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    Hinterbliebenenschutz mit einer Risiko-Lebensversicherung

Dresden, 28.03.2019 | (ks)
 
Der Tod eines nahestehenden Menschen reißt eine tiefe Lücke in das Leben. Neben dem seelischen Schmerz müssen die Hinterbliebenen, insbesondere wenn es sich um den Hauptverdiener handelte, unter Umständen auch mit einem Loch in der Familienkasse kämpfen. Die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen mit einer Risiko-Lebensversicherung ist ein existenzieller und kostengünstiger Schutz.
 
Die staatliche Hinterbliebenenrente gleicht den Einkommensverlust in den meisten Fällen nicht aus. Das gilt auch für Waisen- und Halbwaisenrenten für Kinder. Besonders prekär wird die Situation, wenn ein laufender Immobilienkredit bedient werden muss.
 

Welche Todesfallsummen sollte man absichern?

Geld kann zwar den Schmerz nicht lindern, aber zumindest die Hinterbliebenen vor finanziellen Engpässen schützen. Deshalb sollte das Todesfallrisiko mit der gebotenen Umsicht abgesichert werden. Dies ist umso wichtiger, je höher die finanzielle Belastung durch den Wegfall des Einkommens ist – sei es, weil ein Kredit zurückgezahlt werden muss oder weil Kinder zu versorgen sind.
 
Als Richtwert gilt, die Todesfallsumme sollte das wegfallende Einkommen des Partners für mindestens drei bis fünf Jahre ersetzen. Hinzu kommen größere finanzielle Verpflichtungen, zum Beispiel für einen Kredit.
 
Auch immaterielle Werte, deren Kosten fiktiv sind, müssen berücksichtigt werden. Verstirbt beispielsweise eine halbtags erwerbstätige Ehefrau, die nachmittags die Kinder betreut hat, so können für diese Betreuung reale Kosten anfallen.
 
Eine Risiko-Lebensversicherung bietet hohe finanzielle Sicherheit bei überschaubarem finanziellem Aufwand. Ehepartner können sich mit einer „Versicherung auf verbundene Leben“ gegenseitig absichern.
 

Ihre Schutzfunktionen liegen in:

  • Umfassender Absicherung von Ehepartner und Kindern, da gesetzliche Leistungen aus der Hinterbliebenrente nicht ausreichen.
  • Absicherung für unverheiratete Paare, da der Partner keine gesetzlichen Ansprüche hat.
  • Absicherung von Finanzierungen, insbesondere von Baufinanzierungen.
 

Wie finde ich das richtige Produkt?

Risiko-Lebensversicherungen sind individuelle Verträge mit unterschiedlichen Tarifen. Es gibt zahlreiche Produktvarianten, aus denen jeder die für ihn passende auswählen kann. Auch Zusatzbausteine wie eine finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit können eingeschlossen werden.
 
Die Höhe der Beiträge richtet sich unter anderem nach der Versicherungssumme (Finanzierungsbedarf), dem Beruf und dem Eintrittsalter des Versicherten, dem Gesundheitszustand sowie der Laufzeit.
 

Kann sich jeder versichern?

Grundsätzlich kann jeder eine Risiko-Lebensversicherung abschließen. Im Antrag müssen jedoch Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bestehen bereits gravierende gesundheitliche Einschränkungen, behalten sich die Versicherungsgesellschaften eine genauere Risikoprüfung vor. Zudem legt jede Versicherungsgesellschaft in ihren Vertragsbedingungen ein maximales Eintrittsalter fest.
 

Ist der Antrag kompliziert?

Ist er nicht, es gilt nur ein paar Punkte zu beachten. Im Versicherungsdeutsch spricht man von der sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflicht. Das bedeutet, dass bei Antragstellung alle vom Versicherer gestellten Fragen, insbesondere die Gesundheitsfragen, wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Das ist in der Regel kein Problem, wenn die Fragen vom Versicherer klar und verständlich formuliert sind.
 
Wer sich nicht sicher ist, ob er alle Diagnosen kennt, kann seinen Hausarzt konsultieren und Einsicht in seine Patientenakte nehmen. Ärztliche Aufzeichnungen müssen zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden. Es kann sich auch lohnen, bei der Krankenkasse nachzufragen, welche Daten über den eigenen Gesundheitszustand gespeichert sind.
 

Was ist, wenn sich Lebensumstände ändern?

Eine Risiko-Lebensversicherung ist eine flexible Police, die sich an Veränderungen im Leben anpassen lässt.
 
  • Mit einer vereinbarten Dynamik, lässt sich die Versicherungssumme an steigende Lebenshaltungskosten anpassen.
  • Mit der Nachversicherungs-Option lässt sich der Versicherungsschutz (im Rahmen bestimmter Grenzen) später bei bestimmten Ereignissen zum Beispiel Hochzeit oder Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
  • Ein Umtausch in eine Kapital bildende Lebensversicherung ist in den ersten zehn Jahren ohne Gesundheitsprüfung möglich.
  • Bei finanziellen Engpässen kann für eine Zeit lang die Beitragszahlung reduziert oder die Police vorübergehend komplett beitragsfrei gestellt werden. Damit behält sich der Versicherte zumindest einen reduzierten Versicherungsschutz.
 

Was passiert im Todesfall?

Stirbt der Versicherte während der Laufzeit, zahlt der Versicherer die vertraglich vereinbarte Todesfallsumme einmalig an den im Vertrag genannten Begünstigten aus. Das können auch mehrere Personen sein. Dazu benötigt die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschein im Original und die Sterbeurkunde.
Gibt es keine begünstigten Personen, geht das Geld an die Erben. Diese müssen dann eventuell noch einen Erbschein mit einreichen.
Fazit:
 
lachende Familie mit Sohn
Wer andere Menschen – Partner und Kinder – versorgen oder wer langfristige finanzielle Verbindlichkeiten bedienen muss, für den ist eine Risikolebensversicherung das Richtige. Die ausgezahlte Versicherungssumme unterliegt nicht der Einkommensteuer. Je nach Vertragsgestaltung, Höhe der Versicherungsleistung und steuerlicher Freibeträge kann jedoch Erbschaftssteuer anfallen.

Auf jeden Fall sollten Sie sich zu allen möglichen Optionen ausführlich beraten lassen.

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