedoch keinen stören.
 

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