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Eine Herzensangelegenheit: Die Absicherung der Familie

Nehmen Sie sich und Ihren Angehörigen eine Last von den Schultern. Regeln Sie rechtzeitig alles rund um den Todesfall. Mit der Sparkassen-Risiko-Vorsorge haben Sie ab sofort eine Sorge weniger.

Vorteile auf einen Blick

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Sie bieten Ihrer Familie, Ihrem Lebenspartner und Ihren Kindern die finanzielle Sicherheit, für den Fall, dass durch einen Todesfall ein Teil des Familieneinkommens wegfällt.

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Sie sichern Ihre Angehörigen im Todesfall ab, zum Beispiel wenn ein Kredit Ihre Haushaltskasse belastet.

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Die Versicherungsleistung ist einkommensteuerfrei und wird nicht auf die gesetzliche Witwen-/Witwer- oder Waisenrente angerechnet.

Sorgen Sie für die finanzielle Sicherheit Ihrer Lieben im Fall der Fälle vor. Wir beraten Sie gern.

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Was wäre, wenn nichts mehr wie vorher ist?

Der Verlust eines lieben Menschen ist tragisch, egal ob zu ihm oder ihr eine enge oder nicht so enge Beziehung bestand. Wenn plötzlich der Partner oder noch tragischer ein Elternteil nicht mehr da ist, kommen ganz schnell massive Geldsorgen hinzu.

Die staatliche Vorsorge für Hinterbliebene reicht nicht aus

Die Hilfe vom Staat beim Tod eines Familienmitgliedes reicht meistens nur für das Nötigste. Zwar bekommt der hinterbliebene Ehepartner eine Witwen- oder Witwer-Rente und auch die Kinder könnten eine Waisenrente beantragen. Aber diese Versorgung beträgt im Höchstfall etwa 30 Prozent des Nettoeinkommens. Zum jetzigen Netto klafft damit eine erhebliche Lücke.
 
Unsere Empfehlung: Die Todesfallabsicherung sollte das wegfallende Einkommen des Partners für mindestens drei bis fünf Jahre ersetzen. Zudem sind Kreditverbindlichkeiten und die Aufwendungen für die Ausbildung der Kinder zu berücksichtigen.

Einfach erklärt

Starke Leistungen − darauf können Sie zählen

Hinterbliebenenvorsorge
    • Ihre Hinterbliebenen werden mit Erhalt der vereinbarten Versicherungssumme finanziell entlastet
    • Im Todesfall Auszahlung der vereinbarten Leistung an Ihre Hinterbliebenen
Steuervorteile
    • Einkommensteuerfreie Versicherungsleistung für Ihre Hinterbliebenen
    • Ehepaare und Lebensgemeinschaften sparen bei gegenseitigem finanziellen Absichern Erbschaftsteuer
    Unser Tipp:
    Erbschaftsteuer sparen mit „Absicherung über Kreuz“

    Bitte beachten Sie bei Abschluss einer Risikolebensversicherung, dass Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler identisch sind. Wenn der versicherten Person dann etwas zustößt, ist bei Auszahlung der vereinbarten Kapitalsumme keine Erbschaftsteuer fällig. Besonders wichtig ist diese „Über-Kreuz-Absicherung“ zum Beispiel bei nicht verheirateten oder verpartnerten Lebensgefährten, da sie nur über einen sehr geringen Erbschaftsteuer-Freibetrag in Höhe von 20.000 EUR verfügen können. Mehr zur „Absicherung über Kreuz“ erfahren Sie von Ihrem Berater.
Schutz vor Anrechnung
    • Es erfolgt keine Anrechnung der Leistung auf die gesetzliche Witwen-/Witwer- oder Waisenrente
Kreditsicherung
    • Im Todesfall ist die Tilgung Ihres Kredites durch die in entsprechender Höhe vereinbarte Versicherungssumme abgesichert
Sofortiger Versicherungsschutz
    • Der Versicherungsschutz beginnt sofort nach Zahlung des ersten Beitrages – ohne Wartezeit
    • Optimale Absicherung der Familie von Beginn an
Nachversicherungsgarantie
    • Bis zum 50. Geburtstag kann (außer bei Risikoversicherungen mit fallender Versicherungssumme) bei bestimmten Anlässen die vereinbarte garantierte Todesfallabsicherung um bis zu 50 % ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden
    • Solche Anlässe sind beispielsweise Heirat, Geburt, Scheidung, Aufnahme einer hauptberuflichen, selbständigen Tätigkeit, Einkommenserhöhung um 10 % oder der Kauf einer Immobilie. Dabei kann die Absicherung für den Todesfall um bis zu 50.000 EUR erhöht werden

Wissenswertes

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Als Kunde der Sparkassen-Versicherung Sachsen profitieren Sie von der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Sparkassen-Finanzgruppe. Unsere Leistungen wurden mehrfach von unabhängigen Experten gewürdigt.
Eine ver­antwortungsvolle Kapital­anlage und Ver­sicherungs­ver­mittlung gehören zu unserem Selbst­verständnis. Daher wird auch der Faktor Nach­haltigkeit bei unseren Ver­sicherungs­produkten be­rücksichtigt.

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