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Eine Herzensangelegenheit: Die Absicherung der Familie

Nehmen Sie sich und Ihren Angehörigen eine Last von den Schultern. Regeln Sie rechtzeitig alles rund um den Todesfall. Mit der Sparkassen-Risiko-Vorsorge haben Sie ab sofort eine Sorge weniger.

Vorteile einer Risikolebensversicherung auf einen Blick

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Ausgleich wegfallenden Einkommens

Sie bieten Ihren Hinterbliebenen die finanzielle Sicherheit für den Fall, dass durch einen Todesfall ein Teil des Familieneinkommens wegfällt.

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Finanzielle Sicherheit

Sie bewahren Ihre Angehörigen im Todesfall vor finanziellen Sorgen – etwa, wenn ein Kredit die Haushaltskasse belastet.

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Anrechnungsfreie Versicherungsleistung

Die Versicherungsleistung ist einkommensteuerfrei und wird nicht auf die gesetzliche Witwen-/Witwer- oder Waisenrente angerechnet.

Sorgen Sie vor und sichern Sie die finanzielle Zukunft Ihrer Lieben im Fall der Fälle ab. Wir beraten Sie dazu gern.

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Was wäre, wenn nichts mehr wie vorher ist?

Der Verlust eines lieben Menschen ist tragisch. Egal, ob man zu ihm oder ihr eine enge oder weniger enge Beziehung hatte. Wenn plötzlich der Partner oder ein Elternteil nicht mehr da ist, kommen schnell massive Geldsorgen hinzu.

Die staatliche Vorsorge für Hinterbliebene reicht nicht aus

Die Hilfe vom Staat im Todesfall eines Familienmitglieds reicht in der Regel nur für das Nötigste. Zwar bekommt der hinterbliebene Ehepartner eine Witwen- oder Witwerrente. Auch die Kinder können eine Waisenrente beantragen. Diese Versorgung beträgt jedoch im Höchstfall etwa 30 Prozent des Nettoeinkommens. Damit klafft zum jetzigen Netto eine erhebliche Lücke.
Grafik Veränderung Familieneinkommen bei Todesfall
 
Unsere Empfehlung: Die Todesfallabsicherung sollte das wegfallende Einkommen des Partners für mindestens drei bis fünf Jahre ersetzen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Kredite getilgt und die Ausbildung der Kinder finanziert werden muss.

Einfach erklärt

Starke Leistungen − darauf können Sie zählen

Vorsorge für Hinterbliebene
    • Finanzielle Entlastung Ihrer Angehörigen
    • Im Todesfall Auszahlung der vereinbarten Leistung an den Begünstigten
Kreditsicherung
    • Im Todesfall ist die Tilgung Ihres Kredits durch die in entsprechender Höhe vereinbarte Versicherungssumme abgesichert.
Sofortiger Versicherungsschutz
    • Der Versicherungsschutz beginnt sofort nach Zahlung des ersten Beitrages – ohne Wartezeit
    • Optimale Absicherung von Beginn an
Gesunde Lebensweise zahlt sich aus
    • Ein gesunder Lebensstil zahlt sich aus.
    • Gesunde Nichtraucher (seit mindestens 10 Jahren) profitieren von einem besonders günstigen Beitrag.
Günstige Zahlbeiträge von Anfang an
    • Erwirtschaftete Risiko-Überschüsse geben wir sofort an Sie weiter und verrechnen Sie mit ihrem Beitrag.
    • So profitieren Sie von Anfang an von einem günstigen Zahlbeitrag.
Zusätzliche Todesfallleistung - ohne Mehrbeitrag
    • Es wird eine zusätzliche Todesfallleistung in Höhe von 25 % der Versicherungssumme, maximal jedoch 50.000 Euro, gezahlt. Und zwar, wenn die versicherte Person in den ersten drei Monaten nach der Geburt eines Kindes oder dem Erwerb einer selbst genutzten Immobilie stirbt.
    • Informieren Sie uns innerhalb der ersten drei Monate über die Geburt eines Kindes oder den Erwerb einer Immobilie, so verlängert sich der Zeitraum für die Zusatzleistung auf neun Monate. 
Steuervorteile
    • Die Versicherungsleistung bei Tod ist komplett einkommensteuerfrei
    • Bei gegenseitiger „Über-Kreuz-Absicherung“ fällt bei Tod keine Erbschaftssteuer für die ausgezahlte Versicherungssumme an
    Unser Tipp: Erbschaftsteuer sparen mit „Absicherung über Kreuz“
    • Jeder Partner schließt einen Vertrag mit sich selbst als Versicherungsnehmer ab. Er trägt sich gleichzeitig als Begünstigten für die Leistung im Todesfall ein. Die versicherte Person ist der andere Partner.
    • Bei Tod der versicherten Person bekommt der Versicherungsnehmer die Leistung aus seinem eigenen Vertrag.
    • Es fällt keine Erbschaftssteuer an.
Schutz vor Anrechnung
    • Keine Anrechnung der Leistung auf die gesetzliche Witwen- oder Waisenrente

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