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Sparkassen-Risiko-Vorsorge
Beruhigend wie gemeinsames Kuscheln.
Jemanden haben, der im Ernstfall alles regelt.
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Was wäre, wenn nichts mehr wie vorher ist?
Die staatliche Vorsorge für Hinterbliebene reicht nicht aus

Einfach erklärt

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Weiter zu Youtube- Hinterbliebenenvorsorge
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- Ihre Hinterbliebenen werden mit Erhalt der vereinbarten Versicherungssumme finanziell entlastet
- Im Todesfall Auszahlung der vereinbarten Leistung an Ihre Hinterbliebenen
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- Steuervorteile
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- Einkommensteuerfreie Versicherungsleistung für Ihre Hinterbliebenen
- Ehepaare und Lebensgemeinschaften sparen bei gegenseitigem finanziellen Absichern Erbschaftsteuer
Unser Tipp:
Erbschaftsteuer sparen mit „Absicherung über Kreuz“
Bitte beachten Sie bei Abschluss einer Risikolebensversicherung, dass Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler identisch sind. Wenn der versicherten Person dann etwas zustößt, ist bei Auszahlung der vereinbarten Kapitalsumme keine Erbschaftsteuer fällig. Besonders wichtig ist diese „Über-Kreuz-Absicherung“ zum Beispiel bei nicht verheirateten oder verpartnerten Lebensgefährten, da sie nur über einen sehr geringen Erbschaftsteuer-Freibetrag in Höhe von 20.000 EUR verfügen können. Mehr zur „Absicherung über Kreuz“ erfahren Sie von Ihrem Berater.
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- Schutz vor Anrechnung
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- Es erfolgt keine Anrechnung der Leistung auf die gesetzliche Witwen-/Witwer- oder Waisenrente
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- Kreditsicherung
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- Im Todesfall ist die Tilgung Ihres Kredites durch die in entsprechender Höhe vereinbarte Versicherungssumme abgesichert
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- Sofortiger Versicherungsschutz
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- Der Versicherungsschutz beginnt sofort nach Zahlung des ersten Beitrages – ohne Wartezeit
- Optimale Absicherung der Familie von Beginn an
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- Nachversicherungsgarantie
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- Bis zum 50. Geburtstag kann (außer bei Risikoversicherungen mit fallender Versicherungssumme) bei bestimmten Anlässen die vereinbarte garantierte Todesfallabsicherung um bis zu 50 % ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden
- Solche Anlässe sind beispielsweise Heirat, Geburt, Scheidung, Aufnahme einer hauptberuflichen, selbständigen Tätigkeit, Einkommenserhöhung um 10 % oder der Kauf einer Immobilie. Dabei kann die Absicherung für den Todesfall um bis zu 50.000 EUR erhöht werden
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